Der Sitzung wohnten zahlreiche Mitglieder der FF-Ehrwald bei – der Saal war “gerammelt” voll. Es fehlte nur GR A. Senftlechner (entschuldigt).
TOP 1 – Protokoll
Erneut musste ich auf eine kleine Unzulänglichkeit hinweisen – bei der Abstimmung über das Protokoll der 30. GR-Sitzung zeigte auch ein GR auf, der jedoch bei dieser 30. GR-Sitzung gar nicht anwesend war. Somit ist das Abstimmungsergebnis von 12 x JA auf 11 x JA zu korrigieren.
-> mit dieser Korrektur einstimmig angenommen (exkl. der Enthaltung wegen Nichtanwesenheit)
TOP 2 – Projekt Kläranlage
Thomas Köck (VzBgm. Lermoos und Obmann des Abwasserverbandes) präsentierte die aktuelle Situation und die notwendigen Maßnahmen betreffend der Kläranlage Ehrwald-Lermoos-Biberwier:
- Die Anlage ist per 30.09.2025 bereits 40 Jahre alt, was sich positiv auf die Förderfähigkeit auswirkt (vorher wäre sie nicht förderfähig). Damit ist sie allerdings auch nicht mehr in einem zeitgemäßen Zustand – teilweise besteht sogar Gefahr im Verzug!
- Der akt. Gasspeicher ist Kissenspeicher – dieser darf nicht weiter betrieben werden – ein neuer Gasspeicher ist zu errichten. Dies soll nicht in Stahl-Email Ausführung, sondern als Doppelmembran Speicher erfolgen – Nachweis dass Schneelast ausreichend ist liegt vor. Dies ist auch ca. 260 T€ billiger.
- Dieser Gasspeichert nimmt das von den 2 Faultürmen produzieren Faulgas zur Zwischenspeicherung und späteren Energiegewinnung auf. Überschüsse werden durch eine neu zu errichtende Gasfackel verbrannt.
- Hierzu bedarf es umfangreicher Umbauarbeiten insb. an der E-Technik (teilweise massive Mängel festgestellt) und der Pumpenanlagen. Die Gas-Rohrleitung wird komplett erneuert.
- Aus Sicherheitsgründen (insb. bei Eintrag von Öl und Treibstoffen) wird auch der Rechen und Einlaufbereich ins Freie verlegen. Ein Schadensfall mit Heizöleintrag 2025 zerstörte die Biologie, welche dann ca. 3 Monate zur Sanierung brauchte.
- Auch ein S/W-Bereich (Umkleide, Sanitär für Mitarbeiter) und eine neue Warte soll als separates Gebäude errichtet werden.
- Baubeginn soll der 1. Oktober 2025 sein => Betonbauten noch 2025 fertig, Gesamtfertigstellung Mitte 2026 geplant.
- Gesamtkosten: 1,7 (Gebäude und Anlagen) + 1,5 (E-Technik) Mio €. Bedarfszuweisungen und Förderungen werden iHv. 37% erwartet ==> ca. 2,2 Mio € sind von den drei Gemeinden zu stemmen.
- Diese Umbaumaßnahmen werden mit Krediten, welche bereits aufsichtsbehördlich genehmigt wurden, finanziert. Da die Bedarfszuweisungen verspätet (erst 2026) kommen, wird zusätzlich eine Zwischenfinanzierung benötigt
- Die Kredittilgung erfolgt vom Abwasserverband, der diese mittels Vorschreibungen an die Gemeinden weiterleitet.
Auf meine Rückfrage bestätigte Th. Koch, dass ein Neubau sehr wahrscheinlich wesentlich teurer gekommen wäre. Betreffend dieser für alle doch überraschenden Situation (es gab zwar schon Meldungen, dass da etwas auf uns zukommen würde, aber nichts Genaues und keine konkreten Kosten), meinte Th. Koch: “…man hätte Dinge schon früher machen können…”, was jedoch (noch) nicht in seinem Verantwortungsbereich gelegen war (er ist er seit kurzem Obmann).
Nach ausführlicher Diskussion fasste der GR zu Ehrwald einen Nachtragsbeschluss zur Budgetüberschreitung um 212 T€ (welche sich durch Zwischenfinanzierung infolge der Verzögerung der Bedarfszuweisungen ergibt) -> einstimmig.
TOP 2a – Projekt Kläranlage – Verzicht auf Rechte
Dieser TOP wurde auf Antrag des Bgm. einstimmig in die Tagesordnung nachträglich aufgenommen.
Um oben genannte Bau- und Erweiterungsvorhaben bei der Kläranlagen realisieren zu können, will der Abwasserverband ein Grundstück im Ausmass von 1700 m² zum Preis von 4,- €/m² von der Gemeinde Lermoos ankaufen. Dieses Grundstück ist jedoch mit Rechten (Einzäunung und Weide) der Agrar Ehrwald belastet.
Der GR beschloss einstimmig, dass die Agrar auf diese Rechte verzichten soll/darf und damit den lastenfreien Verkauf zu ermöglichen.
TOP 3 – Neuanschaffung Feuerwehrfahrzeug
Der Kommandant der FF-Ehrwald Björn Scherer präsentierte die aktuelle Situation betreffend der Fahrzeuge und den anstehenden Bedarf für Ersatz in den kommenden Jahren:
- Zum primären Einsatzgebiet gehört das Dorf (mit bis zu 7300 Menschen inkl. Gäste) sowie die Tunnel der B 179 im Talkessel gemeinsam mit Lermoos. Die Drehleiter steht im ganzen Bezirk zur Verfügung
- Die FF-Ehrwald verfolgt das Konzept alle 5-6 Jahre ein Fahrzeug zu tauschen => Kosten zw. 500-800 T€ pro Fahrzeug. Somit sind in den nächsten 10 Jahren das Tanklöschfahrzeug (TLFA akt. 19 Jahre alt) und das Transport- und Logistikfahrzeug (LAST akt. 16 Jahre alt)
- Das Löschfahrzeug mit Allrad und Bergeausrüstung (LFB-A) ist zwar mit 38 Jahren das älteste Fahrzeug, allerdings bezirksweit das geländegängigste Fahrzeug. Somit soll es, trotz seines Alters (und teilweise fehlenden Sicherheitseinrichtungen wie Gurte und ABS) gehalten werden.
- Damit soll zuerst das LAST durch ein neues Fahrzeug ersetzt werden, welches auch ein neues Konzept mit flexibler Ausstattung und Ladebordwand verfolgt. Ehrwald soll hier das Musterfahrzeug für Tirol sein – somit wäre eine kostengünstige Mengenbestellung denkbar.
- Erste Gespräche sind bereits erfolgt, allerdings sind noch keine konkreten Kosten bekannt.
- Bis Mitte Okt wird eine Rückmeldung von der Bundesbeschaffungskomission erwartet.
- Für die weiteren Verhandlungen benötigt die FF nun einen Grundsatzbeschluss des GR. als Startschuss für weitere Gespräche inkl. Gespräche über Förderungen/Subventionen vom Land
Nach kurzer Diskussion, wurde auch deutlich gemacht, dass dieses neue Fahrzeug ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsüberlegungen im Fernpasskonzept sein muss und somit auch von dieser Seite zu fördern ist.
Der GR zu Ehrwald fasste idF den Grundsatzbeschluss, dass ein neues Fahrzeug (LFB-C) als Ersatz für das LAST angeschafft werden soll (Zeithorizont Bestellung 2026/27) -> einstimmig.
TOP 4 – Beitritt zur EEG-Zugspitze
Bereits seit längerem reifte im GR zu Ehrwald die Idee, dass die Gemeinde einer Erneuerbaren Energie Gemeinschaft (EEG) beitreten – oder uU. mit der TZA/Freizeitbetriebe eine eigene gründen soll. Siehe hierzu auch den Beitrag aus Okt. 2023, Beiträge aus Februar 2024 hier und hier , Okt. 2024 sowie und zuletzt in der 30. GR-Sitzung im Juli 2025.
Nach der Gründung der EEG-Zugspitze unter Federführung der Gemeinde Lermoos, bat mich Bgm. Köck mich diesem Thema anzunehmen und eine Empfehlung an den GR vorzubereiten.
Der wesentliche Kostenvorteil bei einer EEG liegt in den wegfallenden Netzgebühren (wenn Erzeuger und Verbraucher am gleichen Umspannwerk angeschlossen sind). Daraus ergeben sich idR günstigere Tarife insb. beim Bezug, aber auch bei der Einspeisung. Diese konkreten Tarife sind auf der Homepage der EEG-Zugspitze abrufbar. Damit wird auch sichergestellt, dass die hier lokal produzierte Energie (vorwiegend PV-Solarstrom, aber auch alle anderen alternativen Energieträger möglich) überwiegend lokal verbraucht wird. Durch die dynamische Zuteilung wird auch vermieden, dass etwaige Großverbraucher alles “aufsaugen”.
Organisiert ist die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft als Genossenschaft unter Federführung der Raiffeisen Regenerative GmbH. Damit fließt auch die Erfahrung des Raiffeisensektors auf diesem Gebiet ein (Erste Energiegemeinschaftsinitiative 2020 in Oberösterreich durch die RLB-OÖ).
Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag auf Beitritt zur EEG-Zugspitze einstimmig angenommen.
TOP 5 – Erweiterung ERIRO
Bgm. Köck präsentierte dem GR eine Anfrage der Betreiber des Hotels ERIRO (ehemals Alpenglühn auf der Ehrwalder Alm) auf Erweiterung um einen Außenpool mit ca. 36 m² Wasserfläche. Dies wird zur Steigerung der Attraktivität und Wirtschaftlichkeit benötigt. Die Betreiber erhoffen sich damit eine Steigerung der Buchungszahlen.
Es wurde auch Bezug genommen auf das Protokoll einer Arbeitssitzung des GR zu Ehrwald vom 6. Juli 2022 und dem GR-Protokoll vom 26. Juli 2022 in welchen jeweils festgelegt wurde, dass der GR zu Ehrwald mehrheitlich kein Schwimmbad und keinen Aussenpool will. Die damaligen raumordnungsrechtlichen Vereinbarungen und idF der diesbezügliche GR-Beschluss basieren auf dieser Festellung.
Laut Angaben des Amtsleiters, fanden diese Auflagen des GR jedoch keinen Eingang in den Raumordnungsplan bzw. die dazu gehörigen Verträge. Der ausdrückliche Wunsch des Gemeinderates wurde somit NICHT umgesetzt. Ob dies bewusst oder infolge einer Fehlleistung passiert ist, konnte nicht festgestellt werden. Fakt ist, dass somit eine Faktenlage geschaffen wurde, welche der Grundsatzhaltung für den damaligen GR-Beschluss zuwider läuft und somit allen Beteiligten auf Gemeindeseite nunmehr die Hände bindet.
In einer Stellungnahme des Amtes der Tiroler Landesregierung (Mag. Schäfer) wird auch festgehalten, dass einem Außenpool in der gegenständlichen Anlage somit “…aus bau- und raumordnungsrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich ist…”.
Im Zuge der hitzigen Diskussionen stellte ich fest, dass hier keine raumordnungsrechtlichen Entscheidungen mehr getroffen werden können wodurch der GR zu Ehrwald keine Kompetenz hat. Diese Kompetenz in Bauangelegenheiten liegt ausschließlich beim Bürgermeister (als Baubehörde 1. Instanz).
In der Folge stellte ich auch den Antrag, dass aufgrund der unklaren weiteren Zuständigkeiten und der zeitliche Effizienz, dieser TOP besser im nicht öffentlichen Teil weiter besprochen werden soll. Dieser wurde einstimmig angenommen.
TOP 6 – Subventionsansuchen
Der Skiclub schreibt generelle Sponsoring Pakete ab 250,- € pro Jahr aus und ersucht die Gemeinde Ehrwald eines davon zu buchen.
Bgm. Köck stellt fest, dass die Gemeinde bereits letztes Jahr die Rennanzüge subventioniert hat und weitere Subventionen nur mehr über das allgemeine Sportbudget (17.000,- € für die fünf Sportvereine) laufen sollen -> einstimmig angenommen.
TOP 7 – Allfälliges
- VzBgm. R. Wilhelm spricht VzBgm. G. Köpfle großes Lob für die sehr gelungene Premiere der Theateraufführung im Zugspitzsaal aus.
- VzBgm. R. Wilhelm stellt fest, dass die Einhebung von Parkgebühren und die Löscher in der Parkfläche beim Viadukt für ihn nicht zusammenpassen
- VzBgm. R. Wilhelm will von Bgm. Köck wissen, ob es stimmt, dass es bereits Vergabezusagen betreffend des Hallenbades gibt. Bgm. Köck bestätigt, dass die großen Gewerke lt. Vergabeordnung bereits vergeben wurden, was auch in der Sitzung des Beirates der Freizeitbetriebe (in welchem auch VzBgm. R. Wilhelm) vertreten ist besprochen wurde. Ich habe diesbezüglich angemerkt, dass dies auch in der 31. GR-Sitzung unter TOP 15 so berichtet wurde. Da diese Vergaben auch in den Aufgabenbereich des GF der Freizeitbetriebe fallen, habe ich vorgeschlagen, dass dieser zukünftig regelmäßig (zB. quartalsweise) dem GR Bericht erstatten soll – was vom GR positiv aufgenommen wurde.
- GR Peter Spielmann fragte, was mit dem abgemeldeten Polo beim Spar Markt sei. Bgm. Köck verwies diesbezüglich auf die Freizeitbetriebe, welche sich der Sache bereits angenommen haben. Ich verwies diesbezüglich auf eigene Erfahrungen, nachdem die einfachste und schnellste Lösung sein, über das Kennzeichen (Pickerl) oder die Fahrgestellnummer den Eigentümer ausfindig zu machen und diesem das KFZ um 1,- € abzukaufen um es dann zu verschrotten.
- GR Peter Spielmann machte darauf aufmerksam, dass ihm beim Recyclinghof vermehrt Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen auffallen, welche hier Abfälle entsorgen. Trotz reger Diskussion konnte keine Lösung gefunden werden.
Ergänzungen:
18.09.2025 … zu TOP 4: Ich selbst bin ebenfalls Mitglied in der EEG-Zugspitze und habe mich (wie man auf dieser Homepage nachlesen kann) schon sehr früh für eine gezielte Nutzung erneuerbarer Energieträger (insb. PV) eingesetzt – schön, dass es nun (endlich) auch auf Gemeindeebene umgesetzt wurde. Detail am Rande: Aus dem Protokoll der 6. Gemeindevorstandssitzung ergibt sich in TOP 8, dass VzBgm. R. Wilhelm bereits am 11. April 2023 damit beauftragt wurde, sich um die Möglichkeit einer Energiegemeinschaft (Solarenergienutzung) zu kümmern.
19.09.2025 … zu TOP 2: Am 22. Juli 2024 informierte VzBgm. G. Köpfle den Gemeinderat im nicht öffentlichen Teil der 22. GR-Sitzung über das Ergebnis einer behördlichen Überprüfung. Dieses Ergebnis war niederschmetternd, wie auch in der 32. RG-Sitzung nun öffentlich mitgeteilt wurde. Hierzu ist anzumerken, dass G. Köpfle erst kurz zuvor die Obmannschaft des Abwasserverbandes übernommen und somit eine Altlast übernommen hat, von der niemand etwas wusste. Sein direkter Vorgänger hatte in seiner mehr als 2-jährigen Obmannschaft den Gemeinderat niemals von irgendwelchen Problemen berichtet. Dabei wäre gerade er, infolge seiner technischen Ausbildung und Qualifikation derjenige gewesen, der solche Probleme hätte erkennen müssen. Es muss somit die Frage gestellt werden, ob und warum er dies nicht erkannt hat und warum er seiner Verpflichtung den Gemeinderat davon in Kenntnis zu setzen nicht nachgekommen ist. Wie wir heute wissen ist konkret “Gefahr im Verzug” und es muss schnell gehandelt werden. Somit kann auch die Ausrede “…warten wir noch etwas, bis das Ganze förderungsfähig ist…” nicht zugelassen werden. Wie Th. Koch richtig festgestellt hat: “…man hätte Dinge schon früher machen können…” – ich würde hier sagen, man hätte es MÜSSEN, nicht nur können. Aber Hinterher ist man immer schlauer… Das ist zumindest meine persönliche Meinung und Überzeugung.