Auf seiner Homepage berichtet der ORF heute, dass sich die Regierungsparteien auf das Aus für das Amtsgeheimnis verständigt hätten. Eine sehr gute und lange überfällige Entscheidung, wie wir meinen.
Das würde bedeuten, dass die Behörden nun tatsächlich auskunftspflichtig sind und sich nicht mehr hinter der Amtsverschwiegenheit verstecken können, wenn Bürger Auskunft über Vorgänge verlangen, welche sie direkt oder indirekt betreffen. Damit würde im konkreten Fall auch die Gemeindeführung Ehrwald auf Anfrage die Ergebnisse der Studien rund um das Hallenbad offenlegen müssen.
Aber Achtung: das Amtsgeheimnis hat nichts mit Datenschutz zu tun. Personenbezogene und bestimmte andere Daten sind nach wie vor durch das Datenschutzgesetz umfasst, ebenso wie Betriebsgeheimnisse – und das ist auch gut so. Was am Ende wirklich herauskommt, müssen wir noch abwarten. Es kommt wie immer auf die Formulierungen an, und dass unsere aktuelle Regierung darin nicht wirklich gut ist, hat sie schon mehrfach bewiesen 😉
Jedenfalls ein kleiner Schritt zu mehr Demokratie und Transparenz in unserem Land. Und ein weiterer Schritt damit unsere Behörden vielleicht doch einmal verstehen, dass sie für die Bürger und nicht die Bürger für die Behörden da sind!