Das neue Jahr beginnt, wie das alte endete – unsere Regierung hat offensichtlich aus den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes nichts gelernt. Wie auf der ORF Homepage beschrieben, missachtet sie auch mit ihrer ersten Aktion im Jahr 2021 das Parlament, indem sie den Parlamentariern gerade einmal eine 3-tägige Begutachtungsfrist einräumt.
Unter Demokratie verstehe ich etwas anderes – ebenso hinsichtlich Einhaltung der Verfassung (wie bereits beschrieben). Ich gehe davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof dieses “Freitesten” wieder aufhebt. Doch das dürfte unserem Bundeskanzler wieder egal sein – weil bis dahin schon alles wieder vorbei ist.
Es wird offensichtlich zum Usus unserer Regierung: sich nicht an die Verfassung zu halten, weil’s eh wurscht ist. Einfach Tatsachen schaffen, über alles und jeden drüber fahren – es passiert eh nichts. Hauptsache man tut etwas (auch wenn es sinn- und wirkungslos ist). Im Frühjahr galt noch die Ausrede, dass alles einfach nur schnell gehen musste und da können Fehler schon mal passieren. Diese Ausrede galt schon damals nicht und gilt jetzt noch viel weniger. Diesmal war mehr als genug Zeit, sich vorzubereiten, in Ruhe nachzudenken und einen klaren Plan zu entwickeln, der wirksam und gesetzeskonform ist.
Wenn es wirklich so schlimm ist, wie sie uns immer sagen, dann sollen sie den gesetzlich geregelten und zulässigen Weg wählen: die Verhängung des Ausnahmezustandes. Damit wären ihre Aktionen gesetzlich gedeckt. Jetzt ist es nur eine Missachtung der Demokratie und ihrer Grundsätze unter Wahrung eines falschen Anscheins.
4.01.2021 – 12:36 Uhr: vielleicht doch lernfähig? Der Gesundheitsminister hat bekannt gegeben, dass es doch kein Freitesten geben wird. Nicht ohne mit dem Finger darauf hinzuweisen, dass die Opposition daran schuld ist. Diese Bösen, die auf Einhaltung von Recht und Ordnung, auch von der Regierung pochen, sie sind schuld!