Zur Sitzung erschienen 13 GRs, der BGM mit Schriftführer sowie 6 Besucher.
Gleich nach dem ersten TOP (einer notwendigen Widmungsanpassung im Bereich Martinsplatz, Zippermühlenweg) ließ der BGM die Katze aus dem Sack und entschuldigte sich bei den GRs, dass diese Sitzung die Sommerpause unterbricht bzw. verzögert. Allerdings machten es die (Zitat) “…desolaten Gemeindefinanzen, insbesondere was die Liquidität betrifft…” erforderlich, noch schnell einen Beschluss umzusetzen/durchzuziehen.
Nämlich: Er verwies auf den Vorvertrag über den Verkauf von 5.100 m² Agrargrund an die Explorer GmbH zum Preis von 110,- €/m² (somit in Summe ca. 561.000,- €) und die Chance, dass dieses Geld somit bald die offensichtlich leeren Gemeindekasse auffüllen könnte (Anmerkung: Wer sich fragt, wohin unser Steuergeld versickert, sei auf die aktuellen Planungskosten für die Sanierungen von Zugspitzsaal und Hallenbad verwiesen).
Zur Erinnerung: Die Gemeindeführung verhandelte über fünf Jahre mit der Explorer GmbH über den Verkauf von gut einem halben Hektar Grund im Eigentum der Agrargemeinschaft und schloss im 4. Quartal 2020 einen Vorvertrag über diesen Verkauf ab (Grundsatzbeschluss 39. GR Sitzung vom 1.09.2020). Pikant dabei sehen wir, dass es sich um einen Grundverkauf an einen externen Investor handelt, wobei sich die Gemeindeführung immer wieder damit brüstet “…es wird kein Quadratmillimeter Gemeindegrund verkauf, auch nicht an Einheimische…”. Hier wird von der Gemeinde Agrargrund verkauft, an Externe und noch dazu günstiger als die neu geschaffenen Bauplätze im Bereich Schmiede. Sogar die Zufahrt wird offensichtlich auf Gemeindekosten errichtet (die Agrargemeinschaft muss diese Flächen an die Gemeinde abtreten) – in anderen Gemeinden hätte man dies dem Bauwerber zur Auflage gemacht. Nebenbei bemerkt: Bei uns müssen Einheimische bei Umwidmungsanträgen bis zu 20% ihres Grundes abtreten – in unseren Augen eine Vorgangsweise ohne Rechtsgrundlage.
Betrachtet man im TIRIS die aktuellen Widmungen und den Bebauungsplan erkennt man, dass dieses Kapitel – selbst nach sechs Jahren – noch immer nicht abgeschlossen ist. Es liegen unterschiedliche Widmungen vor und auch vonseiten des Bebauungsplanes ist nicht alles einheitlich. Hier wird es wohl noch zu “Nachbesserungen” kommen müssen, wie bereits im ersten TOP erfolgt. Wenn man schon so einen Unfug treibt (Ansiedlung eines 200 Bettenbetriebes ohne Restaurant, Verschleuderung von Agrargrund, de facto keine Info an Bevölkerung und Betroffene, u.v.a.m), dann doch bitte richtig – dann doch bitte alle notwendigen Schritte auf einmal und rechtzeitig umsetzen. Nicht scheibchenweise und über viele Jahre verteilt. Wo hier die Planung und Professionalität liegen soll, können wir nicht erkennen.
Im Kern ging es bei diesem Punkt (und gleich dem nächsten) um die Freigabe der Erstellung einer sogenannten “verbücherungsfähigen” Urkunde, damit aus dem Vorvertrag ein Kaufvertrag werden kann. Mitgezogen wurden dabei gleich die Widmungs- und Bebauungsplananpassung für die Straße, welche bis ca. 10 Meter vor das Fussball-Clubhaus führt und als Zufahrt (zum Explorer Hotel) dienen soll. Eine Straße im vollen Ausbau mit 6 Metern Breite. Warum diese nicht gleich bis zum Clubhaus geführt wird, erschließt sich uns nicht – es gilt das bereits oben Gesagte.
Die kombinierten TOPs 3 und 4 wurden mit zwei Enthaltungen angenommen.
Zu diesem oben Gesagten passten auch gleich die nächsten zwei Punkte:
- Im Bebauungsplan gab es einen formellen Fehler, welcher zu einer “Nachbesserungsaufforderung” seitens des zuständigen Juristen am Land führte. Die in den Plan eingefügten Erklärungen gehörten nicht hinein und sind zu entfernen. Man ist offensichtlich über’s Ziel hinaus geschossen, selbst wenn man es gut gemeint haben sollte.
- Im Bereich Schanz wurde eine Ausnahme von der Bebauungsplanpflicht bei Widmungsänderung für die Altgrundstücke Linzgieseder (bahnseitig, nördlich von Fa. Gorek) erteilt, die jedoch nicht hält. Nun muss auch hier ein neuer Bebauungsplan erstellt werden.
Zu den in der Einladung ausgewiesenen TOP 7 und 8 gab es keine Inhalte.
Unter Allfälliges berichtete der BGM, dass sich die GRs zum Thema Wolfs-Petition an das Land Tirol mit großer Mehrheit für deren Unterzeichnung ausgesprochen hatten, was aus der Diskussion in der 45. Sitzung nicht hervorging. Offensichtlich wollten sich einige GRs nicht öffentlich positionieren.
Ein GR stellte den Antrag, dass in der Zugspitzstraße die Ortstafel (dzt. vis a vis “Schneiderhaus”) nach oben, bis hinter die Abfahrt “Ebne” verlegt und in der Folge bis zur Ausfahrt Neuberger Deponien eine 70’er Beschränkung verordnet werden soll. Dieser Antrag wurde vom BGM zur Kenntnis genommen, mit dem Hinweis, dass eine Ortstafelverlegung ein sehr langwieriges und schwieriges Unterfangen sei.
Eine weitere Wortmeldung eines GRs ,ob es nicht sinnvoll wäre einen offiziellen Fußweg vom Seebeneck bis Ebne zu machen, fand kein Gehör.
[06.08.2021]: das formelle Protokoll befindet sich auf der Homepage der Gemeinde