Für die heutige 47. Gemeinderatssitzung haben wir einen Antrag eingebracht, der sich mit der Vergabe der Baugründe im Siedlungsgebiet Schmiede befasst.
Auf der Homepage der Gemeinde sind die Vergaberichtlinien veröffentlicht, mit denen die Gemeinde Agrargrund verkaufen will. Laut diesen sind Agrarmitglieder nicht bezugsberechtigt – weil sie und ihre Familie Grund und Boden besitzen und das schon seit Jahrzehnten bzw. Jahrhunderten. Andererseits sind EU-Bürger, welche seit mind. 7 Jahren hier bei uns in der Gastronomie arbeiten, sehr wohl bezugsberechtigt.
Im Punkt 2 dieser Vergaberichtlinien ist eine Behaltefrist von 15 Jahren vorgesehen, welche mit der Vertragsunterzeichnung zu laufen beginnt. 15 Jahre sind eine überschaubare Zeitspanne. Da kann es leicht passieren, dass ein listiger (Freizeitwohnsitz)Interessent oder Immobilienspekulant auf die Idee kommt, sich einen Bezugsberechtigten zu suchen und mit ihm einen “Deal” abschließt: Du kaufst den Grund, baust darauf ein Haus nach meinen Plänen und von mir vorfinanziert, darfst darin bis zum Ablauf der 15 Jahre wohnen und dann verkaufst du es mir zur Tilgung der Finanzierung, mit einem kleinen Bonus.
Mit diesem Modell gibt es auf beiden Seiten Gewinner: Der Berechtigte wohnt quasi gratis, erhält am Ende sogar noch zusätzliches Geld und der Interessent kommt zu billigem Baugrund, der eigentlich für junge einheimische Familien gedacht ist. Der große Verlierer ist die Gemeinde (als Summe der einheimischen Bevölkerung) bzw. die Agrargemeinschaft, deren Grund hier “verscherbelt” wurde.
Um das zu vermeiden, beantragen wir, dass in den Kaufverträgen (diese sind erst noch abzuschließen) die Behaltefrist von dzt. 15 auf mind. 30 Jahre angehoben wird. Diese längere Behaltefrist ist für alle, die hier in Ehrwald wirklich leben wollen, kein Problem. Für Immobilienspekulanten und Freizeitwohnsitzinteressenten sind 30 Jahre und mehr jedoch sehr wohl ein großes Risiko. Binnen 15 Jahren kann nicht viel passieren, abgesehen von der zu erwartenden Vervielfältigung der Grundstückspreise – die treibende Kraft ihrer Gier.
Durch diese kleine Änderung kann solchen Spekulationen ein Riegel vorgeschoben werden. Damit wird sichergestellt, dass heimischer Grund und Boden in einheimischer Hand bleibt und nicht zu einem Spekulationsobjekt wird. So etwas kann bei Privatverkäufen nicht verhindert werden, bei Agrargrund jedoch schon. Aus diesem Grund hat in unseren Augen die Gemeindeführung eine spezielle Verpflichtung auf dieses Detail ganz besonders zu achten!
Kein Ausverkauf der Heimat, kein Verschleudern von Agrargrund – Schaffung von leistbaren Baugründen und Wohnungen für jene, die hier bei uns wirklich leben wollen. Schaffung von lokalen Arbeitsplätzen, damit junge Einheimische sich das auch finanzieren können. Das sind Forderungen, für welche wir einstehen und die wir sicherstellen wollen. Dafür brauchen wir am 27. Feber 2022 Eure Unterstützung und Stimme.
[6.10.2021] … dieser Antrag wurde dem Gemeinderat nicht vorgelegt und somit auch nicht wie gewünscht behandelt. Der Bürgermeister und sein Amtsleiter zeigten sich verwundert über meine Erinnerung und gaben vor, diesen Antrag nicht erhalten zu haben. Sie würden das noch einmal prüfen und ihn dann in der nächsten Sitzung behandeln.
[21.12.2021] … der Antrag wurde unter Punkt “Allfälliges” verlesen und abgelehnt. Ein Gemeinderat meldete sich zu Wort und machte seinem Ärger darüber Luft, dass man hier den Bewerbern derartig böse Absichten unterstelle. Er hatte den Antragstext offenbar nicht verstanden und auch nicht gewusst, dass es bereits alte Fälle von Strohmannkäufen in Ehrwald gibt. Wo viel Geld im Spiel ist und es um die Umgehung von Gesetzen geht, wird so manchen sehr kreativ – das ist ein Fakt und keine Unterstellung. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass ich keinem Bewerber diese Absichten unterstelle. Ich wollte nur aufzeigen, dass dies im Rahmen der Möglichkeiten liegt und es sehr einfach zu unterbinden wäre. Allein es fehlt offensichtlich am Willen der aktuellen Gemeindeführung.