Nach der Sommerpause – und einer am 18. August eingeschobenen nicht öffentlichen Arbeitssitzung – fand wieder eine formelle GR-Sitzung statt (und die nächste wird in 2-3 Wochen folgen). Der Sommer war somit nicht nur temperaturmäßig anstrengend. Dieser wohnten 5 interessierte Besucher bei. Sie durften einen neuen positiven Wandel miterleben: mehrfach erklärten sich GR infolge ihrer Arbeitsverältnisse als befangen.
TOP 1 – Niederschrift
Gleich zu Beginn machte Bgm. Köck auf einen Fehler in der Niederschrift aufmerksam: Unter TOP 3 (Thema Gamskarmure) wurde die Zuständigkeit der Agrar-Oberdorf zugeschoben, korrekt ist natürlich die Agrar-Unterdorf zuständig.
Unter TOP 4 erkundigte ich mich, ob die Darstellung der Ausgleichsabgaben-Verordnung OHNE die beschlossene Höhe korrekt sei, insb. weil in anderen Verordnungen die jeweiligen Beträge/Sätze immer angeführt sind (siehe auch TOP 5 – Leerstandsabgabe dieser Sitzung). Der Amtsleiter stellte klar, dass dies so korrekt sei, dass es sich hierbei lediglich um einen Verweis auf das Gesetz (§ 5 TVAG) handle und die Berechnung der Höhe gemäß diesem erfolgt.
Zur Information: Für jedes Bauprojekt (Privat, gewerblich, Gastro, etc.) gibt es gemäß der Stellplatz-Verordnung einen Schlüssel nach dem die vorgeschriebenen Stellplätze vorgeschrieben werden. Wenn diese so berechnete Anzahl jedoch nicht gebaut (bzw. im Umkreis von 300 m angemietet) werden können, kann man gegen Bezahlung dieser Ausgleichsabgabe iHv. 4.660,- € pro Stellplatz, um Befreiung von dieser Stellplatzverpflichtung ansuchen. Hierzu muss nachgewiesen werden, dass die Errichtung nicht oder nur mit einem wirtschaftlich nicht vertretbaren Aufwand möglich ist. Hart wird es allerdings, wenn es sich um Projekte mit 10 oder mehr Wohneinheiten ODER mehr als 40 verordneten Stellplätzen handelt. Dann müssen diese als Parkdecks oder Tiefgarage ausgeführt werden. Wird hier der Platz knapp sind 13.980,- € pro Stellplatz fällig.
Am Ende wurde die Niederschrift mit der genannten Änderung einstimmig beschlossen.
TOP 2 – Überprüfungsausschuss
Obfrau B. Bader berichtete von der am 17.08.2026 stattgefundenen Überprüfung der ordentlichen Gebahrung: es wurden alle Rechnungen durchgesehen und stichprobenartig bis auf die Belegebene geprüft. Es liegen keine Auffälligkeiten vor.
Kontostände der liquiden Finanzmittel der Gemeinde Ehrwald gesamt 1.665.024,- €:
- Raiffeisen Bank = 130.630,- €
- Sparkasse = 3.184,- €
- BTV = 2.167,- €
- Rücklagenkonto = 1.559.045,- €
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen
TOP 3 – Theo’s Cafe
Es liegt ein Ansuchen von Theo Hofherr betreffend seines Cafes am Kirchplatz vor. Der Gemeinderat hat ihm (wie auch anderen Betrieben im Ortsgebiet) in der 27. GR-Sitzung formell gestattet die gemeindeeigene Fläche direkt vor seinem Cafe als Parkplätze zu nutzen, wobei einer dieser drei auch als zusätzliche Sitzplätze nutzbar ist. Nun will er weitere Sitzplätze anstelle der Parkplätze. Er verwies dabei auf Parkplätze welche er im Bereich “Wiese neben Razenberger” angemietet hat.
Nach kurzer Diskussion legte sich der GR darauf fest, dass zumindest ein PKW-Stellplatz und ein Fahrradständer verbleiben muss. Die restliche Fläche kann als Sitzplätze verwendet werden.
Dem Antrag wurde mit diesen Auflagen einstimmig stattgegeben – inkl. Verlängerung des Grundvertrages um ein Jahr.
TOP 4 – Ausschreibung Beleuchtung Gemeinde
Wenngleich dieser Punkt bereits in der Arbeitssitzung besprochen wurde, musste ich aus prinzipiellen Gründen darauf bestehen, dass im Sinne der gesetzlichen Verpflichtung zur “… Wahrung der Grundsätze von Sparsamkein, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit…” weitere Angebote eingeholt werden sollen. Dem schlossen sich weitere GR-Mitglieder an, insbesondere da es sich um eine stattliche Summe iHv ca. 29.000,- € (exkl. MWSt) handelt.
Ich habe ausdrücklich festgehalten, dass die hohe Qualität der angebotenen Leuchten, Lampen und Arbeit – nicht zuletzt den rechtlichen Vorgaben der Arbeitsicherheit geschuldet – den Preis durchaus rechtfertigen und hier eine “Geiz-ist-geil” Mentalität nicht angebracht ist. Meines Erachtens ist es vielmehr angebracht grundsätzlich mehrere Vergleichsangebote einzuholen, um daraus den Bestbieter (nicht den Billigstbieter) zu ermitteln.
Im Zuge der Diskussion hat sich dann herausgestellt, dass die formelle Bestellung bereits erfolgt ist – OHNE GR-Beschluss (in einer Arbeitssitzung darf es keinen formellen Beschluss geben – das dafür geeignete Instrument eines Umlaufbeschlusses wurde NICHT in Anspruch genommen).
Der TOP wurde idF auf die nächste GR-Sitzung vertagt.
TOP 4a – Pritschenwagen Bauhof
Infolge aktuer Dringlichkeit, stellte Bgm. Köck den Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Punktes in die Tagesordnung – dem wurde einstimmig nachgekommen.
Konkret geht es um die Tatsache, dass der Pritschenwagen vom Bauhof keine § 57a KFG Bestätigung mehr bekommt – er ist an mehreren Stellen durchgerostet und musste aus dem Verkehr genommen werden. Aufgefallen sind diese massiven Mängel erst durch einen Begutanchtungswechsel in eine neue Werkstatt.
Nach eingehender Suche und Kontaktaufnahmen mit mehreren Autohäusern und auch der “Kommunal Beschaffung” stellte sich heraus, dass es dzt. am Markt fast nichts passendes gibt. Am Ende lagen zwei konkrete Angebote für einen VW Krafter vor (netto Beträge):
- Autohaus Falch = 43.000,- € – Basisausführung 3-er Kabine und Anhängerkupplung
- Autohaus Schweiger = 44.523,- € jedoch zusäzlich inkl. Winterreifen samt Winterpaket, Fensterschutz auf Ladefläche, verstellbare Sitze, Schmutzfänger und Radio
Nach eingehender Diskussion entschied sich der GR einstimmig für das Angebot Schweiger – wenn es zusätzliche GAF-Mittel iHv mind. 20 T€ gibt als Barkauf, ansonsten die Leasingvariante um 603,23 € brutto mtl. 60x mit 20 T€ Anzahlung.
TOP 5 – Leerstandsabgabe
Seit 1. Jänner 2026 gilt ein neues System zur Berechnung der Leerstandsabgabe (§ 9 Abs. 4 TFLAG) – die Gemeinde legt keine Betrag mehr fest, sondern das Land Tirol gibt einen Basismietwert fest. Die Gemeinde kann (muss nicht) in einer eigenen Verordnung festlegen, dass eine Leerrstandsabgabe eingehoben wird und deren Höhe mit maximal 30% dieser Basismiete ansetzen.
Im Zuge der eingehenden Diskussionen in der Arbeitssitzung einigte sich der GR auf einen Prozentsatz von 7,35% – daraus resultieren Beträge, welche den bisherigen (per 31.12.2025 außer Kraft getretenen) sehr nahe kommen (eigene Durchrechnung für “nicht neuwertige” Wohnungen – keine Garantie auf Korrektheit der Beträge! Verbindliche Beträge sind der Verordnung und dem formellen Protokoll des Amtsleiters zu entnehmen)
| Wohnung | alt p.a. | neu p.a. 7,35 % | Änderung |
|---|---|---|---|
| 30 m² | 264,36 € | 291,60 € | +27,24 € |
| 40 m² | 528,72 € | 364,80 € | −163,92 € |
| 60 m² | 528,72 € | 547,20 € | +18,48 € |
| 65 m² | 793,08 € | 592,80 € | −200,28 € |
| 80 m² | 793,08 € | 729,60 € | −63,48 € |
| 90 m² | 793,08 € | 820,80 € | +27,72 € |
| 100 m² | 1.189,68 € | ≈816,00 € | −373,68 € |
| 120 m² | 1.189,68 € | 979,20 € | −210,48 € |
| 150 m² | 1.189,68 € | 1.224,00 € | +34,32 € |
| 200 m² | 1.586,16 € | 1.632,00 € | +45,84 € |
| 250 m² | 1.982,76 € | 2.040,00 € | +57,24 € |
Die Verordnung wurde einstimmig beschlossen.
TOP 6 – Raumordnungskonzept
Es liegt ein Schreiben des Architekturbüros “Wasele & Strele” vor, laut dem per 6.06.2027 entweder die 10-jährige Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes oder eine 3-jährige Fristverlängerung fällig wird.
Da das Raumordnungskonzept eine immanente Wichtigkeit hat (insb. Grundlage für jede Widmung und alle Bauangelegenheiten) und jeweils für 10 Jahre gilt, ist es meines Erachtens unabdingbar, dass sich der Gemeinderat damit eingehend befasst. Ein lapidares “Durchwinken” kommt hierbei für mich keinesfalls in Frage, weil es massive Konsequenzen haben könnte, wenn dabei Fehler gemacht werden. In diesem Sinne wollte ich auch wissen, ob das Siedlungsgebiet Schmiede (Kassebacher-Weg und Kalchofen-Weg) im aktuellen sicher enthalten sind – nicht zuletzt, da sich der damalige Bürgermeister und seine GR-Fraktion bis knapp vor der Erstellung massiv gegen dieses Siedlungsgebiet verwehrt hatten. Das aktuelle Raumordnungskonzepot stammt aus 2003 und wurde in der 3. GR vom 12.04.2016 fortgeschrieben – dagegen gab es 2016/17 sogar eine Bürgerpetition.
Der Amtsleiter versicherte mir “…1000-prozentig…” dass dieses Siedlungsgebiet jedenfalls darin bereits enthalten sei.
Bgm. Köck ergänzte dass die Erstellung eines neuen Raumordnungskonzeptes ein massiver und somit teuer Aufwand sei. Ja, das mag stimmen, allerdings wird dieser damit nur um 3-Jahre verschoben, somit in die nächste GR-Periode, womit dem aktuellen GR diesbezüglich eine langfristige Gestaltungsmöglichkeiten vorenthalten wird.
Der Antrag auf Stellung eines Verlängerungsansuchen wurde mit 14x JA und meiner Enthaltung (weil ich nicht gegen das ROK bin, sondern nur der Vorgangsweise nicht zustimme) angenommen.
TOP 7 – Bebaungsplan Klotz Simone – Martinsplatz
Es geht um die Errichtung eines Carports auf einer eigenen Parzelle hinter der eigentlichen Hausparzelle. Dafür ist eine Zusammenlegung und idF eine einheitliche Widmung erforderlich. Zusätzlich soll der bestehende Bebauungsplan auf die neue Fläche ausgeweitet werden. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
TOP 8 – Erweiterung Zugspitzresort Obermoos
Hier soll eine “Ninja-Halle” als Freizeitaktivität an das bestehende Hotel angebaut werden – es werden keine neuen Betten errichtet. Dafür muss eine ca. 600 m² große Teilfläche aus dem Campingplatz-Areal herausgelöst und in das Hotelareal eingebracht werden. Die Widmungen sind entsprechend anzupassen.
Unverständnis kam im GR ob der sehr komplizierten und schwer lesbaren schriftlichen Darstellung auf, was lt. Bgm. Köck dem EDV-Programm geschuldet ist.
Vor der Abstimmung, fragte der Amtsleiter explizit nach Befangenheitserklärungen: GR D. Wilhelm und GR A. Senftlechner erklärten sich infolge beruflicher Abhängigkeit vom Antragsteller für befangen. Der Antrag wurde (ohne die Stimmen dieser beiden GR) einstimmig angenommen.
TOP 9 – Subventionsansuchen
Es lagen mehrere Subventionsansuchen vor:
Kulissenschieber – Saalmieten für Vorstellungen 2025/2026
Unter Berufung der Tatsache, dass dieser Theatergruppe bisher schon mehrfach (in dieser GR-Periode schon immer) die Saalmieten im Zugspitzsaal von der Gemeinde und der TZA vollständig subventioniert wurden, wurde auch diesmal ein entsprechender Antrag gestellt. Weil die Abrechnung 2025 erst 2026 erfolgte auch für diese Vorstellungen -> somit gesamt 17 Salmieten iHv. 17.000,- €
Auf meine Rückfrage informierte der ehemalige Obmann der Theatergruppe VzBgm. G. Köpfle, dass sich die Einnahmen 2026 auf 52.000,- € bei Kosten iHv. 44.000,- € belaufen.
Nach kurzer Diskussion wurde dem Antrag einstimmig stattgegeben – OHNE Befangenheitserklärungen – wobei dabei auch eine Burdgetüberschreitung für 2026 iHv. 2.000,- € zu bewilligen war (infolge der Abrechnung von 2025).
Anmerkung: Auch wenn kein expliziter Rechtsanspruch entsteht, so kann eine über Jahre gefestigte, gleichbleibende Förderpraxis den Maßstab für “gleichgelagerte Fälle” setzen. Im Klartext kann sich der begünstigte Verein (oder auch andere) darauf berufen und etwaige Förderkürzungen oder -verweigerungen gerichtlich einklagen – mit offenen Erfolgsaussichten.
Schützengilde – Stromanschluss
Im Zuge der Hallenbadsanierung wurde auch die Stromleitung vom Hallenbad zum Schießstand der Schützengilde im Nebengebäude (Eigentum der Gilde) gekappt. Die Wiederherstellung kostet 4.500,- € und dafür sucht die Schützengilde um Unterstützung an, insb. weil es offenbar hier keine Landesmittel gibt bzw. diese mit imensen Auflagen (insb. Barrierefreiheit, etc.) verbunden und damit nicht wirtschaftlich sind.
Meinem Argument, dass für die Kappung des Stromanschlusses letztlich die Freizeitbetriebe Tiroler Zugspitze verantwortlich sind (Auftraggeber der Sanierung des Hallenbades) und das auf dieser Ebene abgewickelt werden sollte, widersprach Bgm. Köck etwas harsch – “…wir machen das jetzt einfach so…”. Im Ergebnis ändert sich damit nichts (ausgenommen der Vorsteuerabzug). Wichtig für mich ist, dass die an der ganzen Misere unschuldige Schützegilde hier nicht unnötige Kosten tragen muss. Sie haben schon genug in Kauf genommen: 1 Jahr kein Betrieb des Schießplatzes möglich (Einnahmenentfall) und ca. 40.000,- € Sanierungskosten für das Gebäude, welche selbst getragen werden.
Die Subvention iHv. 2.250,- € seitens der Gemeinde wurde einstimmig gewährt – von der TZA wird derselbe Betrag erwartet.
Tennisclub Ehrwald
Nach einem gesundheitlichen Vorfall im Sommer (ein Spieler musste wiederbelebt werden) möchte der tennisclub nun einen Defibrilator anschaffen und ersucht um Unterstützung.
Diese wurde iHv. 600,- € prompt gewährt.
TOP 10 – Wasserbezug Wettersteinbahnen
Dieser Punkt war zentraler Grund für die Arbeitssitzung vom August und im GR entsprechend abgestimmt.
Im Kern geht es um die Tatsache, dass die Wettersteinbahnen das Wasser für die Beschneiung im Winter vorwiegend aus der Gemeindewasserleitung entnehmen müssen – mangels bestehender alternativer Wasserquellen. Weil dieses Wasser somit auch die gesamte Infrastruktur der Ehrwalder Wasserversorgung durchlaufen muss (inkl. der UV-Entkeimung) entstehen der Gemeinde entsprechende Kosten. Beim Bezug des Wasser aus dem Überlauf des Hochbehälters bei der Talstation der Ehrwalder Almbahnen ist dies nicht der Fall – dort wird das Wasser nie in die Wasserversorgung Ehrwald eingespeist. Die Wettersteinbahnen verfügen über einen Speicherteich mit 50.000 m³ Fassungsvermögen und für eine vollständige Beschneiung werden 3 Füllungen benötigt.
Die Wettersteinbahnen erklärten in der Vergangenheit mehrfach, dass sie die Ereignisse der letzten Jahre (insb. die Vermurungen und die Schneeknappheit infolge hoher Temperaturen im Winter – Stichwort Klimawandel) wirtschaftlich extrem belastet haben. Teilweise wurde auch der Weiterbetrieb der Liftanlagen infrage gestellt. Zwischen den Zeilen wurde die Verrechnung der Wasserkosten seitens der Gemeinde dafür mitverantwortlich gemacht.
Gerade dieser Gemeinderat hat in den letzten Jahren mehrfach mit Eigentümer, Behörden, Land Tirol und anderen Stakeholdern intensive Gespräche und Verhandlungen geführt, um hier eine Lösung auf die Beine zu stellen. So wurde auch in einer Besprechung vom 18. Mai 2026 zwischen Vertretern der Eigentümer, Gemeinde, Agrargemeinschaften und Land Tirol ein Vorschlag der Wettersteinbahnen hinsichtlich der Befüllungskosten des Speicherteichs diskutiert: erste Füllung gratis (weil idR natürliche Befüllung), zweite Füllung aus der Gemeindewasserleitung zu 50% des Normalsatzes und dritte Füllung wieder gratis. In einem Protokoll seitens des Rechtsanwaltes der Wettersteinbahnen wurde dieser Vorschlag als Zusage der Gemeinde tituliert – wogegen sich diese wehement verwehrt, was auch von Seiten des Vertretes des Landes Tirol unterstützt wird.
Nach langer eingehender Diskussionen in der Arbeitssitzung wurden mehrere Varianten besprochen und der GR hat sich auf folgendes Angebot geeinigt: “Die Gemeinde Ehrwald gewährt den Wettersteinbahnen eine Wirtschaftsförderung auf den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung in Form einer Refundierung von 50% der bereits fristgerecht bezahlten Gebührenrechnungen. Dies unter der Auflage, dass die Beschneiung vorrangig für den Sonnenhang erfolgt und sich die Wettersteinbahnen nachweislich um Alternative Wasserversorgungsmöglichkeiten bemühen. Das Angebot ist auf die Beschneiungssaison 2026/27 befristet.“
Für diese Abstimmung erklärten sich die GR P. Spielmann, A. Senftlechner, D. Wilhelm und G. Bader als befangen. Somit wurde der Antrag auf Gewährung dieses Anbotes einstimmig (11x JA) angenommen.
TOP 11 – Agrarangelegenheiten
In der 37. GR-Sitzung vom 5. Mai 2026 wurde der Verkauf von 6 m² Agrargrund an Familie Christof Guem vis-a-vis Baumarkt Schennach beschlossen. Nun liegt ein Ansuchen vor um Zustimmung zur Errichtung eines Carports an ebendiesem Gebäude auf eigenem Grund der Fam. Guem. Die Zustimmung ist erforderlich, da das Dach des Carports als begehbare Terasse ausgeführt werden soll und der Carport innerhalb der Abstandsfläche steht.
Die Zustimmung wurde einstimmig beschlossen.
TOP 12 – Allfälliges
- GR Peter Frei urgierte die bereits vereinbarte Errichtung eines Verkehrsspiegels (auf Kosten der Neuen Heimat) bei der Wohnanlage Zugspitzstraße. => lt. Bgm. bereits im Laufen
- GR Peter Frei fragte an, ob das Versetzen der Ortstafel an der Zugspitzstraße im Bereich Schmiede/Rudolf Schramm Weg hinauf zur Kreuzung Einfahrt Ebne möglich wäre – insbesondere im Sinne einer Verkehrsberuhigung und Verlängerung der 30’er Zone => wird von Seiten der Gemeinde geprüft, Knackpunkt ob es sich in diesem Bereich um eine “geschlossene Ortschaft” handelt (5 Häuser mit max. 50 m Abstand).
- GR Stefan Schlichtherle frag an, ob es möglich wäre den Gehsteig auf seiner Straßenseite der Zugspitzstraße durchgängig zu verlängern. Damit ließe sich aus das Problem mit der Oberflächenwasserimmission lösen => Bgm Köck verweist auf zahlreiche kostenintensive Vorhaben in den nächsten Jahren (330 T€ Wasserleitung Bahnhofstrasse, Projekt Gaisbach 500 T€ und Lähngraben 50 T€ sowie Kläranlage mit 4,2 Mio €)
- VzBgm. Robert Wilhelm berichtet, dass er die Hallenbadsanierung als Wettbewerbsbeitrag zum “Kommunal Input Award” eingereicht hat, diese Einreichung allerdings erst für 2027 akzeptiert wurde.
- GR Thomas Schennach regte an, den Kreuzungsbereich Hauptstraße/Hallenbadeinfahrt/Spar-Markt als Kreisverkehr (konkret exzentrischer Kreisel) auszuführen. Dies hätte neben der Vereinfachten Zufahrt auch eine Verlangsamung des Verkehrs in diesem kritischen Bereich als positive Folge. => soll dem Straßenplaner vorgelegt werden.
- Ich regte noch einmal an, dass für das Hallenbad bzw. die Angebote der Freizeitbetriebe Ehrwalder Zugspitze doch eine eigene Saisonkarte angeboten werden soll. Die extrem günstige geplante 170,- € ARENA365 Member Card Premium bietet meines Erachtens für bestimmte Kern-Zielgruppen des Hallenbades zuviel an Angebot. Zudem befürchte ich, dass die parallele Vermarktung als AktivPass für Urlaubsgäste in der Praxis zu einer Überfüllung des Hallenbades (wie damals bei der Regio Card) führen wird, wodurch gerade Einheimische wieder keine Möglichkeit haben das Angebot zu nutzen. Wir erinnern uns: die TZA (und mit ihr die Liste Eins!) lehnte das Hallenbad anfangs wehement ab und sperrten es zu. Erst nach massiven Widerständen aus der Bevölkerung (an denen wir als Zukunft-Ehrwald federführend beteiligt waren) kam es zum Umdenken. Seither wird es als “…für die Einheimischen…” verbal angepriesen. JA, dieses Angebot ist super, es ist günstig, aber wieder einmal vorwiegend im Sinne des Massentourismus ausgestaltet, bei dem die Einheimischen auf der Strecke bleiben. Nicht zuletzt, weil eine Beschränkung auf “Einheimische” rechtlich gar nicht möglich ist und somit jeder dieses Ticket kaufen kann.
- Als letztes kam aus dem Publikum noch eine Anmerkung: der Moosweg hat auf ca. 2 m² mehrere Löcher im Asphalt die mind. 5 cm tief sind und saniert werden sollen. => Bgm. Köck versprach, dass sich der Bauhof der Sache annehmen werde.
Was in dieser Sitzung und auch in der Arbeitssitzung nicht besprochen wurde: die Details zur
Gemeindeversammlung am 14. September 2026
um 19:00 Uhr im Zugspitzsaal
Auch auf der Homepage der Gemeinde selbst findet sich lediglich die formelle Kundmachung auf der Amtstafel. Eine aktive Bewerbung dieser Veranstaltung sucht man vergeblich. Man erhält somit den Eindruck, dass die Verpachtung der Musauer Alm oder ein bundesweiter Warntag in Deutschland am 10.09.2026, einen höheren Stellenwert hat, als die Information der Ehrwalder Gemeindebürger/-innen über eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtveranstaltung. Man möge sich dann aber bitte nicht wundern oder über politisches Desinteresse beschweren, wenn (wie zuletzt) kaum Besucher kommen… (Ein Schelm der denkt, dass genau das beabsichtigt sein könnte).