Vielen von uns lässt diese Aussage die Nackenhaare zu Berge stehen. Gerade in letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen gute Grundstücke teilweise zu horrenden Preisen an zahlungskräftige Externe verkauft werden. Bei Privaten muss man diesem Treiben zähneknirschend zusehen – es lebe die “Freie Marktwirtschaft” (wobei auch hier über Flächenwidmung und Raumordnung sehr wohl gegengesteuert werden könnte).
Tragisch wird es allerdings, wenn die Gemeindeführung selbst in diesem Spiel aktiv (wahrscheinlich unbewusst) mitmischt. In den letzten GR-Sitzungen wurde immer wieder vom “leistbarem Wohnen” und “günstige Baugründe für Einheimische” gesprochen. Erste Grundstücke wurden seit 2017 bereits vergeben und weitere 31 stehen an.
Die Gemeinde erschließt neues Siedlungsgebiet und verkauft hierbei Agrargrund an “Einheimische” (müssen nur 7 Jahre Nebenwohnsitz hier haben). Der Preis wird immer als sehr günstig angepriesen – die Rede ist von 120,- € pro Quadratmeter für Baugründe zwischen 400 und 800 m². An die Explorer GmBH wurden 5.100 m² um 110,- € verscherbelt.
Doch das Tüpfchen auf dem sprichwörtliche “i” sind die Konditionen: Als rechtssichere Absicherung wird von der Gemeinde das Wiederkaufrecht und das Vorkaufsrecht, welches ins Grundbuch eingetragen wird, genannt. Beides in unseren Augen absolut wirkungslos!
Das Wiederkaufrecht gilt nur für den Fall, dass der einheimische Käufer nicht binnen 4 Jahren fertig gebaut und seinen Hauptwohnsitz dort begründet hat. Das Vorkaufsrecht erlischt automatisch nach 15 Jahren und würde auch bedingen, dass sich die Gemeinde diesen Kauf leisten kann und will. Zudem sind diese gut gemeinten, aber schlecht ausgeführten Vertragsklauseln ganz leicht zu umgehen: Ein Externer, der ein Haus in Ehrwald bauen und dabei die Freizeitwohnsitzregelung umgehen will, sucht sich einen jungen Einheimischen und schließt mit ihm ein Geschäft ab. Er finanziert im Hintergrund sowohl den Grundstückskauf, als auch den Bau des Hauses nach seinen eigenen Vorstellungen. Der Einheimische darf das Objekt nun 15 Jahre lang bewohnen und verkauft es dann formell an seinen Finanzier.
15 Jahre sind ein sehr überschaubarer Zeitraum – speziell für unsere zahlungskräftigen und findigen Immobiliensucher, die etwas längerfristig planen als Politiker. So wird aus einer scharfen Klinge plötzlich ein stumpfer Stock, mit dem man die Verantwortlichen eigentlich (im verbalen Sinne) prügeln sollte.
Wenn dann sollte man so etwas richtig machen: 30 statt 15 Jahre, dann geht das Konzept auf. Die heutigen Bauten sind im Gegensatz zu den alten, nicht mehr auf Generationen ausgelegt. Ein 30-jähriges Fertigteilhäuschen ist für einen Käufer nicht mehr interessant. Ein Einheimischer, der hier lebt und hier bleiben will, dem sind die 30 Jahre egal – er denkt längerfristig. Einen Freizeitwohnsitzinteressenten schreckt diese lange Zeitspanne jedoch ab.
Nägel mit Köpfen, keine halbseidenen Verträge, Nachhaltigkeit, Transparenz und Ehrlichkeit – das sind unsere Ansprüche an eine Gemeindepolitik für mündige Bürger und Bürgerinnen. Dafür brauchen wir Eure Unterstützung am 27. Feber 2022!
[26.08.2021] Auch der Wohnbauträger Neue Heimat Tirol ist der Meinung, dass eine 15-jähriges Veräußerungsverbot Spekulationen Tür und Tor öffnet – Artikel in der TT vom 25.08.2021 – gefordert wird eine Erhöhung auf 35 Jahre.