Es war wieder einmal eine “heiße” Sitzung mit 12 Besuchern und allen Gemeinderäten – wobei ich mich entschuldigen muss, dass ich aus persönlichen Gründen gut 40 Minuten zu spät gekommen bin und somit die ersten drei TOP versäumt habe.
TOP 2 – Wasserkraftwerk an der Loisach
Leider konnte ich der Präsentation nicht beiwohnen, doch wie ich nachträglich erfahren habe, wurde darin nicht viel Neues präsentiert. Konkret geht es um ein Kleinkraftwerk, bei welchem gleich nach der Hofherr-Brücke eine Wasserfassung und eine Stahlrohrleitung (DN 1400 – somit 1,4 m Durchmesser) zu einem Turbinenhaus geführt werden soll, welches sich unterhalb der Eni-Tankstelle auf der Halbinsel befindet. In den aufgelegten Projektunterlagen fanden sich keinerlei Angaben zur Höhendifferenz, Wasservolumen oder der Gesamtleistung der Anlage.
Ich habe mir das somit selbst verplausibilisiert und bin auf folgende Werte gekommen (alle Werte und Berechnungen ohne Gewähr und Fehler vorbehalten):
- lt. Google Earth: von 955 auf 911 m somit 44 Höhenmeter
- Wasservolumen: beim Hochwasser 2005 wurden beim Viadukt 48 m³/sec gemessen
- Berechnung der Turbinenleistung: P (in kW) = Q (in m³/s) • h (in m) • η (in %) • 0,1
Setzt man nun die obigen Werte ein ergibt sich: 48 • 44 • 0,85 • 0,1 = 180 kW – als absolutes Maximum (Hochwasser und komplette Wassermenge, Loisach ist leer). Das ist natürlich unrealistisch und man muss die Wassermenge begrenzen – nehmen wir 1/4 von diesem Spitzenwert, dann kommen wir auf 45 kW bei guten Bedingungen.
==> ACHTUNG: Korrektur notwendig, siehe unten! Es kommen ~380 kW heraus <==
Das ist allerdings die Turbinenleistung, mit der der angeschlossene Generator angetrieben wird. Wir müssen also noch den Wirkungsgrad des Generators (~85%) mit einrechnen und kommen damit auf eine Leistung von satten 38 kW. Soviel sollte auch eine PV-Anlage auf dem Dach des Turbinenhauses bringen.
Mit dieser Leistung kann man dann versuchen, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung anzustellen – was ich mir erspare. Demgegenüber steht die (temporäre) Zerstörung der Umwelt durch Grabungsarbeiten, einen nachhaltigen massiven Eingriff in das Ökosystem der Loisach und auch die zu erwartenden Verkehrsbehinderungen infolge der Bauarbeiten innerhalb der Landesstraße.
Letzterem könnte ich noch etwas abgewinnen, wenn diese kurz nach der Eröffnung des Kramer-Tunnels beginnen. Dann ist die Strecke Garmisch-Ehrwald für knapp ein Jahr defacto gesperrt und wir bekommen nicht den erwarteten Verkehrsansturm ab. Allerdings kommt auch der Großteil unserer Gäste nicht mehr durch. Also doch nicht so gut.
Für mich fällt dieses Projekt unter das Thema “Luftschloss”, welches sich an der Grenze zweier Gemeindegebiete befindet, nicht ernst zu nehmen. Welche moralische Verpflichtung Bgm Köck hier gegenüber der Gemeinde Lermoos empfindet, ist für mich nicht nachvollziehbar.
TOP 3 – Talstation Ehrwalder Almbahn
Hier präsentierte Franz Dengg sen. sein Projekt der Erweiterung des Bauwerkes rund um die Talstation samt der dafür notwendigen Umwidmungen.
In einem weiteren Punkt präsentierte er das Projekt einer zugehörigen Erdwärmeheizung mit 75-80 kW. Dazu müssen 8 Stk. Tiefensonden auf 250 m gebohrt werden, wofür die vorgegebenen Grundabstände (15 m) nicht eingehalten werden. Es wurde somit um Zustimmung (als Nachbar) ersucht, dass diese mit einem Abstand von nur 3 m gebohrt werden dürfen -> 14x JA, 1x Nein
TOP 4 – Pistenverbreiterung Ehrwalder Alm
Franz Dengg sen. erklärte, dass von den 16.000 m³ Bodenaushub aus obigem Bauprojekt 12.500 m³ zur Begradigung (eben machen) der Schipiste insb. im Bereich obere Mäder (lt. seinen Angaben vorwiegend Familie Spielmann) verwendet werden soll. Angesprochen auf die Umweltverträglichkeit erklärte er, dass der Landesumweltanwalt selbstverständlich eingebunden ist und eine Stellungnahme “abgeben darf”. In der hitzigen Diskussion erklärte Bgm. Köck, dass diese Pistengestaltung nicht Gegenstand der Gemeindeagenden sei, wir sind lediglich im Bereich des Mäderweges betroffen. Politisch gesehen ist das korrekt – doch was mit der Natur und Umwelt passiert, sollte sehr wohl im Interesse der Gemeinde liegen, speziell bei einem “Grünen” Vize Bgm. Am Ende wurde der Antrag mit 11x JA und 4x NEIN Stimmen angenommen.
TOP 5 – Flächenwidmung und Bebauungsplan Almkönigin
Dieser Punkt musste von der Tagesordnung genommen werden, da nicht alle Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung standen.
TOP 6 und folgende
- Beim Sparmarkt müssen im hinteren Bereich bauliche Änderungen für eine Optimierung der Anlieferung vorgenommen werden -> 14x JA, 1 Enthaltung
- Arrondierungswidmungen im Bereich Baurenhof – infolge der gesetzlichen Grundlagen muss ein Grundstück mit dem Flächenwidmungsplan flächen- und widmungsgleich sein. Dies ist in vielen Gemeinden, auch in Ehrwald, historisch bei einzelnen Grundstücken nicht gegeben und muss im Bedarfsfall entsprechend gelöst werden. So waren auch hier Umwidmungen für 33 m² notwendig -> einstimmig
- Alpenhofstraße – hier wurden die Grundgrenzen durch einen Grundtausch dem IST-Straßenverlauf angepasst -> einstimmig
- Die L 391 (Hauptstraße, Garmischer Straße) wurde im Zuge der Sanierung neu vermessen und notwendige Übertragungen zwischen Öffentlichem Gut Gemeinde und Öffentlichem Gut Landesstraße beschlossen -> einstimmig
- Im Siedlungsgebiet Schmiede ersuchte Heiko Schennach um Rückabwicklung des Kaufes seines Grundstückes -> einstimmig genehmigt
- Die Werbetafel der Zahnarztpraxis am Kirchplatz (ehemals Gasthaus Seebensee) steht auf Gemeindegrund und die Betreiber vom Cafe Sofa und der Zahnarzt sind sich über die Besitzverhältnisse nicht einig. Da es zudem noch keine formelle Bewilligung für diese Werbetafel gibt, duldet die Gemeinde diese -> 14x JA, 1 Enthaltung
- Ferienbetreuung: Dieser TOP musste nachträglich eingeschoben werden, da die Bewilligung für die Betreuung durch die GemNova durch den GR vorerst nur für die Weihnachtsferien galt und die Semesterferienbetreuung bereits am Montag 13.02.2023 begonnen hat. Wenngleich sich Bgm Köck persönlich sehr für dieses Thema eingesetzt hat, lässt die Aktzeptanz sehr zu wünschen übrig – lediglich 8 Kinder sind angemeldet (Weihnachten waren es 6-7). In der Disskussion des GR zeigten sich deutlich reservierte bis ablehnende Haltungen einzelner Mandatare gegenüber dem Thema Ferienbetreuung generell. Die von den Vereinen organisierte Betreuung in den Herbstferien hingegen fand große Zustimmung – 24 Kinder und durchwegs begeisterte Rückmeldungen. Mein Vorschlag anstelle der GemNova 50.000,- EUR zzgl. 13.500,- EUR aus Förderungen zu zahlen, lieber 30.000,- EUR den Vereinen für die Organisation und Abhaltung zu geben, wurde auf breiter Basis mit allen möglichen Bedenken abgelehnt. Nun ja, wenn man etwas nicht will, dann wird es auch nichts. So wurde am Ende mit 14 zu 1 Stimme beschlossen, dass die GemNova das Geld bekommen soll.
TOP 12 – Agrarangelegenheiten:
- Trainingsbewilligung für den Motorsportclub RAIBA Ehrwald am Gelände Schober -> einstimmig
- Pachtvertragsverlängerung Hochthörlehütte um weitere 5 Jahre. Hierbei ist festzuhalten, dass im Sinne eines Bewirtungsbetriebes auch im Winter (ist mit erhöhtem Aufwand für den Pächter verbunden) der mtl. Pachtzins iHv 1.500,- EUR für Jan-April ausgesetzt wird -> einstimmig
- Löschungserklärung für ein 1967 eingetragenes und bereits längst abgelaufenes Wiederkaufsrecht -> einstimmig
- Holzplatz Unterdorf: Rodungsgenehmigung erhalten -> Baubeginn 1. April geplant, laut Konny 95% Nutzholz,nur 5% Brennholz soll gleich an Zugspitzbahn verkauft werden, Äste gleich von Konny hächseln und nach Lermoos, 10.000 m³ Bodenumlagerung
- Die Eigentümerin des Gebäudes Bahnhofstraße 11 möchte auf ihrem Gebäude einen Vollwärmeschutz anbringen, doch das Gebäude steht mit der Wand direkt auf der Grundgrenze (historische Gegebenheit). Somit ragt diese energiesparende Maßnahme ~14 cm in das Nachbargrundstück der Agrargemeinschaft -> einstimmig bewilligt
TOP 13 – Allfälliges – der wirklich “heiße” Part mit hohen Emotionswellen
- VzBgm Robert Wilhelm führt aus, dass es in den letzten Jahren üblich war, dass Gemeindebürger/-innen sich Kleinmengen an Streusplitt beim Bauhof nehmen konnten. Derzeit ist dort allerdings nichts verfügbar. Dies soll allerdings wieder bereitgestellt werden.
- VzBgm Robert Wilhelm fragt an, was aus dem Verkehrskonzept geworden ist und streicht dessen Bedeutung in Hinblick auf die Fertigstellung des Kramer-Tunnels mit 2025 heraus. Bgm Köck antwortet ausweichend, dass sich die Bgm des Talkessels um einen Termin mit den maßgeblichen Personen auf Landesebene bemühen.
- VzBgm Robert Wilhelm regt an, dass sich die Gemeinde mit einer Spende von 1.000,- EUR an Nachbar in Not für die Erdbebenopfer engagieren soll. Bgm Köck verweist auf eine Initiative von Amtsleiter Herbert Fuchs und seinem Team, welche über einen Stand am Kirchplatz den Reinerlös in diesem Sinne spenden möchte. Dieses Engagement ist sehr zu begrüßen – Bravo!
- Bgm Köck regt hinsichtlich des Parkkonzeptes ein eigenes Gremium an, an welchem die GR nach eigenem Ermessen teilnehmen können – bitte was soll das bedeuten? Öffentliche Parkplätze sind eindeutig Gemeindeangelegenheit und dafür muss es Verantwortliche geben. Das einem “freiwilligem Gremium” zu übertragen, könnte man m.E.n. durchaus als Flucht aus der Verantwortung ansehen. Ein diesbezüglich zuständiger Verkehrsausschuss wurde in der konstituierenden Sitzung abgelehnt.
- Auf meine Anfrage, wie es mit den Schrankenschlüsseln für die Eingeforsteten steht, gab Substanzverwalter Andreas Kerber bekannt, dass diese ab 1. April ausgegeben werden, sobald die Wege wieder befahrbar sind.
- Die Frage nach dem Eigentümer des orangefarbigen Radladers, der gleich hinter dem Schranken bei der Auffahrt zur Ehrwalder Alm steht, wurde von Substanzverwalter Daniel Wilhelm mit Fa. Gorek beantwortet – zur Räumung des Fahrweges zur Ehrwalder Alm.
- In der letzten Sitzung wurde bemängelt, dass es einzelne Bürger/-innen gibt, welche ihren Schnee aus privaten Einfahrten auf die öffentliche Straße schieben. Dies konnte ich diesmal mit dem Hinweis ergänzen, dass auch zwei GRs Schnee über die Straße auf öffentlichem Gut deponieren, was kein gutes Vorbild darstellt. Ich wurde allerdings darüber belehrt, dass es sehr wohl zulässig ist, dass Bürger/-innen ihren Schnee auf öffentlichen Flächen – insb. Martinsplatz – deponieren. Okay – gleiches Recht für alle, ist in Ordnung.
- Von beunruhigten Gemeindebürger/-innen aufmerksam gemacht, habe ich vorgebracht, dass sich die Ganghofer-Straße einersteits in einem erbärmlichen Zustand befindet und andererseits Wild-Parker an stark frequentierten Tagen die Situation zusätzlich gefährlich machen. Bgm Köck gab an, dass er sich der Situation sehr wohl bewusst sei, allerdings nichts dagegen unternehmen könne. Zusätzlich wäre auch die Wasserleitung in der Straße zu sanieren. Auf die Frage, wann dies erfolgen soll, kam die Antwort “…machen wir, wenn wir Geld haben…”.
- Eine ähnliche Argumentation gab es bei meinem Hinweis auf den sehr desolaten Gehsteig zwischen Feuerwehr und Kende-Areal – kein Geld, Warten auf Förderungen aus der Bundesmilliarde.
- Bei der Anfrage nach der aktuellen Situation betreffend Hallenbad, konkret die Ergebnisse aus der aktuellen Wintersaison, holte ich mir eine sprichwörtlich “blutige Nase”. Zunächst konfrontierte mich Bgm Köck mit einem Vorwurf des TZA Obmannes Theo Zoller, der sich verbiete, dass ein GR Zahlen einfordert. Dem schloss sich auch VzBgm Köpfle lautstark an. Um es den Herren deutlich zu sagen: Sie agieren mit fremdem Geld, mit dem Geld der Gemeindebürger/-innen und diese haben ein Recht darauf zu erfahren, was damit passiert. Zudem habe ich niemals und von niemandem die Herausgabe von Zahlen gefordert. Ich wollte deswegen mit GF Schönherr sprechen, der allerdings krankheitsbedingt nicht da war. So wurde mir mitgeteilt, dass diese Zahlen für eine geplante Sitzung bereits vorbereitet sind, allerdings ausschließlich vom GF freigegeben werden. Aus diesem Grund habe ich in einem e-mail an Bgm Köck und Amtsleiter Fuchs darum ersucht, diese Zahlen anzufordern, damit meine Frage in diesem TOP beantwortet werden kann. Kurz und gut – die Frage wurde nicht beantwortet. Ich interpretiere das so, dass weiterhin der Bevölkerung keine Informationen über die wahre finanzielle Situation rund um das Hallenbad bzw. die Freizeitbetriebe Tiroler Zugspitze gegeben werden soll. Die Gemeinde ist 50% Anteilseigner und es sollte somit in ihrem eigenen Interesse sein, darüber Bescheid zu wissen. Der GR ist das höchste Organ einer Gemeinde und somit nehme ich mir, als gewählter Mandatar sehr wohl das Recht heraus, Fragen zu stellen – die von der Gemeindeführung auch zu beantworten sind (Stichwort Interpellationsrecht § 42 TGO sowie Art 118(5) B-VG), auch wenn sie unangenehm sind. Das nennt man Demokratie.
- Betreffend Zugspitzsaal führte VzBgm Köpfle aus, dass offensichtlich die Abnahme nicht erfolgreich war und noch einige Details fehlten -> Vorhang, Brandmeldeeinrichtung und weitere Kleinigkeiten. Die Vermietung sei Angelegenheit der abgesagten Sitzung der Freizeitbetriebe gewesen und werde dort besprochen.
- Angesprochen auf die bereits seit Jahren überfällige Gemeindeversammlung stimmten Bgm Köck und VzBgm Köpfle im Chor darüber ein, dass wir erst seit März 2022 in Amt und Würden seien und somit von Überfälligkeit keine Rede sein könne. Zudem sagte Bgm Köck “…ich möchte ja auch etwas zum Herzeigen haben…” und meinte damit die neue Gemeindehomepage. Es wird also noch etwas dauern.
- Unter Hinweis auf die ursprünglich vom Überprüfungsausschuss für 9.01.2023 fristgerecht geplante Kassaprüfung, welche von der Gemeindeführung zunächst auf 13.02.2023 verschoben und schließlich wieder abgesagt wurde – wobei dies nicht einmal formell erfolgte – legten sich Bgm Köck und Amtsleiter Fuchs darauf fest, dass es nicht ihre Angelegenheit sei, diese Sitzungen zu organisieren. Dies liege allein bei den Überprüfungsausschüssen. Wir nehmen diese Feststellung zur Kenntnis und werden uns zukünftig danach richten, verweisen jedoch auf § 109(2) TGO insb. 2. Satz
- In diesem Zusammenhang drückte Bgm Köck seinen Unmut respektive Ärger darüber aus, dass ich mir in einem e-mail erlaubt hatte, mein Befremden ob der Tatsache zum Ausdruck zu bringen, dass die Einladungen zu den GR-Sitzungen in letzter Zeit wiederholt zuerst auf der Homepage erschienen sind, bevor sie uns als GR-Mandatare zugeschickt wurden.
- Auch mein heutiger Blog betreffend Einhaltung von Gesetzen erhitzte die Gemüter und verleitete Bgm Köck dazu mich darauf hinzuweisen, dass es bereits Verurteilungen nach dem Medienrecht gäbe und dass jemand, der ein Medium betreibt, auch dafür verantwortlich sei. Empfindliche Gemüter könnten dies u.U. als Drohung interpretieren – nur gut, dass ich ein dickes Fell habe. Die mir unterstellten Angriffe auf die Bauabteilung und den Vorwurf, dass ich dieser unterstelle, nicht gesetzeskonform zu agieren, weise ich allerdings entschieden zurück. Wer den Text sinnerfassend liest, wird feststellen, dass ich genau das Gegenteil damit beschrieben habe.
Gerade die letzten Punkte unter TOP 13 machten wieder einmal deutlich, wie unterschiedlich das Verständnis über die Rechte und Pflichten in der Gemeindepolitik offensichtlich sind. Bgm Köck und seine Liste Eins haben die Wahlen mit 8 Mandaten klar und deutlich gewonnen. Damit tragen sie die Verantwortung für die Gemeinde. Sie sind verpflichtet, im Sinne und zum Wohl der Gemeinde zu arbeiten – dafür werden sie bezahlt. Sie haben somit das Erbe unserer Vorgänger übernommen und müssen dieses weiterführen. Die Welt begann mit der konstituierenden Sitzung des neuen GR am Do. den 17. März 2022 nicht neu. Nein, die Altlasten wurden an uns übergeben und diese sind von uns weiterzutragen und zu lösen. Bgm Köck hat das Amt mit allen Rechten und vor allem Pflichten von seinem Parteifreund und Vorgänger übernommen. Das Argument, dass es nicht er – sondern unsere Vorgänger – waren, welche dies beschlossen haben, zieht nicht : Das ist Teil des Jobs und hätte allen vorher bewußt sein müssen.
Uns wurde die Oppositionsrolle zugeteilt. Unsere Aufgabe ist es, ein wachsames Auge zu haben und etwaige Missstände aufzuzeigen. Wir sollen, dürfen und werden keinen Kuschelkurs fahren. Wir sind nicht im Wahlkampfmodus, sondern wir erfüllen unsere Aufgabe und sehen genau hin. Allerdings sind wir nur den Bürger/-innen verpflichtet und haben keine Weisungen von irgendjemandem zu befolgen – ganz im Gegensatz zur Gemeindeführung. In diesem Sinne informieren wir die Bürger/-innen in unseren Blogs, so wie wir es im Wahlkampf versprochen haben – denn Versprechen sind einzuhalten.
Dieses Wechselspiel nennt sich Demokratie. Auch wenn sie manchmal lästig und ärgerlich ist, sie ist immer noch die beste Regierungsform, die wir haben und ich gehe davon aus, dass keiner von uns eine andere will.
Anmerkung: Ich versuche in meinen Blogs so sachlich und objektiv wie möglich zu bleiben. In einzelnen Punkten muss ich jedoch etwas pointiert formulieren, um auf das Problem hinzuweisen. Dies kann bei sensiblen Gemütern schon mal zu Irritationen führen. In diesem Sinne möchte ich mich entschuldigen, wenn sich irgendwer persönlich angegriffen oder diffamiert fühlt. Es ist definitiv nicht so gedacht.
[23.02.2023] … Mir hat die Sache mit dem Kleinkraftwerk keine Ruhe gelassen und da habe ich weiter nachgefragt und habe folgendes herausgefunden: Lt. Hydrografischem Dienst beträgt die Abflussmenge an der Loisach geschätzt ~2,5 m³/sec (Mittelwert der niedrigsten Tagesmittel ~1,5 m³/sec). Auch in der Formel versteckte sich ein Fehler -> der letzte Faktor 0,1 muss 9,81 heißen. Damit ergibt sich nun: P (in kW) = 2,5 • 44 • 0,85 • 9,81 = 917 kW, wenn man das gesamte Wasser der Loisach nimmt (und die Fische im Trockenen schwimmen müssen). Bleiben wir bei 1/2 des Wassers für die Natur und 1/2 für die Energiegewinnung, produziert die Turbine ~450 kW bzw. kommen aus dem Generator ~380 kW an elektrischer Leistung.