Diese Sitzung fand vor 9 interessierten Besuchern statt, darunter auch Herr Dr. H. Srbik.
TOP 1 – Protokoll
Nach kurzer Diskussion über ein Missverständnis bei der Genehmigung des Protokoll der 35. Sitzung (Diskrepanz infolge des Zuspätkommens eines GR) wurde das Protokoll der 36. Sitzung einstimmig genehmigt – mit 2 Enthaltungen wegen Nichtanwesenheit.
TOP 2 – Vergaben im Gemeindebereich
- Bgm. Köck berichtete, dass mit dem Unternehmen Fröschl ein 3-Jahres Rahmenvertrag betreffend Asphaltierungsarbeiten abgeschlossen wurde. Aus diesem stellte er nun die ersten Arbeiten zur Diskussion. Es geht konkret um das neue Siedlungsgebiet in der Schmiede (von der neuen Wohnanlage bis zu den letzten breits vergebenen Grundstücken) sowie um die Liesch Puite. Bei letzterer wurde kurz diskutiert und man kam zum Schluss, dass es dzt. nicht notwendig ist die gesamten Straßenzüge zu versiegeln – nur von der Einfahrt hinunter an den bestehenden Häusern (3 und 7) bis zum Hydranten neben dem Objekt Liesch Puite 9. Im Budget sind dafür bereits 125 T€ vorgesehen. Die Kosten werden sich auf ca. 146 T€ (netto) belaufen. Dieser eingeschränkten Versiegelung soll auch im Winter ein darauf beschränkter Räumbetrieb folgen. Der Antrag wurde mit einer Gegenstimme angenommen.
- Der Kopierer im Meldeamt ist bereits in die Jahre gekommen und bereitet zunehmend Probleme. Nach ausführlicher Diskussion über Kaufen (€ 4.200,- ) oder Mieten (€ 87,- mtl.), entschied sich der GR einstimmig für die Kaufvariante.
TOP 3 – Flächenwidmung
Fam. Wolfgang Julian Bader (vulgo Gäberli) sucht um flächengleiche Umwidmung zweier Grundstücksteile (GP 1702/1 – Hauptstraße 69a) mit je ca. 83 m² an. Im Prinzip geht es um die Umlegung der Widmungsgrenze innerhalb der Parzelle 1702/1 zur Einhaltung von Bauabständen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
TOP 4 – Stellplatzverordnung
Bgm. Köck berichtet, dass infolge Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedinungen die von der Germeinde bereits erlassene Stellplatzverordnung geringfügig verändert und neu erlassen werden muss. Hierbei hält man sich ganz bewusst an die Musterverordnung vom Land Tirol und weicht von der bestehenden nur in zwei Punkten ab:
- anstelle der Textbeschreibung sind nun übersichtlichere Tabellen enthalten.
- Im Bereich des “Wohngebietes” wurde die zweite Kategorie “übriges Siedlungsgebiet” gestrichen. Es gibt somit nur noch die Beschreibung “Hauptsiedlungsgebiet” welches über eine fussläufige Erreichung des Ortskernes binnen 15-20 Minuten definiert ist.
Diese Definition halte ich persönlich für bedenklich und nicht juristisch nachhaltig. Auch wenn “fussläufig” nicht klar definiert ist, muss wohl davon ausgegangen werden, dass es sich um Wegstrecken und keine Luftlinie handelt. Ebenso darf nicht auf einen jungen sportlichen Menschen abgestellt werden. Damit wird die relevante Wegstrecke bei max. 1.400 m (20 Min. bei 4,3 km/h) anzunehmen sein. Das entspricht der Wegstrecke vom Gemeindeamt bis zum “Haus Bläsi” oder Thörleweg 28 oder Rudolf Schramm Weg 11. Das komplette Siedlungsgebiet Schmiede bleibt somit außen vor. Erneut ein Zeichen, dass das Unterdorf vielfach eine untergeordnete Rolle spielt und schlicht und einfach “vergessen” wird. Welche Auswirkungen das idF tatsächlich nach sich zieht, wird sich betreffend der Stellplatzverordnung wohl erst zeigen, wenn sich die ersten dagegen wehren (weil sie m.E. von dieser Verordnung explizit ausgenommen sind) und von den Gerichten recht bekommen. Ich habe diesen Einwand in der Diskussion auch vorgebracht, er wurde jedoch nicht aufgegriffen.
Auf Anfrage eines GR bestätigte Bgm. Köck erneut die übliche Praxis, dass man sich aus dieser Stellpatzpflicht auch “herauskaufen” oder auf alternative Stellplätze im Umkreis von 300 m verweisen kann.
Der Antrag wurde schließlich einstimmig angenommen – wir werden sehen ob und wie lange er hält.
TOP 5 – Verordnung Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die bestehende Verordnung des Gemeinderates zu Ehrwald vom Okt. 2019 und neu erlassen im Okt. 2022 und Okt. 2023 (Höhenanpassung) mit Erkenntnis V85-86/2025-8 aufgehoben. Sie muss somit wieder neu erlassen werden.
Die wesentlichen Kritikpunkte des VfGH lauten:
- Es gibt keine Begründung über die Festlegung der Höhe bzw. ist diese nicht nachvollziehbar -> im GR-Protokoll ist nichts dgl. angeführt und auch in den Unterlagen aus dem Akt werden sie nicht erwähnt.
- Konkret wurde die Art der finanziellen Belastung (welche nicht durch Benützungsgebühren und Fremdenverkehrsabgaben gedeckt sind) nicht dargestellt, woraus der VfGH die Gesetzeswidrigkeit ableitet.
- Originalzitat: “…auf Grund der nicht erfolgten respektive nicht dokumentierten Grundlagenforschung, welche der Willensbildung des GR bei der Festsetzung der Abgabenhöhe zugrunde zu legen sei, als gesetzeswidrig erwiesen…”
Der Verfassungsgerichtshof führt auch gleich konkrete Maßnahmen an, welche umzusetzen sind, damit eine gesetzeskonforme Verordnung zustande kommt:
- Dokumentation der Feststellung, dass die Liegenschaftswerte im Gemeindegebiet im landesweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch sind…
- Dokumentation der Feststellung der Art der nicht durch Benützungsgebühren und Fremdenverkehrsabgaben abgegoltenen finanziellen Belastungen der Gemeinde. Mit anderen Worten: was konkret als “Freizeitwohnsitz spezifische Kosten” zu werten ist und nicht anderweitig abgegolten wurde.

In der nachfolgenden längeren Diskussion wurde von Bgm. Köck ein Begleittext verlesen, der im Wesentlichen auf einen Vergleich der Liegenschaftswerte im Bezirk und Tirol eingeht. Er beinhaltet auch Teile aus einer Studie, welche von der Liste Fritz in Auftrag gegeben wurde.
Im Zuge dieser Diskussion habe ich darauf hingewiesen, dass die vom VfGH angeführte Argumentation für Ehrwald deckungsgleich mit zwei weiteren Erkenntnissen (Stadt Innsbruck und Gemeinde Brandenberg i.Zillertal) ist. Daraus geht m.E. hervor, dass die Liegenschaftspreise allein kein schlagendes Argument sein können und die Erhebung der reizeitwohnsitz spezifische Kosten schwierig und aufwändig sein wird.
Am Ende der Diskussion einigte man sich darauf, mangels geeigneter Alternative und Detaillierungsmöglichkeiten, die Verordnungssätze auf 70 der Landesvorgaben festzulegen -> einstimmig (auch wenn ich nicht daran glaube, dass dies der Weisheit letzter Schluss ist und uns dieses Thema weiter verfolgen wird).
Grundsätzlich muss man drei Arten von Freizeitwohnsitzen unterscheiden:
- Qualität 1 = dingliches Recht, haftet am Gebäude und ist mit diesem übertragbar. Das ist die alte Variante bei der damaligen Einführung der Freizeitwohnsitze (Tiroler Raumordnungsgesetz 1994 – TROG 1994). Von dieser Qualität gibt es keine neuen mehr.
- Qualität 2 = persönliches Recht, haftet an einer Person und ist NICHT übertragbar. Diese kann auch heute noch beantragt werden, ist jedoch an einen Nachweis der Veränderung der Lebensumstände gebunden (zB zwingede Verlegung des Haupwohnsitzes weg von Ehrwald aus besonderen Gründen ohne Aufgabe der Eigentums an einer Wohnung bzw. des Hauses).
- Ein Wohnsitz der kein Hauptwohnsitz ist und auch nicht unter diese beiden Qualitäten von Freizeitwohnsitz fällt (Liste beim Bgm gem. § 14 TROG 2022) ist somit gemäß dem TROG ein illegaler Freizeitwohnsitz und fällt damit unter die Abgabenpflicht der Freizeitwohnsitz und Leerstandsabgabe.
In Ehrwald gibt es 145 gültige Freizeitwohnsitze: 110 mit Qualität 1 und 35 mit Qualität 2.
Da die Freizeitwohnsitze ein landesweites Problem darstellen und die Gemeinden sich trotz Orientierung an der Verordnung des Landes Tirol, vom VfGH in die Pflicht genommen werden, habe ich eindringlich darauf hingewiesen, dass m.E. hier die Landesregierung die Verantwortung zu übernehmen hat. Sie soll eine gesetzeskonforme Vorgangsweise betreffend der Verordnungsinhalte der Gemeinden sorgen und diese mit dem VfGH abstimmen. Es kann und darf nicht sein, dass die Gemeinden hier von der Landesregierung im Stich gelassen werden.
TOP 6 – Verordnung Halte/Parkverbot vor FF-Halle
Bgm. Köck weist darauf hin, dass es in letzter Zeit immer wieder vorkommt, dass Autos vor der Feuerwehrhalle parken – trotz zweier deutlich sichtbaren “Halten und Parken Verboten” Schilder. Leider sind diese nicht verordnet, was der Gemeinderat nun nachholen soll.
Im Zuge der Diskussion schlug ich vor, dass dieses Verbot auch auf die Fläche vor dem Kindergarten erweitert werden soll – mit konkreten Einschränkungen betreffend des Haltens (bis zu 10 Minuten) während des Kindergartenbetriebes (Zubringer, Bedienstete, etc.). Dies wurde von Bgm. Köck zuerst strikt abgelehnt, dann jedoch mit dem Hinweis “wird geprüft” und der Dringlichkeit der Sanierung zurück gestellt. Der Beschluss fiel idF einstimmig.
TOP 7 – VVT Nachtrag Zuschussvertrag
Bgm. Köck berichtet, dass der zusätzliche Schülerbus nach Berwang vom 12.04. bis 4.11.2026 ausfällt (wird infolge Fahrplankürzungen der Linie 5 nicht mehr benötigt). Damit wird es für Ehrwald auch um 3.000,- € billiger -> einstimmig.
Meiner Bitte der VVT möge sich zukünftig um eine bessere Fahrplanabstimmung mit der ÖBB bemühen, wich Bgm. Köck aus – das wirft für mich die Frage auf, ob der VVT dazu entweder nicht in der Lage oder nicht willens ist?
TOP 8 – Agrarangelegenheiten
- Substanzverwalter D. Wilhelm kündigte an, dass die Holzplatzvereinbarungen Oberdorf neu gemacht werden sollen – analog Unterdorf. Es werden zahlreiche Plätze frei, inhaltlich ändert sich nichts.
- Es liegt ein Ansuchen für einen Grundkauf von Christof Guem (vis a vis Baumarkt) vor: will 8 m² damit der Grundabstand für eine Zimmer-Erweiterung um 6 m² eingehalten werden kann. Im Zuge der Diskussion schlug ich vor, dass der Bgm. als Baubehörde 1. Instanz in diesem Sonderfall eine abweichende Baufluchtlinie (mit geringerem Abstand) vorschlagen/genehmigen und die Agrar als betroffene Nachbarin zustimmen soll. Damit könnten unnötige Kosten im Zuge des Grunderwerbes vermieden werden. Dies insbesondere, da es lediglich um eine Zimmer mit 6 m² und einfacher Raumhöhe geht. Dies wurde von Bgm. Köck entschieden abgelehnt. Der Antrag auf Grundkauf wurde idF einstimmig angenommen.
- Es liegt ein Startplatzansuchen der Gleitschirm Flugschule Rauter für das Areal bei der Bergstation Wettersteinbahn vor. Der anwesende A, Rauter erklärte, dass dies ein wetterbedingter Ersatz für den Grubigstein bzw. ein zweiter leichterer Startplatz als Ergänzung sein soll. Auf Rückfrage erklärte er und Th. Kreindl, dass als Landepunkt die Parzelle 464 (Ferde Natz) in der Breite diesen soll. Alles sei bereits von der Luftfahrtsbehörde, Landwirtschaftsministerium, etc. geprüft und für in Ordnung befunden worden. Als schließlich aufkam, dass die Wettersteinbahnen sich im Internet bereits als Paragleitgebiet bewerben erhob ich den emotionalen Einwand, dass es nicht sein könne, dass ein wirtschaftlicher Betrieb die Gemeinde vor vollendete Tatsachen stellt und derartige Werbungen schaltet, bevor der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Der Antrag wurde idF mit 11x NEIN, 3x JA, 1x Enthaltung abgelehnt. Gegen Ende der Sitzung warf Dr. Srbik noch ein, dass der Antrag bereits am 23. Feber gestellt wurde. Warum er dann von den Zuständigen der Gemeinde nicht bereits in der letzten Sitzung vom 24. März eingebracht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, könnte jedoch die Empörung auf Seiten von Dr. H. Srbik erklären.
- Manfred Neuner sucht um Löschung und Wiedereinverleibung des Vorkaufsrechtes aus 1970 auf der GP 95/67 (Schmiede) analog Claudia Wilhelm (siehe 36. GR-Sitzung – SubStVw. A. Kerber merkte diesbezüglich an, dass die dortige Wiedereinverleibung bereits erfolgt ist) an –> einstimmig
- Der TOP Gamskarmure wurde auf Antrag von SubStVw. A. Kerber, einstimmig in den nicht öffentlichen TOP 10 verschoben.
TOP 9 – Anträge, Allfälliges
- Bgm. Köck berichtet, dass Jahresabschluss 2025 der Zugspitznet GmbH (Gemeinde ist 1/9 Anteilseigentümer) vorliegt => Gewinn von 47.800 -> 61.543 ,- € gesteigert. Details sind auch dem Protokoll der Generalversammlung vom 12.03.2026 zu entnehmen.
- Bgm. Köck rief zur Teilnahme an der Radstaffel “Claudia via Augusta” auf, er und die beiden VizeBgm. G. Köpfle und R. Wilhelm fahren mit.
- Bgm. Köck berichtet, dass auch der Jahresbericht der MOJA 2025 vorliegt.
- VzBgm. R. Wilhem möchte wissen, wann der neu ertüchtigte Spielplatz beim Hallenbad wieder benutzbar sein wird -> wenn das Gras angewachsen ist.
- VzBgm. R. Wilhem weist auf die desolate Mauer am Friedhof/Wiedum hin. Bgm. Köck erwidert, dass diese Sanierung gerade koordiniert wird.
- GR. G. Bader erkundigt sich, wann die Graffiti-Beschmierungen der Quellstube entfernt/saniert werden. BVgm. Köck antwortet, dass, dies gar nicht so einfach sei -> Wasserschutz.
- Ich fragte an, ob es der Tatsache entspricht, dass die Hoch Thörle Hütte (entgegen den Ankündigungen bei der Verpachtung) im Winter doch geschlossen war? Die SubStVw. bestätigten es, wiesen jedoch darauf hin, dass dies mit der Trockenheit der Quelle und der problematischen Hüttenbeheizung zu tun hat.
- Ich fragte an, ob es der Tatsache entspricht, dass die Gamsalm-Wirtin eine Spendenaktion zur Räumung der Gamskarmure gestartet hat. Dies wurde von SubStVw. A. Kerber bestätigt. In der Folge wies ich – insb. in Richtung der Eigentümer – darauf hin, dass so eine gut gemeinte Aktion dringend einer Kontrolle der tatsächlichen Verwendung der Mittel bedarf. Darauf sollte man von Anfang an strikt achten, damit nicht später unnötige Gerüchte aufkommen.