heißt ein alt bekanntes Volkslied, welches die Schönheit unseres Landes und unsere Beziehung zu ihm besingt. Ein kleines Land im Herzen Europas. Ein feines Land, das jährlich Millionen von Touristen in seinen Bann zieht. Bei vielen kommt der Wunsch auf, es uns gleichzutun: dort zu leben, wo andere Urlaub machen. Viele träumen davon hier eine Wohnung oder ein Haus zu besitzen und damit einen Freizeitwohnsitz zu begründen.
Doch unser Land besteht zum größten Teil aus schroffen Felsen, Wäldern und nicht bewohnbaren Gebieten. Andere Bereiche benötigen wir für die Landwirtschaft und als Erholungsraum – auch für uns selbst! Die Fläche zum Bauen und Wohnen ist damit knapp und somit ein kostbares Gut.
Je mehr dieses wollen, desto kostbarer und teurer wird es. Steigende Preise bedeuten aber auch, dass es sich immer weniger leisten können. Und das trifft ganz besonders die einheimische Bevölkerung. Wir brauchen nur nach Garmisch zu sehen. Hier bei uns in Ehrwald wohnen viele aus der überteuerten bayrischen Kurstadt, weil sie es sich zu Hause einfach nicht mehr leisten können.
Ist das Bedürfnis jener, welche sich eine Immobilie zur Befriedigung eines Wohnzweckes leisten wollen verständlich und nachvollziehbar, wird es kritisch, wenn dies nur der Gier folgt. Der Gier nach Eigentum und Profit, oft genug ohne Rücksicht auf andere, nach dem Motto “…ich zuerst, mir das Meiste…”.
Die Paragrafen § 13 des Tiroler Raumordnungsgesetzes sowie § 22 Abs 4 Tiroler Bauordnung, versuchen hier eine gesetzliche Regelung zu treffen. Sie wurden notwendig, weil es das Recht aller EU-Bürger auf freien Erwerb von Eigentum oder Miteigentum an Liegenschaften – ohne Genehmigungsverfahren (siehe §3 Tiroler Grundverkehrsgesetz) – gibt. Eine Folge der Niederlassungsfreiheit der EU.
Was diese EU-Freiheit nicht berücksichtigt ist die Tatsache, dass es hier zu einem Verdrängungswettbewerb kommt, den die heimische Bevölkerung verliert. Wären wir keine Menschen, sondern Tiere oder Pflanzen, gäbe es eine entsprechende EU-Habitatsrichtlinie und darauf aufbauende lokale Gesetze und Verordnungen, welche unseren Lebensraum vor fremden Eingriffen schützt. Dies würde dann auch für die Schäden aus dem Transitverkehr gelten und unseren Lebensraum auch in dieser Hinsicht beschützen.
Aber wir sind nun einmal Menschen und vor allem Tiroler. So müssen wir uns mit den Mitteln verteidigen, welche uns im gesetzlichen Rahmen zur Verfügung stehen. Die Tiroler Gemeinden sind daher aufgerufen in ihren Raumordnungskonzepten (zuletzt 2016) und Flächenwidmungsplänen (zuletzt 2015) diesen Tendenzen des Ausverkaufes und der Spekulationen mit unserer Heimat entgegenzuwirken. Dafür wäre es allerdings notwendig, dass diese auf 10 Jahre angelegte Pläne und Konzepte nicht bei jeder Gelegenheit wieder verändert werden. Zehn Jahre sind zehn Jahre und soweit sollte man im Sinne einer nachhaltigen Planung vorausdenken können.
Es gibt immer wieder welche, die mit juristischen Spitzfindigkeiten und Winkelzügen eine Lücke in den Gesetzen suchen und leider auch finden. Aktuelle Beispiele sind die heiß diskutierten Chalet-Dörfer (die optisch meist ganz hübsch sind) und jetzt ganz neu die “mobile Homes“. Hier muss die Politik aufpassen und die bestehenden gesetzlichen Regeln konsequent umsetzen und ggf. ergänzen. Es darf zu keinem weiteren Wildwuchs und Ausverkauf unserer Heimat kommen, dafür ist unser “Landl” zu kostbar.
Die zweite Strophe des Volksliedes geht weiter mit: “….Is mei Weh und mei Wohl. Is mei Guat und mei Hab. Is mei Wiag und mei Grab…”