Wildcamper-Saison

Der Lockdown ist vorbei, die Grenzen sind wieder offen und die Sommersaison steht vor der Tür. Eine Saison, die unsere Lebensgrundlage darstellt – heuer ganz besonders. Damit kommen auch wieder viele Camper. Nicht alle kümmern sich rechtzeitig um einen Stellplatz auf einem der vielen Campingplätze und stehen dann vor dem Problem, dass diese bereits überfüllt sind. Andere wiederum kümmern sich gar nicht darum und vertreten den Standpunkt, dass sie sich überall hinstellen dürfen – zumindest auf Parkplätzen. Stehen dürfen sie tatsächlich an vielen Plätzen, aber eben nicht campieren – sprich über Nacht bleiben.

Das Tiroler Campinggesetz ist hier sehr eindeutig, sachlich und verständlich formuliert. Es definiert wie folgt:

  • §2(a) „Kampieren“ ist das Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelten, Wohnwägen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Mobilheimen und dergleichen, im Rahmen des Tourismus.
  • §3(1) Das Kampieren außerhalb von Campingplätzen ist verboten, ausgenommen auf Grundflächen, für die eine Verordnung nach Abs. 6 erlassen worden ist.
  • §2(b) „Campingplätze“ sind Grundstücke oder Teile davon, die zum Kampieren bereitgestellt werden.
  • §16(2) Der Versuch ist strafbar.

Damit wird klar, dass das “Wildcampen” kein Kavaliersdelikt ist (der Strafrahmen bewegt sich bis zu 220,- € pro Person) – ebenso die Zurverfügungstellung von Stellplätzen zum Übernachten, wenn keine formelle Bewilligung als Campingplatz vorliegt (Strafrahmen bis zu 7.300,- €). Einem “Wildcamper” zu erlauben, dies auf seinem Grund zu tun, kann somit u.U. sehr teuer werden.

Neben diesen rein rechtlichen Rahmenbedingungen verursacht das “Wildcampen” eine Reihe von zusätzlichen Problemen:

  • Von einigen “schwarzen Schafen” werden ganze Müllberge hinterlassen.
  • Jeder, auch der “brave” Camper, muss mal austreten und seine Notdurft verrichten – das passiert dann auf der angrenzenden Wiese, die als Futter für unser Vieh dient.
  • Die Damen haben monatlich das Problem mit ihren Hygieneartikeln – auch diese landen vielfach in besagter Wiese.
  • Wildcamper sind teilweise sehr kreativ, was die Umgehung der Gesetze und deren Exekution betrifft. Sie “verstecken” sich und landen damit nicht selten in Regionen, wo sie absolut nicht hingehören (zB. Hansabrand Boden, auf der Skipiste, mitten im Wald, etc.). Dort stören sie nicht nur das heimische Wild, sondern auch andere Erholungssuchende, die sich regelkonform verhalten.

Der Freiheitsdrang ist groß und bei vielen sehr ausgeprägt. Trotzdem müssen wir uns alle – und ganz besonders jene, die sich Naturverbundenheit auf die Fahnen schreiben und aus diesem Grund als Camper unterwegs sind – an die Regeln halten. Nur so können wir unsere Natur = unsere Lebensgrundlage erhalten. Unsere Gäste kommen nicht (nur) zu uns, weil wir so nette Leute sind – sie kommen wegen unserer (noch) intakten Natur und Umwelt. Sie wollen sich hier erholen und entspannen.

In diesem Sinne ist ein strenges Vorgehen gegen Wildcamper kein Geltungsbedürfnis, sondern die Verteidigung und Absicherung unserer Lebensgrundlage. Die Tiroler Bergwacht ist das formelle Exekutivorgan (analog Polizei) für die Tiroler Naturschutzgesetze sowie das Campinggesetz und damit für diese Aufgabe zuständig. Wer hier mithelfen will, ist jederzeit herzlich willkommen: ehrwald@tbw.gv.at

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