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TOP 1 – Genehmigung Niederschrift der letzten Sitzung
Es gab keine Anmerkungen/EInwände und somit konnte die Niederschrift einstimmig (mit 4 Enthaltungen wegen Nichtanwesenheit) genehmigt werden.
TOP 2 – Lockergesteinsabbau Schöberli
Dieser TOP war der “schwere Brocken” dieser Sitzung und der Abschluss einer fast 1-jährigen Verhandlungsphase. Im Verlauf dieser Zeit hat sich eine spezielle Arbeitsgruppe des Gemeinderates mit den Vertretern des Unternehmens Neuberger getroffen und die Details des geplanten Projektes besprochen und mögliche Konditionen zu verhandeln.
Wie sich dabei gezeigt hat, war es über weite Teile mehr ein Präsentation von Annahmen, Schätzungen und Lesen aus der sprichwörtlichen Kristallkugel. Das Unternehmen Neuberger legte ganz am Anfang eine Präsentation vor, von der in der Folge nur marginal abgewichen wurde.
Auf Seite der Gemeinde wurde neben einer angemessenen finanziellen Abgeltung insbesondere eine spürbare Verkehrs-Entlastung insb. auf der Zugspitzstraße gefordert – konkret eine Begrenzung der Fahrten auf max. 10.000 pro Jahr und 50 pro Tag. Die Projektwerber lehnten diese zwei Punkte kategorisch als nicht realisierbar ab und argumentierten mit einer Belastung die ein Vielfaches davon wäre, wenn das Projekt Schöberli NICHT genehmigt würde. Gerade die Genehmigung des Projektes wäre die gewünschte Entlastung. Details hierzu werde ich in einem eigenen Beitrag darstellen – hier wäre es zu umfangreich.
Diese Argumentationslinie wurde auch von einem GR in der Sitzung mit flammender Hingabe vertreten. Das Versprechen der Projektwerber die sog. “grüne Linie” in den Vertrag aufzunehmen, wäre “die riesige Chance” das Verkehrsproblem an der Zugspitzstraße zu lösen und eine Nichtgenehmigung wäre eine vergebene Chance. Die resultierende Diskussion war intensiv aber stets sachlich.
Am Ende sprach sich der GR mit 10 zu 5 Stimmen gegen das Projekt aus – der Schotterabbau im Schöberli wird NICHT kommen.
TOP 3 bis 7 – Diverse Verordnungen des GR
Im Zuge der Transparenzgesetze müssen alle Verordnungen der Gemeinden zukünftig im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes RIS eingepflegt und damit der Öffentlichkeit österreichweit zugänglich gemacht werden. Hierzu sind diese Verordnungen in einem einheitlichen Format zu gestalten und einzupflegen.
Damit ist es notwendig, bereits in den vergangenen Sitzungen beschlossene Verordnungen formell noch einmal neu zu beschließen (damit diese Formvorgaben eingehalten sind) um in der Folge ins RIS hochgeladen werden zu können. Gleichzeitig werden damit auch die teilweise bereits beschlossenen Erhöhungen eingepflegt.
Konkret geht es um folgende Verordnungen:
- Müllabfuhrverordnung: Umstellung von Liter auf kg – gleichbleibender Satz
- Abfallgebührenverordnung: 4% Erhöhung und Umstellung auf 0,48 €/kg
- Hundesteuerverordnung: 4% Erhöhung
- Friedhofsgebührenverordnung: 4% Erhöhung
- Leerstandsabgabeverordnung: die bisherige Staffelung nach Nutzflächen geht nicht mehr (OGH-Entscheidung anhängig). Somit Umstellung auf 10,5% von Basismietwert des Bezirkes je nach Wohnungstyp, es geht um ca. 17.000,- € p.a.
Im Rahmen dieser Punkte wurde auf Antrag des Bgm. ein zusätzlicher TOP einstimmig aufgenommen – Anpassung der Kanalbenutzungsgebühr um +7%. Dieser Schritt wurde notwendig, da es in diesem Jahr zu einem massiven Anstieg der Kosten der Kläranlage gekommen ist. Damit herrscht wieder Kostenwahrheit – die Kosten der Kläranlage werden durch die verursacherorientierten Kanalbenutzungsgebühren getragen und müssen nicht querfinanziert werden, was einer Abwälzung auf die Allgemeinheit bedeuten würde.
Alle Punkte wurden einstimmig angenommen.
TOP 8 – Weitere Gebühren/Abgaben
Analog zu früheren Beschlüssen und oben wurde Anpassungen auch bei den nachfolgenden Gebühren bzw. Abgaben vorgenommen:
- Anerkennungszins für Nutzung von Gemeindegrund: +4 %
- Kindergartengebühr: +4%
- Ferienbetreuungsgebühren:
Auch diese wurden einstimmig angenommen
TOP 9 – Flächenwidmung Gamsalm
In der GR-Sitzung vom 18. März wurden gemeinsam mit dem Gasthof Panorama auch die Grundparzelle der Gamsalm sowie einige kleinere angrenzende Flächen an Dr. Srbik verkauft. Diese kleineren Flächen werden nun mit der Grundparzelle der Hütte zusammengelegt (eine einheitliche Fläche) und benötigen daher die gleiche Widmung, welche hier auf Antrag beschlossen wurde -> einstimmig.
TOP 10 – Verträge mit VVT
Bei einer Überarbeitung der Fahrpläne wurde festgestellt, dass einige Busse nicht mehr gebraucht werden und somit aufgelassen werden können. Konkret:
– Linie 6 – Berwang
– Schülerbus Berwang
– Bichlbach Hängebrücke Süd – Bahnhof
Daraus ergeben sich Einsparungen von ~45 T€ (gesamt alle Gemeinden). Lt. Schätzung von Bgm. Köck zahlt Ehrwald hier ~90 T€ pro Jahr ein.
Die dafür erforderlichen Vertragsänderungen wurden einstimmig beschlossen.
TOP 11 – Vertrag Wasserentnahme Wettersteinbahnen
Der zugrunde liegende Beschluss erfolgte bereits in 23. GR-Sitzung vom 08.10.2024. Nun wurde das konkrete Vertragswerk vorgelegt, welches auch durch Dr. Kappacher redigiert wurde (keine inhaltlichen Änderungen, nur Formulierungsanpassungen) -> Es gab keinerlei Einwände.
TOP 12 – Agrarangelegenheiten
- Der Tennisclub ersucht um einen Zuschuss für Ausgaben im Zuge der Sanierung des Vereinshauses (insb. Sanitäreinrichtungen). Trotz umfangreicher Eigenleistungen blieben noch 18.604,79 € für Fremdleistungen offen. Nach kurzer Diskussion wurde einstimmig beschlossen, dass jede Agrargemeinschaft je 1.000,- € als Subvention der Gemeinde zur Verfügung stellt.
- Parallel zum Spazierweg bzw. der Zugspitzstrasse will die TVB einen Radweg vom Ortsende bis Obermoos auf Grund der GAG-Unterdorf (gesamt ca. 1.850 m²) errichten. Dieser dient zur Trennung der Spazierwege von den Radfahrern. Er soll nicht asphaltiert werden. Auf Rückfrage wurde erklärt, dass dafür ein üblicher Pachtzins gezahlt wird und die Erhaltung sowie Haftung bei dem TVB liegt. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür – in Form eines Grundsatzbeschlusses.
TOP 13 – Allfälliges
Bgm. Köck präsentierte den verpflichtenden Bericht d. Bgm an den GR über die Mittelverwendung (2023 und 2024) im Zusammenhang mit dem Kommunalinvestitionsgesetz (KIG-Mittel) => 268.208,- € Auszahlung bis 31.12.2028:
- 104.521,20 € Dachsanierung Mehrzweckgebäude
- 90.000,00 € Erneuerung Immenquelle
- 34.412,42 € Erneuerung Bushaltestellen
- 29.582,80 € PV-Anlage Voksschule
- 5.850,00 € Haltestellen Öffentlicher Verkehr
- 3.841,58 € Erneuerung Mengenmessung –> Wasseruhren
Weitere Diskussionsbeiträge der GR:
- Die Zunftbruderschaft St. Josef zu Bichlbach ersucht die Gemeinde Ehrwald ihr als Mitglied beizutreten (angeblich sind wir die einzige Gemeinde die noch kein Mitglied ist). Da aus meiner Sicht kein wirklicher Zusammenhang zwischen dieser Zunfstbruderschaft und der Gemeinde Ehrwald besteht und der Mitgliedsbeitrag lediglich 20,- € p.a. beträgt, habe ich vorgeschlagen, dass es sinnvoller wäre, wenn jene GR die für so eine Mitgliedschaft sind als Privatperson beitreten. Der Vorschlag stieß nicht auf Zustimmung und so wurde über den Antrag in der vorliegenden Form abgestimmt: 14x JA, ich NEIN.
- Bgm. Köck teilte mit, dass er Vom Land Tirol eine letztmalige Ausnahmegenehmigung für 3 Jahre für das Bringsystem des Biomülls in Recyclinghof erwirken konnte. Die Abteilung Umweltschutz drängt darauf, dies zukünftig anders (zB Tonne mit separater Bepreisung) zu regeln.
- GR P. Frei fragte an, warum der Antrag einer Sportärzte-Veranstaltung zur Nutzung/Miete des Turnsaals abgelehnt wurde. Antwort: weil dies außerhalb der Betriebszeiten des Turnsaales gewesen wäre.
- GR P. Frei schlägt vor für die Dachsanierung der Martinskapelle ein Fest, oder einen Christbaumverkauf, oder einen Grühweinstand, etc. zu veranstalten.
- Ich habe darauf hingewiesen, dass im Gmua-Blättli der Bauhof als Abteilung der Gemeinde fehlt und vorgeschlagen, dass hier auch die Telefonnummer des Bauhofleiters zur Kontaktaufnahme aufgenommen werden soll.