Ich meine hier nicht jene, für die laut Matthäus 26,15 Jesus von Judas verraten wurde, sondern jenes Geld, für das der Gemeinderat zu Biberwier sich selbst und damit die ganze Region entlang der B179 verkaufen will (noch sind die Verträge nicht unterschrieben).
Doch alles der Reihe nach: Heute fand eine Sitzung des Gemeinderates zu Biberwier statt in welchem unter TOP 5 gleich mehrere Beschlüsse zum Fernpass-Paket gefasst wurden.
Zum einen wurden Flächen für den Bau des Scheiteltunnels verkauft, konkret insgesamt 45.482 m² Wald für 58.076,- €, was einen mittleren Preis von 1,277 €/m² ergibt. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass hierbei die Schätzpreise seitens der Bezirksforstinspektion der BH-Reutte zugrunde liegen.
Zum anderen wurden weitere 30.000 m² im Bereich des Südportals des Lermooser Tunnels zur vorübergehenden (auf 5 Jahre) Benutzung als Baustelleneinrichtungsfläche an das Land Tirol bzw. die Landesstraßenverwaltung als Erwerberin “veräußert”. Dafür erhält die Gemeinde insg. eine Vergütung iHv. 1,5 Mio € – oder anders ausgedrückt: 10,- € / m² und Jahr. Mich irritiert hier die Wortwahl von “Veräußerin”, “Erwerberin” und “veräußern” – wenn es sich doch nur um eine temporäre Überlassung handeln soll.
Eine weitere Fläche im Ausmaß von 6.349 m² soll um wertgesicherte 200.000,- € pro Jahr in Anspruch genommen werden können – das sind diesmal 31,50 € / m² und Jahr. Dies wird laut den gezeigten Unterlagen als “Grundablöse” tituliert – wieder so eine Wortwahl, welche ich nicht ganz nachvollziehen kann.
Als Begleitmaßnahmen wurden in der Sitzung mehrere Punkte genannt, für welche es schriftliche Zusagen des Landes Tirol bzw. der Mautgesellschaft geben soll. Diese Punkte sind bereit seit der GR-Sitzung vom 24. Juli 2024 bekannt. Somit sollen hier nur einige herausgegriffen werden:
- Mautgesellschaft Standort Biberwier => soll wohl heißen, dass der Firmensitz in Biberwier anzusiedeln ist => lt. Firmenbuchauszug vom 25.03.2025 ist dieser jedoch in 6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3

Folgende Forderungen vom 24.07.2024 tauchten in der Präsentation nicht mehr auf:
- Baustellenverkehr muss über die B179 geregelt werden – das Ortsgebiet steht nicht zur Verfügung
- Baustellenbauten Nähe Fußball- und Tennisplatz sollen nach Baustelle teilweise erhalten bleiben
Neu sind dagegen:
- Digitalisierung Mautinfrastruktur
- Aus der “Fußgänger- bzw. Wildbrücke Blindsee” wurde eine “Fußgänger- und Fahrradbrücke”
An der Auslegung dieser schriftlichen Einigung über folgende Punkte wird sich der GR-Biberwier von allen Betroffenen messen lassen müssen, denn in der Vorlage vom 24.07.2024 hieß es:
- Talkesselumfahrung => “…nach der Machbarkeitsstudie muss im Anschluss an die Baustellen am Fernpass (Lermooser und Fernpass Tunnel) dieses Projekt unmittelbar und verbindlich umgesetzt werden…”
- 7,5 Tonnen Fahrverbot = “…sämtliche Maßnahmen zur Erhaltung der bestehenden 7,5 t Beschränkung…”
- Ausserfernerförderung => “…Das Gutscheinsystem muss zeitlich mit der Mauteinnahme gekoppelt sein…”
Wenn diese nicht wie im GR-Beschluss vom 24.07.2024 exakt eingehalten werden, wäre dieser Beschluss ungültig und damit allen weiteren Vereinbarungen die Grundlage entzogen.
Um auf die 30 Silberlinge zurück zu kommen: Bereits im nächsten TOP wurde klar warum der Gemeinderat zu Biberwier defacto dazu gezwungen ist, so zu handeln, wie er es tut. Es wurde die Jahresrechnung 2024 vorgelegt und die sieht alles andere als berauschend aus.
- Verschuldungsgrad = 91,34% (zum Vergleich Ehrwald hatte 2022 stolze 80,94% und die BH-Reutte untersagte darauf die Finanzierung des 25 Mio Hallenbadprojektes, heute hat Ehrwald 30,6%)
- Finanzschulden = 2,606 Mio € -> das sind 3.883,- € pro Einwohner/in (zum Vergleich Ehrwald hat 1,579 Mio € bzw. 605 € pro Einwohner/in).
Damit kann man unter Umständen ein gewisses Verständnis für die Gemeinderäte aufbringen. Ob es ihnen die nachfolgenden Generationen danken, oder sie dafür zur Verantwortung ziehen, werden wir sehen. Der Rest des Bezirkes fühlt sich jedenfalls verkauft.
Milchmädchenrechnung: 2,606 Mio € abzgl. 1,5 Mio abzgl. 58.076,- € ergibt 1,05 Mio € verbleibende Schulden. Dafür braucht es dann weitere 5,2 Jahre bis diese Schulden aus dem Judaslohn abgezahlt sind (ohne die Verzinsung einzurechnen – also wohl eher 6-7 Jahre).
Der gesamte Textinhalt ist meine persönliche Meinung gem. Art. 13 B-VG.