…die geltenden Gesetze einzuhalten?
Unsere Bundesverfassung schreibt in Artikel 18 vor, dass sich die Verwaltung ausnahmslos an die bestehenden Gesetze zu halten hat und ausschließlich innerhalb deren Rahmen handeln darf. Zur Verwaltung gehört auch die Gemeinde – sowohl in ihrem hoheitlichen als auch eigenen Wirkungskreis.
Der § 110 der Tiroler Gemeindeordnung schreibt vor, dass der Überprüfungsausschuss MINDESTENS alle drei Monate die Gebarung der Gemeinde zu überprüfen hat. Vier Monate nach der Konstituierung des neuen Gemeinderates, fand am 25. Juli 2022 die konstituierende Sitzung des Überprüfungsausschusses statt. Ebenfalls mehr als vier Monate zuvor wurde die letzte Sitzung (noch des alten GR) am 7. März abgehalten. Die zweite Sitzung fand dann am 10. Oktober statt. Der Ausschuss selbst hatte die dritte Sitzung termingerecht für den 9. Jänner 2023 angesetzt. Diese wurde jedoch kurz vorher von der Gemeindeführung wieder abgesagt. Auch der Ersatztermin für den 13. Feber wurde gestern (am 13. Feber) erneut abgesagt und auf den 1. März verschoben – wobei es hier keine formelle Mitteilung seitens der Gemeinde gab. Somit wurden zwei von drei Sitzungen nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben angesetzt.
Der § 66 der Tiroler Gemeindeordnung regelt die Abhaltung von Gemeindeversammlungen – WENIGSTENS einmal jährlich steht dort geschrieben. Wann hatten wir die letzte Gemeindeversammlung? Die vorherige Gemeindeführung hat sich immer wieder auf Corona herausgeredet, die aktuelle auf den noch immer nicht fertig gestellten Zugspitzsaal. Fakt ist, dass auch in diesem Punkt eine eklatante Missachtung der gesetzlichen Vorgaben besteht. Ein Umstand, welchen wir bereits seit August 2020 regelmäßig anprangern, diesbezüglich jedoch bei allen im GR vertretenden Gruppen lediglich auf taube Ohren stoßen (siehe 4. GR-Sitzung vom 14. Juni 2022).
Jetzt könnte man einwerfen, dass man das alles nicht so genau nehmen soll. Der neue GR hat ein schweres Erbe übernommen, und muss sich erst einarbeiten. Das braucht Zeit und wie ich selbst immer sage: “Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, und wenn, dann hat er es nicht überlebt.“
Allerdings: Wenn der/die Gemeindebürger/-in etwas von der Gemeinde braucht – zum Beispiel eine Baugenehmigung oder nur eine Bauanzeige – wird es in aller Regel sehr komplex und aufwändig. Dabei wird auf die gesetzlichen Regelungen und deren Einhaltung verwiesen. Hier ist man sehr genau und penibel. So genau, dass manch ein Bürger resp. Bürgerin sich die Frage stellt, was sie verbrochen hat, dass er/sie (nach persönlichem Empfinden) derart drangsaliert wird. Das alles ist nicht nur unangenehm, sondern auch mit teilweise sehr hohen Kosten verbunden (zB SV-Gutachten). Da kennt die Gemeindeführung auch kein Pardon. Wer hatte noch nicht den Eindruck, dass alles doch auch viel einfacher gehen könnte – wie in so manchen Nachbargemeinden?
Wie sagten schon die alten Römer (bevor ihr Reich in der Bürokratie unterging): „Quod licet Iovi, non licet bovi. “ Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht erlaubt. Nur wer ist eigentlich wer?
[15.02.2023] … im vorletzten Absatz habe ich den Passus “…(nach persönlichem Empfinden)…” eingefügt, um Missinterpretationen vorzubeugen. Es handelt sich um keine Schikanen, sondern um eine sehr gewissenhafte und penible Auslegung der Gesetze – was allerdings bei man einem anders verstanden wird.