Dieser Sitzung wohnten 7 interessierte Besucher bei und verfolgten eine interessante und teilweise diskussionsgeladene Sitzung, auch wenn die kontroversiellsten Punkte im nicht öffentlichen Teil behandelt wurden.
TOP 1 – Protokoll
Leider war das Protokoll der letzten Sitzung diesmal NICHT in der (elektronischen) Vorbereitungsmappe. Ein Punkt, den ich kritisieren musste, da es sich ja um den ersten Tagesordnungspunkt samt wesentlicher Beschlussfassung handelt. Auch wenn das Protokoll den Gemeinderäten/-innen nachweislich bereits (lange) zuvor zugegangen ist, wäre es doch einfacher, wenn es sich auch hier in der Mappe befinden würde – eigentlich so wie schon immer.
Das Protokoll wurde dann einstimmig (mit 3 Enthaltungen wegen Nichtanwesenheit) angenommen.
TOP 2 – Grundtausch Weidach – Fam. Watzke
Hierbei handelte es sich um eine Ungenauigkeit und daraus folgende Diskrepanz zwischen dem Kataster und der offiziellen Vermessung. Daraus resultiert, dass eine bereits seit langem bestehende private Mauer tatsächlich auf öffentlichem Grund steht und andererseits die öffentliche Straße in das betroffene Grundstück ragt. Durch einen wechselseitigen Grundtausch wurde dieser Umstand behoben. Die Gemeinde erhält 5 m² und Fam. Watzke 2 m² –> einstimmig beschlossen.
TOP 3 – Grundtausch Moos – Belle Epoque
Wie bereits mehrfach im Gemeinderat besprochen, benötigt das Lokal “Belle Epoque” Parkplätze. Diese sollen auf einem Grundstück (im Eigentum von GR G. Bader) entstehen, es fehlt jedoch eine öffentliche Zufahrt im erforderlichen Ausmaß (der bestehende Weg ist zu schmal). Durch Grundabtretungen (jeweils 1 m Breite) von den westseitig angrenzenden Moosgrundstücken konnte hier eine Einigung erreicht werden. Die Abtretungen sowie die weiteren Kosten werden von der Sport Leitner GmbH finanziert. In der Folge beschloss der Gemeinderat in zwei separaten Beschlüssen den Eigentumsübergang der abgetretenen Teilgrundstücke in die öffentliche Weganlage und anschließend die Widmung derselben als öffentliche (für Jedermann befahrbare) Straße. Beide Beschlüsse wurden einstimmig – unter Enthaltung von GR G. Bader wegen Befangenheit – gefasst.
Hierbei ist anzumerken, dass sich die für diesen Beschluss erforderlichen Unterlagen NICHT in der Vorbereitungsmappe befanden. Dort lag zwar ein Dokument mit der entsprechenden Bezeichnung, allerdings mit anderem Inhalt (TOP 5)
TOP 4 – Nutzung öffentlicher Grund für “Theo’s Cafe”
In der 27. GR-Sitzung vom 1. April 2025 beschloss der Gemeinderat zu Ehrwald einem Ansuchen der Eigentümer von “Theo’s Cafe” auf Nutzung einer öffentlichen Fläche zum Aufstellen von Tischen und Stühlen samt Bewirtung für ein Jahr zuzustimmen. Diese Vereinbarung endet am 25. April 2026 und wurde um ein weiteres Jahr verlängert –> einstimmig.
TOP 5 – Umwidmung Lähngraben – Fam. Parlunger
Aus historischen Gründen ist das Grundstück der Fam. Parlunger am Lähngraben (wie einige andere auch) in mehrere Parzellen unterteilt, welche teilweise andere Widmungen haben. Da Fam. Parlunger an den bestehenden Gebäuden Änderungen vornehmen möchte, ist jedoch eine einheitliche Widmung der Gesamtfläche des Baugrundstückes erforderlich. Konkret müssen hierfür 178 m² von Freiland in Wohngebiet umgewidmet werden. Ebenso wurde ein Bebauungsplan erstellt.
Im Zuge der Diskussion ersuchte ich um Sicherstellung, dass es dabei infolge Überschneidung mit ausgewiesenen Gefahrenzonen nicht zu einer negativen Beeinträchtigung des resultierenden neuen Gesamtgrundstückes kommen kann (weil eine kleine Eckfläche in der “roten Zone” des Lähngrabens liegt). Es wurde von Bgm. Köck versichert, dass diese Gefahr nicht besteht.
Die zwei notwendigen Beschlüsse (Widmung und Bebauungsplan) wurden einstimmig beschlossen.
TOP 6 – Umwidmung Hauptstrasse – Fam. Gstrein
Aktuell handelt es sich um eine Sonderwidmung “Hofstelle” mit 2.500 m². Diese Widmung erlaubt zwar eine touristische Vermietung, jedoch keine (gewerbliche) Dauervermietung. Deswegen wird um eine Umwidmung in “Landwirtschaftliches Mischgebiet” angesucht.
Von Seiten der Gemeinde wurde dafür auch gleich ein Bebauungsplan sowie ein (zivilrechtlicher) Raumordnungsvertrag erlassen. In diesem zivilrechtlichen Vertrag verpflichten sich die Grundeigentümer (dzt. Fam. Gstrein) keine Freizeitwohnsitze zu begründen. Widrigenfalls ist eine Vertragsstrafe von 1.000,- €/m² bzw. 500,- € täglich für jeden Tag des Bestehens eines Freizeitwohnsitzes zu bezahlen.
Da es sich hierbei um einen zivilrechtlichen Vertrag der Gemeinde handelt und diese somit hier NICHT hoheitlich (von Amtswegen) tätig wird, betrachte ich das als einen unzulässigen und überschießenden Eingriff in das persönliche Eigentumsrecht. Besonders eklatant finde ich hierbei, dass es sich um Eigentum handelt, welche meines Wissens nach, niemals Eigentum der Gemeinde war (wie die Baugrundstücke in der Schmiede oder Weidach). Zivilrechtlich steht die Gemeinde hierbei auf der gleichen Stufe wie jeder Bürger/-in als Vertragspartei. Es kann somit auch keine zwingende Abhängigkeit/Voraussetzung für hoheitliche Aufgaben der Gemeinde (Bewilligung eines Baubescheides, Umwidmung eines Grundstückes, etc.) geben.
Wie bereits bei ähnlichen Gegebenheiten (Johann Valentin und Thomas Zirknitzer) lehne ich diese Vorgangsweise entschieden ab – auch wenn die betroffenen Eigentümer diese Verträge freiwillig unterschrieben haben. Ob sie sich dabei der rechtlichen Voraussetzungen und Folgen tatsächlich bewusst waren, entzieht sich meiner Kenntnis. Dies könnte allerdings im Ernstfall zu einem wirksamen Einwand werden, womit der ganze Vertrag in Frage gestellt wird.
Interessant hierbei ist auch, dass eine analoge Vorgangsweise bei den betroffenen Grundstücken von TOP 5 und 7 NICHT erfolgte. Diese Eigentümer müssen keine derartige “Knebelvereinbarung” unterzeichnen.
Der Antrag wurde mit 13 JA und 2 Gegenstimmen angenommen.
TOP 7 – Bebauungsplan Baurenhof (Zugspitzblick)
In diesem komplexen Bauverfahren (seit 2021 anhängig) musste der Bebauungsplan geändert werden, da er nicht mehr dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) entspricht. Nachdem nun das letzte Bauverfahren abgeschlossen werden konnte, wurde ein neuer Bebauungsplan erstellt. Laut diesem bedürfen zukünftige Veränderungen nunmehr der Zustimmung des Gemeinderates –> einstimmig angenommen.
Wie oben schon festgestellt wurde hier KEIN Raumordnungsvertrag zur Vermeidung von Freizeitwohnsitzen erstellt – in meinen Augen eine Ungleichbehandlung der Ehrwalder Bürger/-innen.
TOP 8 – Wohnblock Neue Heimat Tirol – Schmiede
Der Bau der Anlage schreitet zügig voran und die Wohnbaugesellschaft möchte nunmehr mit der Vermarktung beginnen. Hierzu wurde ein Flyer erstellt.
Der Gemeinderat beschloss nach kurzer Diskussion die notwendigen weiteren Schritte für die Bewerbungen einzuleiten. Die Vergabe soll nach dem gleichen Verfahren (Fragebogen mit Bewertung) wie bei dem Objekt in der Zugspitzstraße erfolgen. Als spätest möglicher Abgabezeitpunkt für die Bewerbungen wurde der 31. Mai 2026 festgelegt. Der Bezug der Wohnungen soll dann im Frühjahr 2027 erfolgen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
TOP 9 – Agrarangelegenheiten
Zu diesem Punkt lagen keine Informationen und keine Anträge vor.
TOP 10 – Anträge – Allfälliges
- Dosierampel Schanz: Bgm Köck berichtet, dass diese Anlage zwischen 19.12.2025 und 11.01.2026 (24 Tage) im Dauerbetrieb war. Effektive Schaltungen ergaben sich hierbei an 6 Tagen – mit Zeiträumen von 20 bis 120 Minuten. Formelle Beschwerden gab es lediglich eine.
- Jahresbericht der Bücherei: Bgm. Köck präsentierte den Jahresbericht für 2025, der auch die Bitte um Anweisung des Trägerbeitrages iHv. 1042,- € enthielt.
TOP 11 – Personalangelegenheiten
Unter diesem Tagesordnungspunkt werden üblicherweise Punkte behandelt, bei denen datenschutzrechtliche Vorgaben eine öffentliche Behandlung nicht erlauben. Beispielsweise die Auswahl von Personal im Umfeld der Gemeinde, Vertragsverlängerungen und gehaltliche Details zu diesen. Ebenso die Verlängerung bzw. Neuabschluss von Mietverträgen (insb. Mehrzweckgebäude und Kende Areal) und anderes mehr.
Allerdings kommt es in letzter Zeit vermehrt dazu, dass auch Themen behandelt werden, bei welchen derartige Datenschutzbedenken keine Rolle spielen und für welche noch dazu durchaus großes Interesse auf Seiten der Bürger/-innen festzustellen ist. Ich habe Bgm. Köck darum ersucht, zukünftig hier eingehender zu prüfen, welche Themen tatsächlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln sind. Dies auch um den wachsenden Eindruck in der Bevölkerung zu reduzieren, dass ihnen etwas vorenthalten werden soll.
Allerdings benötigen zahlreiche Themen längere/intensivere Diskussionen innerhalb des Gemeinderates, wofür eine GR-Sitzung nicht geeignet ist (weder öffentlich noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit). Genau dafür gibt es Arbeitssitzungen – ein Instrument, welches nach den Wirren der 23. Sitzung (8.12.2024) von Bgm. Köck mehrfach in Anspruch genommen wurde und welches es dem gesamten Gemeinderat im Jahr 2025 erlaubt hat große Themenblöcke in Ruhe und mit Besonnenheit sehr zum Wohle der Gemeinde vorzubereiten und dann in einer finalen Präsentation der Öffentlichkeit in einer GR-Sitzung formell zu beschließen.
Durch diese sehr fruchtbare Zusammenarbeit aller GR-Mitglieder mag in der Bevölkerung der Eindruck entstanden sein, dass gerade ich mich “unterbuttern” oder “einkaufen” habe lassen bzw. mir “die Luft ausgegangen” ist. Dieser Eindruck trügt, denn in zahlreichen Arbeitssitzungen haben wir im Gemeinderat ein Klima der konstruktiven Zusammenarbeit geschaffen, welches es erlaubt auch kritische Worte und Gegenpositionen einzunehmen und diese zu erklären. Seither haben wir es geschafft, das Herausforderungen in Diskussionen gelöst werden und es zu deutlich weniger Konfrontationen kommt (die dann auch wieder lösbar sind).
Ich bin überzeugt, dass genau diese Art der Zusammenarbeit das ist, was sich die Ehrwalder Bürger/-innen von ihren Vertretern erwartet haben – auch wenn die eine oder andere Konfrontation ganz unterhaltsam sein kann. Dass heute alle an einem Strang ziehen, sehe ich als direkte Folge der oben beschriebenen Wirren vom 8.12.2024. Es war offensichtlich ein notwendiger Schritt, zum Wachrütteln.