Die Ausgrenzung eines ganzen Bezirkes

Am 31. Jänner 2024 wurde uns unter dem Titel “Infoveranstaltung” im Zugspitzsaal eine “Kröte” präsentiert, welche wir zu schlucken haben – so die Meinung unserer Landesregierung.

Unter dem Vorwand, dass nun endlich der jahrzehntelangen Forderung der Außerferner Bevölkerung nach Lösung des Verkehrsproblems nachgekommen wird und eine – aus Sicht der Politik – “intelligente und nachhaltige Lösung” gefunden wurde. Diese soll jetzt rasch und ohne weiteren Aufschub umgesetzt werden. Diese besteht aus dem Bau des Fernpassscheiteltunnels sowie des Ausbaus des Lermooser Tunnels durch eine zweite Röhre.

Um die Kosten für diese Bauvorhaben in den Griff zu bekommen, ist eine Maut geplant – welche auch von der einheimischen Bevölkerung zu bezahlen ist. Dieses Vorhaben sehe ich als rechtlich unzulässig an. Durch eine Bemautung des Fernpasses (und idF auch des Hantenjochs) wird der Bezirk Reutte vom Staatsgebiet der Republik Österreich abgeschnitten. Die Außerferner Bevölkerung hat damit keine Möglichkeit mehr, das Bundesgebiet zu erreichen, ohne dafür extra zu zahlen. Mit einem ähnlichen Ansinnen ist bereits die Salzburger Stadtregierung (City-Maut) gescheitert:

  • Unsere Bundesverfassung legt in Artikel 4 Abs. 2 fest, dass innerhalb des Bundesgebietes Zwischenzolllinien oder sonstige Verkehrsbeschränkungen nicht errichtet werden dürfen. Diese Bestimmung bezweckt die Erhaltung der Einheitlichkeit des Wirtschaftsgebietes. Es dürfen weder für den Verkehr von Personen noch für den Warenverkehr innerhalb des Bundesgebietes Verkehrsbeschränkungen welcher Art auch immer eingeführt werden. Daher wäre jedes Gesetz, das den Inlandsverkehr behindert oder erschwert oder mit Abgaben belegt, verfassungswidrig.
  • Aus Artikel 18 unserer Bundesverfassung folgt auch, dass öffentliche Abgaben grundsätzlich nur aufgrund von Gesetzen erhoben werden können. Weiters bestimmt der § 7 (2) Finanzausgleichsgesetz, dass die Straßenbenützungsabgabe eine ausschließliche Bundesabgabe ist. Es muss somit ein eigenes Bundesgesetz erlassen werden. Das kann das Land Tirol nicht erlassen.
  • Im Artikel 91 der Bundesverfassung wird die Laiengerichtsbarkeit, als Teil des demokratischen Grundprinzips, geregelt. Daraus ergibt sich, dass jeder österreichische Staatsbürger, mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet und im Alter zwischen 25 und 65 Jahren, jederzeit per Zufallsprinzip für zwei Jahre als Schöffe oder Geschworener bestellt werden kann. Diese sind zur Teilnahme an Gerichtsverhandlungen bei schweren Straftaten (z.B. Totschlag, Vergewaltigung, Brandstiftung) verpflichtet. Das dafür zuständige Gericht befindet sich in Innsbruck. Ein Außerferner Bürger/-in muss demnach zur Erfüllung seiner/ihrer staatsbürgerlichen Pflicht bezahlen – im Gegensatz zu Bürgern/-innen aus dem Rest von Österreich. Das widerspricht ganz klar dem Gleichheitsgrundsatz.

Dass die Bemautung aus finanzieller Sicht zu Widerständen führen wird, hat die Landesregierung bereits geahnt und vorsorglich die Finanz-Gießkanne ausgepackt: Allen Haushalten mit Hauptwohnsitz im Bezirk Reutte werden Regionalgutscheine zur Verfügung gestellt. 150 bis 290 € (je nach Anzahl der Personen) aus der Staatskasse – somit aus Steuergeldern. Die Betroffenen finanzieren sich damit ihren Ausgleich wieder selbst – ganz nach dem bekannten Motto eines ÖVP-Ministers und Bundeskanzlers (beide EX-) “…koste es was es wolle…”.

Wie lange es diese Gutscheine geben soll, wurde nicht gesagt. Hier wage ich eine Prophezeiung: geplanter Baubeginn 2026 – Fertigstellung 2028. Dazwischen liegen Neuwahlen im Land Tirol und sehr wahrscheinlich verbunden mit einem Wechsel in der Landesregierung (zumindest in der Zusammensetzung). Ob die neue Landesregierung sich dann an diese “Gutscheinaktion” noch gebunden hält, wage ich in Zweifel zu ziehen. Ich behaupte, dass es diese Gutscheine gar nicht oder maximal für 2-3 Jahre geben wird.

Wenn uns das Land Tirol derart ausgrenzt, sollten wir vielleicht in Wien beantragen, dass wir den Status eines Zollausschlussgebietes – manche sagen auch Exklave dazu – beantragen. So wie wir bis in die 1970’er offiziell als Notstandsgebiet galten. Vielleicht ergeben sich daraus dann entsprechende Vorteile.

An dieser Stelle seien mir noch ein paar sarkastische Fragen erlaubt: Für wie blöd halten uns eigentlich die Politiker? Sind wir so leicht käuflich? Lassen wir uns von einem versprochenen Almosen (welches wahrscheinlich gar nicht kommt) blenden und opfern wir dafür unsere Natur, Umwelt, unseren Lebensraum? Lassen wir uns das wirklich gefallen? Stecken wir wirklich unsere Köpfe in den Sand und glauben der Politik, dass wir nichts dagegen unternehmen können?

Die Antwort hierauf heißt leider viel zu oft JA – Zuviele lassen sich tatsächlich davon blenden. Zuviele sind nicht mehr in der Lage eigenständig zu denken und folgen ohne Widerspruch der vorgegebenen (Partei)Linie. “…Das sind doch alles g’scheite Leute, die werden schon wissen, was sie tun…” lautet da noch die intelligenteste Antwort.

Nach all den Schön-Redereien der von der Landesparteilinie geprägten Veranstaltungen (inkl. dem einträchtigen Umfaller der Bürgermeister unserer Region), gibt es am

eine alternative Veranstaltung, mit alternativem Blick auf die Fakten. Mit “alternativ” meine ich hier im Sinne von unabhängig, frei und nicht vorgegeben. Details dazu finden sich in den hier verlinkten Dokumenten:

Die Broschüre zur Veranstaltung am 13. März 2024 als PDF – zum Herunterladen und Weitergeben.

Eine ausführliche Darstellung, wie wir von unseren Politikern an der Nase herumgeführt werden sollen – wie der sprichwörtliche Esel mit der Karotte vor der Nase.

hat mir nicht gefallenhabe mir mehr erwartetwar recht gut und interessanthat mir sehr gut gefallensuper Beitrag! (14 Bewertungen, Durchschnitt: 4,50 von 5)
Loading...

[08.03.2024] … anbei noch eine Presseaussendung von heute: