GR-Sitzung vom 29. Juni 2021

Zur Sitzung kamen 14 Gemeinderäte zzgl. BGM und Schriftführer sowie 6 Besucher.

Einleitend begrüßte der BGM alle Anwesenden und sprach etwaigen Deutschland-Fans ein herzliches Beileid hinsichtlich des Ausscheidens der deutschen Elf im EM-Achtelfinale aus…

  • Betreffend der 32 geplanten und parzellierten Bauplätze im Bereich Schmiede wurde der Gemeinde vom ORF kurzfristig mitgeteilt, dass hinsichtlich der dortigen Kopfstation ein 30 Meter Radius mit speziellen Auflagen einzuhalten ist. Es geht im Wesentlichen um die Erdungs- und Blitzschutzmaßnahmen dieser Anlage. Somit kann der letzte geplante Bauplatz in dieser Form nicht genutzt werden. Diese Anlage bzw. ihre Funktion wurde von den verantwortlichen Planern offensichtlich übersehen – ist auch wirklich sehr klein und unauffällig.
  • Einem GR kam in Erinnerung, dass es im Zusammenhang mit der Bewilligung der neuen Deponie und des Bergbaugebietes der Firma Neuberger eine Studie gab, welche den 300 m Abstandradius hinsichtlich etwaiger Staub- und Lärmbelastungen im Zuge der geplanten und erforderlichen Sprengungen, knapp 5 m hinter dem dzt. letzten Gebäude (Paulweber Günther) aufzeigte. Die neue Siedlung würde diesen Abstand nun deutlich unterschreiten. Andere GRs entgegneten, dass es bis dato noch nie Sprengungen gab und dies wohl auch zukünftig nicht zu erwarten sei. Ich kann mich gut erinnern, dass im Zuge des Betriebes der Schottergrube Sandeck früher sehr wohl gesprengt wurde und auch die Definition “Bergbaugebiet” und die aktuell mit starkem Schwer-LKW-Verkehr belastete Situation der Zugspitzstraße zum Bau einer “Bergbaustraße” innerhalb des Betriebsgeländes auf eine entsprechende Nutzung hindeutet. Die Mehrzahl der GRs dürfte diese Details entweder vergessen, verdrängt oder einfach nicht zur Kenntnis genommen haben. In den Verträgen der Bauplätze soll ein (dezenter) Hinweis darauf formuliert werden, damit man der Gemeinde keinen Vorwurf machen könne, sie hätten etwas verschwiegen – der Wunschtraum einer vorgetäuschten Rechtssicherheit.
  • Hinsichtlich der im Zuge dieses Bauplatzprojektes notwendigen Verlegung der Holzlagerplätze wurde festgehalten, dass diese in den Bereich Ponöfen erfolgen soll. Die neu zuzuteilenden Plätze werden jedoch kleiner ausfallen => 10 x 14 m <= Umsetzung noch vor den Wahlen 2022. Die dafür notwendigen Kosten sind im aktuellen Budget nur zu einem Teil berücksichtigt.
  • Im Bereich Martinsplatz wird der bestehende Bebauungsplan für den Bau eines “kleinen” Wohnhauses der Familie Hanegraaf (wohnen bereits seit 15 Jahren in Ehrwald) geändert.
  • Dem Antrag der Familie Papp hinsichtlich Umwidmung im Zuge einer geplanten Erweiterung des bestehenden Gebäudes wird zugestimmt. Einer zweiten (noch nicht beantragten) Umwidmung für den Bau eines neuen Gebäudes steht die absolute Baugrenze in diesem Bereich entgegen.
  • Im Bereich Weidach werden/wurden Gehsteigabtretungen verbrieft und im Grundbuch eingetragen. Ein Großteil dieser Abtretungen erfolgte durch Abgeltungen bzw. Grundtausch. Beschlossen wurden die dafür notwendigen Umwidmungen.
  • In der auslaufenden Periode hat sich der Gemeindevorstand offensichtlich dem Thema “Ausverkauf der Heimat” angenommen und stellt plakativ dar, wie intensiv man sich diesem widmet. Auch die im ersten Tagesordnungspunkt angeführten 32 (jetzt 31) Bauplätze will er als ein Schritt in diese Richtung verstanden wissen. Allerdings stünden diesen Bestrebungen die gesetzlichen Regelungen rund um das sehr starke österreichische Eigentumsrecht entgegen (jeder kann mit seinem Eigentum machen, was er will). In Ehrwald wird versucht, diesem Problem mit vertragsrechtlichen Regelungen und darin in Aussicht gestellten Strafen Einhalt zu gebieten. In Lermoos seien angeblich sehr ähnliche Regelungen im Einsatz. Bei genauer Betrachtung sieht es jedoch so aus, dass Lermoos alle Baugründe ab 400 m² in den Bebauungsplan aufnimmt. Damit fallen diese automatisch in das Raumordnungskonzept. Hierzu ist anzumerken, dass die (einzigen und) stärksten Waffen einer Gemeinde in diesem Zusammenhang das Raumordnungskonzept sowie die Flächenwidmungspläne (beide werden jeweils auf 10 Jahre festgeschrieben) wären. Konjunktiv, da in der Praxis (auf Zuruf von “wichtigen” Interessen und Interessenten) speziell in Ehrwald diese immer wieder kurzfristig angepasst werden (teilweise schon nach wenigen Monaten nach Festschreibung). Wir nennen das Plan- und Ziellosigkeit, andere haben hier deftigere Ausdrücke im Sinn. Fakt ist, dass ein Bauprojekt und auch eine Umwidmung in diese bestehende Konzepte passen muss, sonst sind sie nicht möglich. Der Gemeinderat hat das Recht Umwidmungen abzulehnen – ohne Angaben von Gründen, sofern er das will (und nicht infolge diverser Abhängigkeiten und Interessenskonflikten nachgibt). Der BGM und GV benötigen für die Abstimmung mit externen Beratern und dem Rechtsbeistand finanzielle Mittel, um hier einen gangbaren Weg zu finden. Diese Mittel sollen vom Gemeinderat abgesegnet werden. Es kam zu keiner Abstimmung, der BGM kommentierte das Nicken der meisten GRs mit der Bemerkung “…das geht auch so.”
  • Bereits früher wurde vom GR der Verkauf des ehemaligen Köck Areals positiv entschieden. Aus dieser Entscheidung ist seit 2016 noch ein schmaler Streifen entlang des Betriebsgeländes der Fa. Pult übrig. Dieser soll jetzt durch die Fam. Pult erworben werden => 181 m² für 32.731,- €
  • Im Gewerbegebiet Schanz gibt es noch eine letzte freie Fläche (nördlich von Fa. Neuberger) im Ausmaß von ca. 3.000 m² für welche sich die Firmen Höller (Spenglerei) und Tscharnuter interessieren. Das Gelände soll auf Straßenniveau angehoben werden (von wem wurde nicht gesagt und auch nicht gefragt). Der Verkaufspreis beträgt 47,- €/m². Falls die Fa. Tscharnuter den Zuschlag erhält, soll in den Vertrag ein Passus aufgenommen werden, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht auf das Gelände am Bahnhof (ehem. Fa. Nickmann) erhält. Eine solche Regelung ist bei den anderen Gewerbetreibenden bisher noch nie aufgenommen worden.
  • Die Gemeinde Lermoos ersucht um eine Nutzungs- und Wegbaugenehmigung für die unter der Bahntrasse hindurchführende Zufahrt südlich des Golfinos an.
  • Robert Wilhelm sucht um Genehmigung einer politischen Veranstaltung der “Tiroler Grünen” vor dem Pavillon im Widum am Freitag, den 13. Aug. 2021 (nomen est nomen?) an. Wir finden, das ist eine gute Möglichkeit für die GRs, sich über den aktuellen Stand des Top 3 Projektes dieser Gruppierung zu informieren => Dem Bahntunnel von Ehrwald ins Inntal (siehe auch Beitrag “Die Grünen und ihr Ziel Nr. 3…“), welches trotz aktueller Berichterstattung lt. Gemeindevertretung nicht existiert.
  • BGM berichtet, dass es ihm gelungen ist, ein Grundstück im Bereich Bergstation Sonnenhanglift im Ausmaß von 11.000 m² um knapp 46.000 € zu kaufen. Auf diesem Grundstück steht ein Stadl mit einer Freizeitwohnsitzwidmung für 30 Tage im Jahr. Der Eigentümer (Gallus) hatte eine Maklerin in Reutte mit dem Verkauf beauftragt.
  • Die Unwetter der letzten Wochen habe zu Wegeschäden im Bereich Koppenweg und Ehrwalder Alm geführt, welche behoben wurden. 85-90.000,- € allein für den Weg auf die Ehrwalder Alm.
  • Die Bauarbeiten für die PV-Anlage Hochthörle Hütte sind im Gange.
  • Der Alpenverein teilt mit, dass er seine Bestrebungen hinsichtlich des “Klettergartens” an der Bahnhofsplatte nun aufgibt und dafür ins Kärle-Tal wechselt, um dort für Kinder eine Klettermöglichkeit zu schaffen.
  • Die Gemeinde macht einen flächengleichen Grundtausch mit der Tiroler Zugspitzbahn betreffend 1.500 m² im Bereich deren Hochbehälter.
  • Die Platzhirsch GmbH (Brent Alm) ersucht um Erteilung einer Nutzungsgenehmigung für die Fläche zwischen der östlichen Terrasse und der Seilbahntrasse (geschätzt 770 m²) und bietet dafür eine Abgeltung i.H.v. 600,- € p.a. an. Diese Nutzungsgenehmigung soll an den Baurechtsvertrag gekoppelt und zukünftig mit dem Baurechtszins zusammen vorgeschrieben werden. Auf Nachfrage eines GRs präzisiert der BGM, dass das Nutzungsrecht damit auf ca. 89 Jahre erteilt wird (Brent Alm Baurecht ist ursprünglich auf 99 Jahre eingetragen). Eine, wie wir meinen, extrem lange und nicht gerechtfertigte Zeitspanne – siehe hierzu eigenen Beitrag “Der kurzsichtige Weitblick. Was die Nutzungsgenehmigung alles umfasst, wurde weder gesagt, noch gefragt. Bauliche Tätigkeiten sind infolge der Abstandregeln zur Seilbahntrasse derzeit nicht möglich.
  • Zum Abschluss wurde noch heiß über eine Petition des Tiroler Gemeindeverbandes und der Landwirtschaftskammer zum Thema Wolf diskutiert. Am Ende wurden die GRs aufgerufen, ihre Meinung schriftlich dem BGM mitzuteilen. Er wird sich in seiner Entscheidung, ob er diese Petition im Namen der Gemeinde unterschreibt, nach der Meinungsmehrheit der Antworten richten.

Infolge des Umfanges formelle Protokolldieser Sitzung wurden die einzelnen Punkte nur kurz dargestellt. Wie bereits oben beschrieben wird es einen eigenen Beitrag zum Theme Brent Alm geben.

Aufgefallen ist mir auch, dass es zum Thema finanzielle Mittel für Rechtsberatung im Zusammenhang mit Freizeitzeitwohnsitzen und deren Eindämmung KEINE Abstimmung gab, obwohl ein GR explizit danach gefragt hat. Auch zu diesem Thema wird es demnächst einen eigenen Beitrag geben!

[10.07.2021]: Das formelle Protokoll befindet sich wieder auf der Homepage der Gemeinde: