…Zuständigkeit des Bürgermeisters

Seit letztem Jahr müssen wir hilflos zusehen, wie sich SchwerLKW an SchwerLKW die Zugspitzstraße hinauf staut, um seine schwere Fracht in der “Deponie-Ehrwald” abzuliefern und anschließend wieder leer davon fährt, um mit der nächsten Fracht wiederzukommen.

Ja, es existiert eine bewilligte Deponie, welche alle gesetzlichen Auflagen erfüllt und rechtens ist. Trotzdem stößt es der Bevölkerung sauer auf, dass der damit verbundene Schwerverkehr gefühlt einfach nicht abreißen will und schon seit Längerem über dem Erträglichen liegt. Beschwerden der betroffenen Bevölkerung prallen von allen Verantwortlichen ab, wie Regen von einer Lotosblüte. Alle reden sich darauf aus, dass alles im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben abläuft und man nichts machen kann.

Erst kürzlich hat eine besorgte Bürgerin wieder an die Abteilung Umweltschutz/Mag. Lukas Czakert geschrieben und folgende Antworten erhalten (das Originalschreiben):

  • Die Bodenaushubdeponie “Ponöfen-Süd” verfügt seit 1.01.2021 über keine genehmigte Zufahrt mehr – der Bescheid des LH vom 17.08.2020 war bis zum 31.12.2020 befristet und ist ausgelaufen.
  • Für die Inertabfalldeponie samt Baurestmassenzwischenlager ist eine maximale Fahrfrequenz von 66 Fahrbewegungen anzunehmen (was auch immer das heißen mag).
  • Für die Bodenaushubdeponie “Ponöfen-Süd” wird dieser Maximalwert mit 100 LKW-Fahrten angenommen.
  • Für das Abfallzwischenlager samt Abfallaufbereitung innerhalb der Schottergrube Sandeck sind maximal 40 Fahrtbewegungen pro Tag veranschlagt.
  • Eine Beschränkung des Einzugsgebietes ist nach den Bestimmungen des AWG 2002 nicht möglich.
  • Beurteilungsgegenstand in den Genehmigungsverfahren und den Überprüfungen sind ausschließlich die Betriebsanlagen. Die Zugspitzstraße als Zufahrt fällt nicht darunter und ist eine öffentliche Verkehrsfläche, welche jeder zu jeder Zeit befahren darf. Die Erhaltung dieser Straße sowie allgemeine verkehrspolitische Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters.
  • Der aktuelle Schwer-LKW-Verkehr bezieht sich auf den Bau einer “Bergbaustraße” innerhalb des Deponiegeländes und liegt somit gem. MinRoG im Zuständigkeitsbereich der BH-Reutte.

Zusammenfassend kann man sagen, dass bei der Genehmigung dieser Deponie in der aktuellen Form mit Sicherheit nicht von den hier angeführten Verkehrsströmen mit bis zu 206 LKW-Fahrten pro Tag (66 + 100 + 40 in beide Richtungen gezählt) gesprochen wurde. Bei 10 Stunden sind das ein LKW alle drei Minuten. Wer das für eine Gemeinde wie Ehrwald (Tourismus hin oder her) als “zumutbar” betrachtet, sollte selbst einmal seine “Zelte” an der Zugspitzstraße aufschlagen und dort zumindest 14 Tage versuchen zu “leben”. Auch wenn ich überzeugt bin, dass die Gemeinderäte damals das Ausmaß nicht abschätzen konnten, würde ich mir heute mehr Verständnis und Einsatz wünschen.

Zu den Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten: Das Schreiben bestätigt eindeutig, dass der Bürgermeister für die verkehrspolitischen Angelegenheiten der Zugspitzstraße zuständig ist. Er hat es in der Hand hier für eine sinnvolle Begrenzung zu sorgen – wenn er nur die Bereitschaft dazu hätte – ich habe sie!

Für die Einhaltung der Fahrverbote auf den alten Routen (quer durch die Schmiede, über den “Kalchofen” und über die Einfahrt “Ponöfen”) ist die BH-Reutte verantwortlich. Die Tatsache, dass es aktuell keine genehmigte Zufahrt mehr zur Deponie “Ponöfen-Süd” gibt, darf nicht auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden. Dafür gibt es die neue “Bergbaustraße”. Hinweis: Nach §80 StPO hat jeder das Recht, eine Straftat und/oder Verwaltungsübertretung anzuzeigen – so auch das Zufahren über diese Routen (am besten mit Foto dokumentiert).

In diesem Zusammenhang habe ich auch eine Anfrage an den Gemeinderat für die Sitzung vom 4. Mai 2021 gestellt.

hat mir nicht gefallenhabe mir mehr erwartetwar recht gut und interessanthat mir sehr gut gefallensuper Beitrag! (9 Bewertungen, Durchschnitt: 4,56 von 5)
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