31. GR-Sitzung vom 2. Sept. 2025

Der Sitzung wohnten 10 Besucher bei – 5 davon verließen sie wieder nach TOP 3

TOP 1 – Protokoll

Hier musste ich auf eine kleine Unzulänglichkeit hinweisen – es fehlte die Anmerkung, dass GR A. Senftlechner entschuldigt nicht anwesend war, was zu korrigieren ist.

-> mit dieser Korrektur einstimmig angenommen (12 x JA, 3 x Enthaltung wegen Nichtanwesenheit)

TOP 2 – Bericht des Überprüfungsausschusses

Obfrau GR. B. Bader berichtete über die am 21. August erfolgte Überprüfung der finanziellen Gebarung der Gemeinde. Eine Prüfung der Kassa im Meldeamt wurde nicht vorgenommen. Es gab keinerlei Beanstandungen.

Die Kontostände lauten wie folgt: Raiba 612.570,- €, Sparkasse 4.376,- €, BTV 1.991,- und auf dem Haushaltsrücklagenkonto (jetzt OnLine Konto mit besserer Verzinsung, früher Sparbuch) 1.048.488,- €.

Somit verfügt die Gemeinde Ehrwald über liquide Reserven iHv. 1,667 Mio €

TOP 3 – Projekt Gaisbach 2025

DI Christian Ihrenberger von “der Wildbach” stellt ein NEUES Projekt für das Geschiebebecken Gaisbach vor, welches sich deutlich von jenem unterscheidet, welches bereits am 5.10.2021 dem GR vorgestellt wurde (damalige Kostenschätzung 1,32 Mio € – 28% durch Gemeinde = 369.600,- €). Im Zuge der Projektierung 2023/24 konnten viele Interessen unter einen Hut gebracht werden – Grundwasser, Geschiebe, Biber, etc. So wurde alles im Vorfeld (auch mit den Anrainern) abgeklärt. Am Ende gab es jedoch einen Einspruch seitens des hydrologisches Gutachtens, welches infolge der ursprünglich geplanten Spundwände (hätten 15 m in die Tiefe reichen müssen, bis zur sperrenden Lehmschicht) eine potentielle Störung der Grundwasserströme befürchtete.

Die neue Lösungsvariante verzichtet auf diese und besteht im Wesentlichen aus folgenden Hauptpunkten:

  • eine Grobsteinschichtung entlang des akt. Dammes samt Betonverdichtung, Dammhöhe bleibt wie sie ist
  • das Becken selbst wird im vollen Umfang um 1 m tiefer gelegt – hierfür müssen die 3 Sperren abgesenkt werden => gesamtes Becken muss ausgeräumt werden = 24.000 m³
  • eine weitere Grobsteinschichtung wird quer durch das Becken gelegt und trennt somit den Naturbereich (Biber) ab. Der Biber wird kurzzeitig “vertrieben” soll aber wieder kommen
  • eine neue Sperre wird bei der Straßenbrücke errichtet
  • Ausbau des bestehenden Entwässerungsgraben an der Südgrenze Weidach zur Absenkung des Grundwasserspiegels, Entwässerung mit zwei bestehende offenen Gräben in Richtung Gaisbach/Loisach => Erhaltungspflicht trifft Gemeinde Ehrwald
  • im nördlicher Teil (ab Straßenbrücke Richtung Tal) nur Uferbereich kultivieren
  • Bauphase ist 2 Jahre, Uferbereich zzgl 1 Jahr, Brutzeiten sind zu beachten (nicht im Frühjahr sondern im Herbst arbeiten)
  • bei “Gefahr im Verzug” kann jederzeit ein ByPass vor der ersten Sperre gegraben werden

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,4 Mio € brutto. Davon 20% durch Gemeinde Ehrwald (somit 480.000,- €). Die Umsetzung erfolgt 2025 bis 2028.

In der Folge beschloss der GR zu Ehrwald die Finanzierung und auch den Antrag an die BH-Reutte zur wasserrechtlichen Bewilligung jeweils einstimmig

DI Ihrenberger berichtete weiters über das aktuelle Murenereignis im Bereich Wetterstein/Gamskar:

  • Die neue Mure hat sich sehr tief (bis zu 25 Meter) in den bestehenden Schuttkegel gegraben
  • Ca. 18.000 m³ Material wurde auf der Piste abgelagert
  • Der bereits fast fertig gestellte Ablenkdamm oberhalb der Bergstation soll zukünftig das Gelände darunter (insb. Gamsalm) schützen und den Wasserfluss in ein versickerungsfreudigeres Gelände sicherstellen
  • “Die Wildbach” sind einige Simulationen zum Nachstellen des Ereignisses gefahren, welche mit dem tatsächlichen Ereignis sehr gut übereinstimmten
  • Weißlähn und Lähngraben sind nicht gefährdet – weil andere geologische Verhältnisse bzw. bereits gut ausgebaut. Zudem ist das Einzugsgebiet Weißlähn nur ca. die Hälfte von Wetterstein/Gamskar
  • Die beiden Ereignisse der letzten zwei Jahre sind reine Schlagwetterereignisse gewesen

TOP 4 – Vergaben im Gemeindebereich

  • Baumeisterarbeiten zur Ausleitung/Drainage von Oberflächenwässern im Bereich Schanz Mitte (EWR-Grundstück) in Richtung Loisach (Budget noch nichts vorgesehen). Es liegen drei Angebote vor (jeweils inkl. MWSt): – Neuberger = 15.136,- €, Fröschl = 18.550,- €, Strabag = 17.939,- €. Der Gemeinderat entschied sich nach kurzer Diskussion einstimmig für das Angebot Neuberger.
  • Umstellung Müllabfuhr auf Wiegesystem: Ehrwald ist die letzte Gemeinde mit einem System basierend auf Volumen. Die bestehenden Tonnen bleiben erhalten, es wird nur ein Chip zur Identifikation eingeschlagen, der zur Abrechnung dient. Die gesamten Umstellkosten werden auf 10.000,- € geschätzt ( 1.400 Chips samt Etiketten und Versand = 5.806,- € inkl., Fa. Gassner; zzgl. 500,- € bei KufGem zzgl. Umstellung durch Agrar-Arbeiter einen Monat – Transponder vor Ort bei Bürgern montieren). Umgerechnet ergibt sich aus den aktuellen Pickerln ein kg-Preis von 0,168 €/kg. Die Vorteile liegen insb. in einer besseren Selektion des Inhaltes (kein schwerer Bauschutt, etc.) und bei Nutzung auch von nicht vollen Tonnen. Der Antrag auf Umstellung wurde einstimmig angenommen.

TOP 5 – Prozessfinanzierung Baukartell

Wie aus den Medien bekannt erfolgte im Zeittraum Juli 2002 bis Oktober 2017 eine unerlaubte Absprache zwischen mehreren Baukonzernen. Daraus resultierten (Verdacht, teilweise bereits gerichtlich bestätigt) überhöhte Abrechnungen zum Schaden der Kunden, zu denen auch die Gemeinden zählten. Auch die Gemeinde Ehrwald könnte von diesen illegalen Absprachen betroffen und damit geschädigt worden sein.

Auf Empfehlung des Gemeinde- und Städteverbandes diskutierte der GR zu Ehrwald über die Teilnahme an einer Sammelklage welche durch einen Prozessfinanzierer geführt werden soll. Dies hat den Vorteil, dass die Gemeinde Ehrwald keine eigene Rechtsvertretung beauftragen und bezahlen muss, bei etwaigen Verurteilungen jedoch sehr wohl Schadenersatzforderungen abgegolten bekommen kann. Von solchen Abgeltungen behält der Prozessfinanzierer 22% als sein Honorat bzw. Risikoabgeltung ein. Die Gemeinde hat somit kein Prozessrisiko.

Aus den vorgelegten Unterlagen ging nicht hervor wer der Prozessfinanzierer ist. Im Internet gibt es eine Homepage “Baukartell.at“, auf welcher so ein Prozessfinanzierer die Details publiziert – wahrscheinlich wird es auch der sein.

Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag einstimmig angenommen.

TOP 6 und TOP 7 – Erhöhung Abgaben für Wasser und Kanal

Die Inflation macht auch vor den Gemeindeabgaben nicht halt und so musste der GR zu Ehrwald entscheiden, wie die Anpassung bei den Abgaben für die Wasser- und Kanalbenutzung erfolgen soll. Der zugrunde liegende Index (Verbraucherpreisindex VPI) stieg im entsprechenden Zeitraum um 3,638%.

Nach eingehender Diskussion unter Einbeziehung von negativen Erfahrungen aus der Vergangenheit mit Aussetzen der Anpassung (und den daraus resultierenden massiven Erhöhungen infolge Drucks von Seiten der Landesregierung) sowie der Berücksichtigung der zu finanzierenden Infrastrukturmaßnahmen (siehe auch TOP 3) entschied sich der GR zu Ehrwald einstimmig beide Sätze um 4,00% anzupassen.

TOP 8 – WE-Projekt Schmiede

Die Wohnungseigentums Gesellschaft (WE) errichtet im aktuellen Projekt (nord-westliches Eck des Siedlungsgebietes Schmiede) eine Tiefgarage. Hierzu muss die Baugrube abgesichert werden, was durch eine temporäre Spritzbetonnagelwand ODER eine Sperrung der Verbindungsstraße (um eine Freizuböschung anzubringen) erfolgen kann. Für die Spritzbetonnagelwand (die Nägel/Anker verbleiben im Untergrund) beantragte die WE die Bewilligung (und dauerhafte Duldung) vom Grundeigentümer (Agrar).

Nach kurzer Diskussion beschloss der GR zu Ehrwald mit 2 Gegenstimmen diesem Antrag stattzugeben – wobei die vertraglichen Details identisch mit jenen beim Projekt der “Neuen Heimat” an der Zugspitzstraße sein müssen (siehe 24. GR-Sitzung TOP 4).

Ich stimmte (wie zuletzt auch) gegen diesen Antrag, weil ich der Meinung bin, dass professionelle Baugesellschaften schon VOR Baubeginn über den Untergrund und daraus resultierenden Inanspruchnahme von fremdem Grund Bescheid wissen müssen und somit diese Notwendigkeit schon längst abzuklären war. Ich verwehre mich entschieden gegen solche kurzfristigen Anträge unter dem Motto “…es bleibt uns ja nichts anderes übrig…”. Ich fordere professionelle Planung und keine Ho-Ruck Aktionen.

In einem zweiten Antrag ersuchte die WE um die Nutzung einer Teil-Parzelle (alter Holzlagerplatz) für Baustelleneinrichtung und als Lagerfläche. Da die freien Parzellen auch von den anderen Bauwerbern in diesem Sinne genutzt wurden (und alles bestens funktioniert hat – siehe auch meine Anträge in der 11. GR-Sitzung und 13. GR-Sitzung jeweils TOP 10), wurde dieser Antrag einstimmig genehmigt.

TOP 9 – Flächenwidmung Ehrwalder Alm Gp. 2729/1 – neuer Stall

Dieser TOP läuft unter dem Titel “..und ewig grüßt das Murmeltier…”. Eine praktisch endlose Agenda in der sich sogenannte “Sachverständige” nicht einig sind und idF weitere Fehlerchen passieren, womit der GR zu Ehrwald diesen Punkt zum dritten Mal (26. GR-Sitzung TOP 8, 30. GR-Sitzung TOP 3) abstimmen musste. Der Antrag wurde wie zuletzt einstimmig mit einer Enthaltung angenommen.

TOP 10 – Änderung Bebauungsplan Baurenhof (Fam. Zangerle)

Dieser Antrag wurde temporär zurück gezogen und somit von der Tagesordnung gestrichen.

TOP 11 – Vergaberichtlinien Wohnbauträger

Im Gemeindevorstand und in Abstimmung mit dem Gemeinderat wurden die Vergaberichtlinien insb. für die Wohnungen (HE und NH) diskutiert und ein Fragebogen ausgearbeitet. Aus diesem ergibt sich ein Punktesystem, welches die Grundlage für die Vergaben darstellt. Konkret geht es um das Projekt der Neuen Heimat (12 Wohnungen in der Zugspitzstraße) für welches bereits 40 Bewerbungen vorliegen.

Der GR zu Ehrwald entschied einstimmig, dass die Bewerbungsfrist (NH Zugspitzstraße) noch bis eine Woche nach der Gemeindeversammlung (18. September 2025 im Zugspitzsaal) laufen soll. Auch sollen die beiden Projekte in der Gemeindeversammlung nochmals präsentiert werden.

TOP 12 – Verordnungen gem. StVO durch Bgm

Im Zuge der hierarchischen Kompetenzverteilung zwischen Bund – Ländern und Gemeinden hat die BH-Reutte eine Verordnung im Zusammenhang mit Straßen erlassen, in welcher auch eine Verordnung der Gemeinde Ehrwald angeführt ist (die es jedoch noch nicht gibt und jetzt erlassen werden muss). Konkret geht es im Wesentlichen um:

  • Beschränkung von Halten und Parken
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Märkten
  • Benützung der Straßen für verkehrsfremde Zwecke wie Umzüge, Versammlungen, Prozessionen, udgl.
  • erforderliche Verkehrsverbote und -beschränkungen im Zusammenhang mit Arbeiten auf/neben der Straße

Solche Verordnungen sind vom GR zu Ehrwald zu erlassen und nicht per se in der Kompetenz des Bürgermeisters. Um den Verfahrensablauf zu vereinfachen und schneller reagieren zu können beschloss der GR zu Ehrwald, dem Bürgermeister diese Kompetenz zu übertragen.

Auf Nachfrage meinerseits wurde festgehalten, dass es nur um Gemeindestraßen betrifft – nicht die Landesstraße (hier liegt die Kompetenz beim Land bzw. der BH-Reutte).

TOP 13 – Subventionsansuchen

Das vorliegende Subventionsansuchen des Krippenvereins Loisachtal zum 30-jährigen Bestehen wird von der Gemeinde Ehrwald mit 200,- € subventioniert – einstimmiger Beschluss.

TOP 14 – Agrarangelegenheiten…

  • Manfred Schennach (Eigentümer der zu seiner GP 95/60) beantragt das Zufahrtsrecht sowie Leitungsführungsrecht auf Gp 95/103. Es handelt sich um den bestehenden Zufahrtsweg zum Haus “Elli”. Dieser ist jedoch kein öffentlicher Weg sondern ein Privatweg der Agrar. Dem Antrag wurde einstimmig stattgegeben.
  • Steiner Erich, EZ 1374 Gp 2426/29 Weidach 48 ersucht (über das Notariat Thomas Ruetz) die Löschung des grundbücherlichen Wiederkaufs- und Vorkaufsrecht der Agrargemeinschaft. Dem Antrag wurde einstimmig stattgegeben – im üblichen Umfang = Löschung des Wiederkaufsrechtes, das Vorkaufsrecht bleibt bestehen.
  • Kaufvertrag Albertini und Klotz im Tal betreffend 40 m² (siehe 19. GR-Sitzung TOP 6), bereits vertraglich geregelt und bezahlt. Jetzt wurde eine genaue Vermessung (bereits Nov. 2024 erfolgt) vorgelegt –> einstimmig.

TOP 15 – Allfälliges

  • Meine Anfrage, ob und wie die Geschäftsführung ARGE-Radwege nachbesetzt wird beantwortete Bgm. Köck wie folgt: Andreas Hohenegg wird für Förderabwicklungen und Verwaltungstätigkeiten noch geringfügig beschäftigt, Gemeinde und TVB machen die manuelle Arbeit. Noch ist keine Nachbesetzung gefunden worden.
  • Ich regte an, dass sich Bgm. Köck (als Planungsverbandsobmann) dafür einsetzen soll, eine einheitliche Regelung der Kurzparkzonen im Talkessel zu erreichen. Bgm. Köck wird sich mit den betroffenen Bgms abstimmen.
  • Auf meine Anfrage wie es mit Veranstaltungen im Zugspitzsaal aussieht erntete ich einiges an Schmunzeln. Schließlich wurden doch einige Veranstaltungen genannt: Oktoberfest, ein Kabarettist, Theater
  • Bezugnehmend auf meine Anfrage in der 26. GR-Sitzung betreffend der Kostenumlegung für die Terrassengestaltung und Überdachung beim eWall, herrschte kurzzeitige Verwirrung, wie der aktuelle Stand ist. Bgm Köck wird sich informieren und berichten.
  • GR. Peter Frei setzte sich dafür ein, dass eine geplante Veranstaltung der Jungbauern am Martinsplatz nicht infolge eines alten GR-Beschlusses (max. 3 Veranstaltungen pro Jahr am Martinsplatz) verlegt werden muss.
  • GR Gerhard Bader zeigte auf, dass es kürzlich wieder einen Rückstau vom Recyclinghof bis zur Metzgerei Razenberger gegeben hat und fordert Lösungen – zB längere Öffnungszeiten – ein. In der Diskussion wurde festgehalten, dass eine Verlängerung der Öffnungszeiten nur eine zeitliche Verschiebung desselben Problems bewirken würde.
  • BgmStv. Gerd Köpfle informierte, das das Schmittenfest sehr positiv angekommen ist.
  • Bgm. Köck informierte, dass die Vergaben für das Hallenbad großteils schon abgeschlossen sind (GeoAlpin macht Bau) und die Bauverhandlung am 17. Sept. stattfindet.