Antrag an GR: Abwasser Zugspitz Resort

In der Gemeinderatssitzung vom 5. Oktober d.J. wurde das Thema “Anbindung des Zugspitz Resorts an die Abwasseranlage” behandelt – kurz und mit einem “überstürzten Ende”.

Überstürzt, weil der beabsichtigte Antrag des BGM, das Projekt mit seinen zwei Abschnitten und zwei getrennten Finanzierungen, als ein gemeinsames Projekt einzureichen, abgeblockt wurde. Der BGM nannte dafür Vereinfachungen im Abwicklungsaufwand als Begründung, doch sein Vize konnte oder wollte dem nicht folgen.

Auch uns stößt dieses “Durchwinken” eines Projektes in dieser Größenordnung (es geht um das 1,5-fache von ganz Biberwier) und mit den damit verbundenen Auswirkungen sauer auf. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass gerade diese Auswirkungen genau betrachtet und hinterfragt werden müssen. Es kann nicht sein, dass der scheidende GR hier ein “faules” Erbe hinterlässt, welches der Gemeinde plötzlich teuer zu stehen kommt. Konkret geht es im Wesentlichen um folgende Punkte:

  • Kapazitäten der bestehenden Kanalisierung (insb. entlang der Zugspitzstraße im Bereich Amort bis Viadukt)
  • Kapazität der bestehenden Abwasserbehandlungsanlage
  • finanzielle Beteiligung des Zugspitz Resorts an etwaigen dadurch notwendigen Erweiterungsmaßnahmen
  • Verträge mit dem Zugspitz Resort => Mengenbegrenzungen, Nutzungsrechte/Dienstbarkeiten und Eigentümer der neuen Infrastruktur, Leitungsführung, Einbindung des Campingplatzes, u.v.a.m.
  • Finanzierung insb. bei etwaigen notwendigen Erweiterungen der bestehenden Infrastrukturen
  • Details zur Bauförderung für das Zugspitz Resort (Verhältnis Förderung zu Anschlussgebühr)

Aus diesem Grund haben wir am 10. Oktober 2021 einen Antrag an den Gemeinderat zu Ehrwald eingebracht, sich mit diesen Fragen in einer öffentlichen Sitzung auseinanderzusetzen. Damit die Bevölkerung die Möglichkeit hat, sich entsprechend zu informieren und die Gemeinderäte dem ihnen übertragenen Mandat sachlich und fundiert zu entscheiden.

Diese Entscheidung wird weitreichende Auswirkungen nach sich ziehen, welche u.U. sehr teuer werden können. Es muss sichergestellt sein, dass dies nicht zum Nachteil der Bevölkerung passiert. Die GR sind verpflichtet zum Wohle der Bevölkerung zu handeln, nicht zu ihrem eignen oder dem des scheidenden Bürgermeisters.

Die Vorgangsweise in der letzten GR-Sitzung zeichnet erneut ein Bild, wie derzeit mit Offenheit und Transparenz in unserer Gemeinde umgegangen wird. Weitreichende und teure Entscheidungen werden im stillen Kämmerlein ausgebrütet und der Bevölkerung erst präsentiert, wenn schon alles zu spät ist. Oft genug darf man daran zweifeln, dass diese Entscheidungen zum Wohle der Bevölkerung sind, oder nur für Bestimmte.

Wir stehen für Offenheit und Transparenz. Solche weitreichenden Entscheidungen werden wir im Rahmen einer Gemeindeversammlung der Öffentlichkeit präsentieren BEVOR die endgültige Entscheidung getroffen wird. Dafür ersuchen wir um Eure Unterstützung – am 27. Feber 2022.

Link zum Antrag.

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[12.10.2021] … es stellt sich die Frage, wie die Anschlussgebühren für den Campingplatz berücksichtigt werden. So etwas kommt lt. dem offiziellen GR-Protokoll in der Gebührenordnung gar nicht vor. Darin gibt es nur umbauten Raum und Schwimmbäder. Man darf sich ob der hohen Summe der Anschlussgebühren hier nicht täuschen lassen (weil diese ja auch durch die Förderung reduziert wird).

[21.12.2021] … der Antrag wurde unter dem Punkt “Allfälliges” verlesen und der BGM versuchte auf die gestellten Fragen auch Antworten zu geben. Meist waren sie mit “…ja damit hat man sich befasst…” zu umschreiben. “Man” bedeutet in diesem Zusammenhang jedoch offensichtlich nicht Gemeinderat, denn diesem wurde das Projekt mit allen Details offenbar nicht vorgelegt (zumindest in keiner öffentlichen Form). Fakt ist jedoch, dass die Leitung zwischen Amort und Shell Tankstelle bereits seit vielen Jahren viel zu klein ist und bei Schlagregen regelmäßig die Kanaldeckel gehoben werden.