Diese Sitzung besuchten insgesamt 8 Zuhörer (davon waren 2 Auskunftspersonen für einen konkreten TOP).
TOP 1 – Niederschrift
Wurde einstimmig angenommen – diesmal waren keine Einwände notwendig.
Es sei allerdings angemerkt, dass das Protokoll der Gemeindevorstandssitzung das falsche Datum trägt und laut diesem zeitgleich zur GR-Sitzung standgefunden haben soll.
TOP 2 – Bericht Überprüfungsausschuss
GR Barbara Bader berichtete über die Sitzung des Überprüfungsausschusses vom 27. Mai 2024:
- Guthaben bei der Raika Ehrwald-Lermoos-Biberwier = 385.417 €
- Guthaben bei der Tiroler Sparkasse = 23.240 €
- Guthaben bei der BTV = 12.781 €
- Zahlungsmittelreserve (Sparbuch Raika) = 1.448.811 €
- Gesamtstand liquide Mittel = 1.870.250 €
Es konnten keine Auffälligkeiten bzw. Abweichungen festgestellt werden. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
TOP 3 – Sanierungen Mehrzweckgebäude
Zu diesem TOP befanden sich in der Vorbereitungsmappe keinerlei Informationen. Aus der Tagesordnung ergab sich jedoch, dass der Antrag gestellt werden soll, diesbezügliche Entscheidungen an den Gemeindevorstand zu delegieren.
Ich habe Bgm. Köck erneut darauf hingewiesen, dass die Vorbereitungsmappe eine gesetzliche Notwendigkeit ist und der ordentlichen Vorbereitung der Mandatare auf die Sitzung dient. Ohne diesbezügliche Unterlagen ist es unverantwortlich, eine verbindliche Entscheidung zu treffen.
Darüber hinaus wies ich mit Nachdruck darauf hin, dass ich persönlich diese Vorgangsweise – konkret: keinerlei Informationen und Delegation der Entscheidung an den GV – als unzulässige Ausschaltung des Gemeinderates als oberstes Organ der Gemeinde betrachte. Dies steht NICHT im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
Nach sehr kurzer Diskussion wurde dieser Punkt mit 14 JA und einer Gegenstimme angenommen. Ich habe diesbezüglich ein “Votum Separatum” eingereicht.
TOP 4 – Raumordnung
Hierzu befanden sich drei Themen in der Mappe:
- Johann Valentin beantragt eine Umwidmung seines Grundstückes Nr. 523 (Hauptstraße 78a) von dzt. Freiland in …???… (das wurde nie angegeben – offensichtlich in Bauland). Dieser TOP entspricht dem gleichen Thema wie TOP 8 der 21. Sitzung (GStNr. 528, Hauptstraße 68). In beiden Fällen handelt es sich um seit vielen Jahrzehnten bebaute Grundstücke mit der falschen Widmung – ein Umstand, welchen die Eigentümer nicht zu verantworten haben. Diese behindert idF den weiteren Ausbau, weil eine 25% Grenze bereits erreicht ist. Bgm. Köck berichtet, dass dieses Thema bereits vor längerer Zeit im GV positiv behandelt wurde – mit Auflagen: Abtretung eines 5 m breiten Streifens (ges. ca. 125 m², welche dem akt. Eigentümer als Prekarium zu Nutzung überlassen werden) und Abschluss eines Raumordnungsvertrages sowie Bebauungsplanes. Ich meldete betreffend dieser Vorgangsweise erneut Bedenken an und betrachte diese nach wie vor als weder gerechtfertigt noch gesetzlich gedeckt, da es sich um bereits seit Jahrzehnten bebaute Grundstücke handelt. Insbesondere die Grundabtretung sehe ich sehr kritisch, da sie als zwingende Voraussetzung für eine Umwidmung in meinen Augen als Nötigung interpretiert werden kann. Nach sehr kurzer Diskussion wurde dieser Punkt mit 14 JA und einer Gegenstimme angenommen. Ich habe diesbezüglich ein “Votum Separatum” angekündigt. Ich möchte diesbezüglich anmerken, dass ich mich mit meinem NEIN nicht gegen eine Widmung wie von J. Valentin beantragt stelle, sondern nur gegen die von der Gemeindeführung gewählte Vorgangsweise.
- Es wurde zwei Konzepte/Entwürfe für die Bebauung des GstNr. 3027/10 bzw. 3027/17 im Gewerbegebiet Schanz von Fredi Wörndle und Spenglerei Höller vorgelegt. Diese dienen der Vorbereitung für den Entwurf eines Bebauungsplanes. Wurde vom GR einstimmig zur Kenntnis genommen.
- Andreas Mader möchte das von ihm persönlich gekaufte Grundstück GstNr. 3027/7 im Gewerbgebiet Schanz nun in die MaderAndMore GmbH einbringen und ersucht diesbezüglich um Löschung des vertraglich vereinbarten Wiederkaufsrechtes sowie Vorkaufsrechtes zu Gunsten der Gemeinde Ehrwald (Kaufvertrag vom 18.09.2013). Das Wiederkaufsrecht ist infolge der erfolgten Bebauung bereits gegenstandslos. Für die Löschung des Vorkaufsrechtes soll idF ein gleichlautend neues mit gleicher Laufzeit eingetragen werden. Diese Vorgangsweise versuche ich zu hinterfragen: Warum soll etwas erst gelöscht und dann neu eingetragen werden? Ein Vorkaufsrecht hängt am Grundstück und nicht am aktuellen Eigentümer (dieser ist dadurch belastet) und geht somit bei einem Eigentümerwechsel automatisch mit. Davon wollte die Mehrheit der GR nichts wissen. Bgm. Köck schlug vor, dass dieser Punkt bis zur Klärung vertagt werden soll. GR Peter Frei stellte daraufhin den Antrag sofort abzustimmen. IdF wurde der Antrag mit 13 zu zwei Stimmen angenommen.
TOP 5 – Radwanderweg Loisachtal
Zu diesem TOP referierte der GF der ARGE Radwanderweg Zwischentoren Andreas Hohenegg sehr ausführlich (ca. 18 Minuten) und man kam zum Schluss, dass sich der Antrag auf Zustimmung zur Asphaltierung auf ein sehr kurzes Stück, welches im Gemeindeeigentum ist sowie Grundstücke im Eigentum der Agrar bezieht. Der in der Vorbereitungsmappe aufgelegte Lageplan wies diese in der ebenfalls beigelegten Zustimmungserklärung angeführten GstNr. NICHT aus. Auch in diesem Fall sind die Unterlagen somit als dürftig anzusehen. Trotzdem wurde der Antrag einstimmig angenommen.
TOP 6 – Sammlung von Beratungen
- Bgm. Köck informierte, dass ein Unwetter am 9. Juni 2024 zu starken Auswaschungen im Uferbereich des Lähngrabens geführt hat. Eine Besichtigung mit der Wildbach-Behörde ergab dringenden Handlungsbedarf und eine grobe Kostenschätzung für die Sanierung iHv. ca. 120.000,- €. Hiervon muss die Gemeinde 1/3 sohin 40.000,- € tragen. Auch das Geschiebebecken soll dabei ausgeräumt werden (der Rechen ist voll). Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
- Wie bereits im nicht öffentlichen Bereich der 21. GR-Sitzung besprochen, sollen 50.000,- € aus dem nicht in Anspruch genommenen Budget für den Winterdienst für anstehende Asphaltierungsarbeiten herangezogen werden -> einstimmig angenommen
- Florian Valentin berichtete über die Tätigkeiten des Technologieausschusses und lobte die hohe Qualität es LWL in unserer Gemeinde. Er verwies ebenfalls auf zahllose Fehlplanungen und äußerst mangelhaft durchgeführte Arbeiten im Zuge der Verlegung – mit Betonung “vor unserer Zeit”, welche nun alle bereinigt werden mussten. Am Ende ersuchte er um Aufstockung des LWL-Budgets um weitere 100.000,- €, welche aus den bereits eingelangten Bundesförderungen genommen werden sollen. Gleichlautend stellte er jedoch fest, dass diese Mittel dazu verwendet werden müssen, um die zur Bundesförderung angemeldeten LWL-Verlegungen auch erfüllen zu können. Wenn man diese Längen nicht erfüllt, müssen Teile der Fördergelder wieder zurückbezahlt werden. In Summe hat der LWL Ausbau die Gemeinde 2,5 Mio € gekostet – davon waren 70% gefördert (bleiben somit 750.000,- € Kosten für die Gemeinde). BgmStv. Köpfle bestätigte, dass der LWL-Ausbau für die Gemeinde kein gutes Geschäft war bzw. ist. Trotzdem wurde der Antrag einstimmig bewilligt.
TOP 7 – Sanierung Pfarrwidum
Bgm. Köck berichtet, dass es noch eine alte Zusage von LH H. van Staa über 20.000,- Zuzahlung vom Land gibt, unter der Auflage, dass auch die Gemeinde einen gleich hohen Zuschuss gewährt. Diese 20.000,- vom Land sind nun aktuell durch die Gedächtnisstiftung des Landes Tirol erfüllt worden. Trotz seiner guten Kontakte ins Landhaus konnte Bgm. Köck laut eigenen Angaben keine weitere zusätzliche Förderung erhalten. Da bis zum Umbau noch einige Zeit vergehen wird, soll der Betrag iHv 20.000,- ins nächstjährige Budget aufgenommen werden. Dem stimmten alle GR zu.
TOP 8 – Verkauf Kompostierung
Diese Geschichte ist bereits älter und begann im Juli 2017 als die Gemeinde Lermoos an den Abwasserverband mit dem Wunsch herantrat, die Gebäude der ehemaligen Kompostierung aus dem Verband herauszulösen. Das Grundstück gehörte schon immer der Gemeinde Lermoos und war nie im Eigentum des Abwasserverbandes. Es liegt eine Schätzung (Architekten Walch & Partner) für den 1997 errichteten Gebäudekomplex aus 2017 über 210.000,- € vor. Als Bezug dienten Neubaukosten iHv. 515.250,- € mit einer 50% Abminderung für 40-50 Jahre (die Gebäude waren 2017 gerade mal 20 Jahre alt) sowie die ursprünglichen Baukosten iHv. ca. 454.800,- €. Von dieser schon sehr günstigen Schätzung bot die Gemeinde Lermoos im Jahr 2017 den beiden Gemeinden Ehrwald und Biberwier 100.000,- € als Ablöse an (interner Aufteilungsschlüssel 53% Ehrwald, 13 % Biberwier und 34% Lermoos – somit 66% v. 210.000,- € = 138.600,- €). Im Sept. 2017 lehnte die Gemeinde Ehrwald dieses “äußerst großzügige” Angebot ab und verwies darauf, dass diese Fläche als Erweiterungfläche für die Kläranlage in Reserve gehalten werden soll. Einem Pachtangebot stünde Ehrwald jedoch aufgeschlossen gegenüber.
Jetzt im Jahr 2024 (somit 7 Jahre später) hat die Gemeinde Lermoos dieses Thema erneut ausgegraben und bietet nunmehr stolze 75.000,- €, welches die Gemeindeführung freudig anzunehmen bereit ist.
Nach eingehender Diskussion, in welcher ich mehrfach auf die Notwendigkeit einer potentiellen Erweiterungsfläche hingewiesen habe, einigte sich der GR auf die Auflage, dass die Gemeinde im Bedarfsfall einer Erweiterung Grund zur Verfügung stellen muss. Mit dieser Auflage wurde das Angebot einstimmig angenommen.
Wie schnell es mit dieser potenziellen Notwendigkeit einer Erweiterung gehen kann, zeigte sich dann bei einem Punkt im nicht-öffentlichen Bereich (womit ich darüber nichts berichten darf – Interessierte seien auf das veröffentlichte Protokoll des Abwasserverbandes auf der Gemeindehomepage verwiesen, dieses steht noch bis zum 19.07.2024 OnLine). Diesbezüglich habe ich Bgm. Köck vorgeworfen, dass die später gegebenen Informationen VOR dieser Abstimmung vorgelegt werden hätten müssen, das sie für die Entscheidungsfindung durchaus relevant waren. Die von ihm gewählte Vorgangsweise betrachte ich persönlich als Irreführung der gewählten Mandatare. Auch hier gab es meinerseits wieder ein “Votum Separatum“.
TOP 9 – Agrarangelegenheiten
Agrargemeinschaft Unterdorf:
- Die Anrainer des Adolf-Pichler Weges (konkret Nr. 12) fordern von der Agraggemeinschaft respektive der Gemeinde die Asphaltierung und Schneeräumung dieses öffentlichen Weges. SubV. A. Kerber berichtet, dass es einen Bauakt aus dem Jahr 1962 gibt, in welchem die Verantwortung dafür den Bauwerbern zufällt. Zusätzlich gibt es einen Dienstbarkeitsvertrag zu dem im Grundbuch eingetragenen Geh-, Wege- und Fahrrecht, welche die Selbsterhaltung regelt. Darauf basierend beschloss der GR einstimmig der Aufforderung NICHT nachzukommen.
- Die Bewirtschaftungsbeiträge für Sommer 2023 ges. 1.202,- € sollen an O. Gstrein, Th. Hohenegg, P&A. Somweber, A. Kerber und K. Kirschbaum ausgezahlt werden -> einstimmig angenommen.
Agrargemeinschaft Oberdorf:
- SubV. D. Wilhelm berichtet, dass der Pachtvertrag Ehrwalder Alm unterschrieben ist.
- Von Karlheinz Somweber liegt ein Antrag auf Löschung des bereits seit 1960 im Grundbuch eingetragenen Wieder- und Vorkaufsrecht für die Gemeinde. Der GR beschloss einstimmig dies für das Wiederkaufsrecht, aber nicht für das Vorkaufsrecht zu genehmigen. Letzteres soll wie bei allen anderen Fällen bestehen bleiben (auch wenn es bereits abgelaufen ist).
- Ein gleichlautender Antrag lag auch von Robert Eder betreffend seines Grundstückkaufes aus 1970 (Sankt-Anna Weg) vor. Auch dieser wurde gleichlautend einstimmig beschossen.
Agrar Gemeinde:
- Der Wegabbruch in den Thörlen soll saniert werden. Hierzu soll der Fels (ca. 6 m Höhe) abgetragen werden, um damit auch ein Auflager für die Bodenbefestigung zu schaffen. Der Arbeitsaufwand wird mit ca. 1 Woche Baggerarbeiten veranschlagt. Der GR beschloss die Vergaben an den Substanzverwalter zu delegieren, da es zu seinen klassischen Aufgaben gehört.
Unter diesem TOP stellte ich auch eine Anfrage an die Substanzverwalter, warum die Schneelanzen nicht mehr abmontiert werden – sie beeinträchtigen das Landschaftsbild doch stark. Darauf antwortete Bgm. Köck sinngemäß “…als wir noch am Werk waren, wurden sie weggenommen, dann kamen unsere Nachfolger und seither bleiben sie stehen…” (Wer hier auch nicht versteht, was damit gemeint ist, dem schließe ich mich an). GR A. Senflechner führte dazu aus, dass sie nächstes Jahr wieder weg genommen werden sollen, das sei so mit den Liften abgestimmt.
TOP 10 – Anträge, Anfragen, Allfälliges
- BgmStv. R. Wilhelm bemängelt die Gestaltung des Pausenhofes bei den Schulen. Er sei nicht so geworden, wie er sich das vorgestellt hatte. Insbesondere fehlen ihm ein paar Ideen wie zB einen Barfussweg oder ein Hochbeet zum Anbau von Gemüse/Kräutern. Dazu ergänzt Bgm. Köck, dass bereits vorhandene Spielgeräte noch nicht aufgestellt sind.
- Von meiner Seite stellte ich an Bgm. Köck die Frage warum es auf der Landesstraße ausreichend ist Bushaltestellen mit einem aufgemalten “H” zu kennzeichnen, während auf den Gemeindestraßen aufwendige Umbauten notwendig sind. Insbesondere würden mich die Kosten für die Haltestelle Hofkapelle mit der Stützmauer zum Anrainer interessieren. In seiner Antwort bezog er sich auf einen bereits alten Bescheid vom Land Tirol, in welchem diese Aussführungen gefordert werden und der umzusetzen ist. Auf meine Frage, ob ich diesen Bescheid sehen dürfte, verwies er mich auf den Amtsleiter, der mir gerne Einblick gewähren wird. Ich bin schon gespannt, was darin steht – insbesondere da es in unserer Verfassung ja einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt.

Auf diese Haltestellen aufbauend wollte ich wissen, ob es in Ehrwald wirklich 7 (sieben) Buslinien braucht, von denen die drei überregionalen diese Haltestellen gar nicht anfahren. Entlang der Hauptstraße fahren sieben Buslinien parallel. Dieser Netzplan entpricht dem einer Millionenstadt und ist mE völlig überzogen. In der Folge verursacht er nur unnötige Kosten, für welche die Gemeinde gar nicht zuständig ist. Beantworten konnte/wollte diese Frage niemand. (Foto stammt von der Haltestelle Almbahnen, Copyright VVT GmbH)
- In Ergänzung dazu wollte ich auch wissen, warum es entlang der Hauptstraße (Landesstraße) nur scharfkantige hohe Randsteine gibt, welche bei einer Kollission Reifen und Felgen beschädigen, während bei der Sanierung der Ganghoferstraße de facto keine erhöhten Randsteine gibt. Die verbauten sind so tief gesetzt und abgeschrägt, dass der Gehsteig nur durch ein optisches Band von der Fahrbahn getrennt ist. (Anmerkung: Da wäre wohl das Deutsche System der Staßenmarkierung mit “Rattereffekt” wesentlich effizienter gewesen). Hier sprangen zwei tourismusfolgsame GR zur Beantwortung ein und verwiesen darauf, dass zwei Busse/LKWs in der Ganghoferstraße nur schwer aneinander vorbei kommen und es dabei in der Vergangenheit vielfach zu Beschädigungen kam. Deswegen wurde diese Ausweichmöglichkeit auf den Gehsteig geschaffen. Auf meine Rückfrage, warum das entlang der Hauptstraße und insb. im Bereich Brunnenstüberl nicht gelten soll (dort hat nicht einmal ein LKW und ein PKW im Gegenverkehr platz, weil der LKW weit über die Mittellinie hinaus fahren muss) kam die Antwort: die erhöhten Randsteine sind zum Schutz der Fußgänger. Da drängte sich mir der Eindruck auf, dass in der Ganghoferstraße diese offenbar zu Gunsten der Busbetreiber “geopfert” werden. Bgm. Köck merkte noch an, dass gewissen Engstellen im Ort einfach akzeptiert werden müssen.
- Abschließend hierzu wollte ich noch wissen, welche Maßnahmen gegen die Entwicklung der Ganghoferstaße zur Rennstrecke unternommen werden können. Bgm. Köck meinte dazu, dass auch aus seiner Sicht eine 40 km/h Beschränkung entlang der Landesstraße sinnvoll wäre. 30 km/h lehnt er als zu langsam ab. Hier sollen im Herbst entsprechende Initiativen gesetzt werden. Wir sind gespannt.
- In einer weiteren Frage bezog ich mich auf ein Dokument auf der Gemeindehomepage, in welchem Vermessungsarbeiten des BEV angekündigt werden. Diese sollen insb. entlang der Zugspitzstraße auf befestigtem Untergrund (Plätze, Kanaldeckel, etc.) und teilweise in der Nacht (Lichtverschmutzung) erfolgen. Der Amtsleiter führte hierzu aus, dass diese Kundmachung dazu dient die Bevölkerung darauf hinzuweisen, dass ggf. “seltsame Gestalten” in der Nacht aktiv sind und es sich dabei um eine öffentliche Maßnahme handelt. Es braucht also niemand beunruhigt sein. Privatgrunstücke seien davon NICHT betroffen. Es soll auch zu keinen Straßensperren kommen.
- Bezugnehmend auf die aktuelle Situation Fernpasstunnel wollte ich von Bgm. Köck wissen, wann er gedenkt sein diesbezügliches Wissen mit dem GR zu teilen bzw. uns davon formell in Kenntnis zu setzen. Bgm. Köck versuchte diese Frage damit abzuwiegeln, dass auch er nicht mehr wisse als ohnehin bekannt sei – Machbarkeitsstudie ist in Auftrag gegeben. Als ich ihn mit der Präsentation von LHStv. J. Geisler in Biberwier dazu konfrontierte, wo von “größeren Bauarbeiten” im Bereich Viadukt (mein Gedanke: ein großer Kreisverkehr moosseitig?) gesprochen wurde und die Darstellung auf ein Tunnelportal im Bereich Golfino schließen lässt – was für mich keine Talkesselumfahrung (diese muss den ganzen Talkessel umfahren und sich das Tunnelportal somit nordseitig vom Viadukt befinden) darstellt, wurde er sichtlich nervös. Mit Unterstützung seines Stv. G. Köpfle zogen sie sich auf die Machbarkeitsstudie zurück. Diese sei erst einmal abzuwarten, dann werde man schon sehen. Meine private Interpretation: Da ist etwas im Busch, womit wir erneut vor vollendete Tatsachen gestellt werden sollen. Angeblich wusste auch kein einziger Bürgermeister im ganzen Bezirk (nicht einmal Bgm. Köck als Planungsverbandsobmann und mit “besten Beziehungen ins Landhaus”) nichts von der “großen Fernpasslösung” vor deren Präsentation Ende Jänner 2024 durch das Land Tirol. Und dann sind sie alle wie bekannt “im Liegen umgefallen”.
- Als letztes wollte ich von Bgm. Köck wissen, was es neues betreffend Hallenbad gibt. Auch hier zog er sich sofort auf die Bäderstudie zurück – mehr wisse er auch nicht. Dann wollte ich von ihm wissen, was er uns von dem diesbezüglichen Treffen von 25 Bürgermeistern am 24. Mai 2024 in der WKO in Innsbruck berichten könnte – er sei ja dabei gewesen, ebenso wie Bgm. Salchner aus Reutte. Sichtlich nervös versuchte sich Bgm. Köck herauszuwinden und meinte, dass von einem drei-Säulenmodell der Finanzierung (Land Tirol, Tourismus und Gemeinden) gesprochen wurde, dies allerdings nur der Wunschgedanke dieses Gremiums sei. Auf die Rückfrage meinerseits wie er zu dem Diskussionspunkt, dass es wohl für jene Gemeinden, in welchen der Tourismusverband Miteigentümer des Hallenbades sei, uU. schwierig werden könnte eine Finanzierung aus diesem Topf zu bekommen, weil davon ja der Tourismusverband direkt mitgefördert würde, was am eigentlichen Zielobjekt Hallenbad vorbei ginge. Diese Frage konnte/wollte er nicht konkret beantworten und wich aus.
Generelle Anmerkung: Die Tatsache, dass ich vermehrt zum Mittel eines “Votum Separtums” gem. § 46 (2) TGO greife, ist der Protokollführung geschuldet. Der Protokollfüher zieht sich aus eigenem Schutzbedürfnis mehr und mehr darauf zurück das formelle Protokoll so knapp wie möglich zu halten. So werden die wesentlichen Argumente, welche schließlich zur Willensbildung der GR geführt haben NICHT festgehalten. Dies macht es jedoch für spätere GR unmöglich nachzuvollziehen auf welcher Basis diese Entscheidungen getroffen wurden. In meinen Stellungnahmen zu meinem abweichenden Abstimmungsverhalten dokumentiere ich nachvollziehbar warum dies so war. Diese “Vota Separata” sind gem. § 46 (2) TGO zu dokumentieren. Eine wörtliche Aufnahme ins Protokoll selbst ist nicht zwingend notwendig, würde jedoch ein gewisses Demokratiebewusstsein wiederspiegeln. Dies ist keine Kritik am Protokollführer, der auch nur auf externe Einflüsse reagiert, sondern eine Folge des Verhaltens der aktuellen Gemeindeführung, der ich persönlich eine offensichtliche Klientelpolitik vorwerfe, die NICHT zum Wohl der Gesamtgemeinde ist. Das ist meine persönliche Meinung gem. Art. 13 B-VG.