Die Einfahrtgebühr für den Blindsee wird von 6 auf 15 Euro (somit um 150%) angehoben. Eine grundsätzliche Parkraumbewirtschaftung im Sinne des Natur- und Umweltschutzes, macht jedenfalls Sinn ebenso die Anhebung der Gebühr. Für Einheimische aus dem Zwischentoren gibt es eine vergünstigte Jahreskarte und Gäste mit Gästekarte sind frei.
Gerade den letzten Punkt möchten wir hinterfragen: Ist das wirklich notwendig? Nur weil der Gast pro Tag 3,– (i.W. drei) Euro Kurtaxe zahlt, bekommt er alle möglichen Leistungen gratis oder zumindest stark verbilligt. Wenn man diese aufsummiert, ist das für den Gast ein lukrativer Gewinn – im Vergleich zum Einheimischen, der diese Vergünstigungen vielfach nicht bekommt – weil EU-Rechtswidrig. Von irgendwo muss diese Differenz allerdings kommen – irgendwer muss sie bezahlen.
Dass der Einheimische keine Kurtaxe zahlt und somit keinen Anspruch darauf hat, stimmt nicht. Viele Einheimische zahlen Tourismusabgaben. Vom Privatzimmervermieter bis hin zum Unternehmer – und sie bekommen nichts gratis. Ein Tourist, der 10 Tage bleibt, zahlt über die Kurtaxe 30,- Euro in den Topf. Ein Unternehmer zahlt mindestens den Grundbeitrag i.H.v. 46,- Euro. Die Touristen freut’s, die Einheimischen ärgert’s. Das Argument der Umwegrentabilität gilt für den Einheimischen gleichermaßen, wie für den Gast.
Und dann gibt’s noch die anderen Ausgaben, die vom Tourismusverband getätigt werden: 1,5 Mio Euro für den Umbau des Verwaltungsgebäudes in der Schmiede (Ehrwald) oder den geplanten Zuschuss zum Umbau des Hallenbades (Ehrwald) i.H.v. 7 Mio Euro (i.W. sieben Millionen Euro), 80.000 Euro für das Ausschreibungsverfahren dazu. Für einen Umbau, der an der grundsätzlichen Misere des nicht wirtschaftlichen Betriebes nichts ändert. Wer in Geld schwimmt, kann dieses leicht aus dem Fenster werfen, die Masse der Bevölkerung wird es schon bezahlen.
Ausgearbeitet und beschlossen wird das alles hinter verschlossenen Türen – Information der Bürger/innen erst, wenn es zu spät ist. Das muss sich ändern! Es gibt die gesetzliche Verpflichtung zur Abhaltung von Gemeindeversammlungen und dort hat die Gemeindeführung vor der Bevölkerung Rede und Antwort zu stehen. Sich nur alle sechs Jahre einer Wahl zu stellen, ist zu wenig.
Wir werden diese Bürgerbeteiligung umsetzen – über das gesetzliche Mindestmaß hinaus!