Diese Sitzung besuchten insgesamt 10 Zuhörer.
TOP 1 – Niederschrift
Hier trug ich vier Punkte betreffend der Niederschrift zur 22. GR-Sitzung vor:
- Im Protokoll wurde im TOP 2 fälschlicherweise angeführt, dass sich die Kassenprüfung des Überprüfungsausschusses auf das 2. Quartal bezieht. Diese Prüfung erfolge jedoch am 27.05.2024 (somit einen Monat vor Ende des zweiten Quartals) und bezog sich wie im Prüfungsprotokoll angeführt auf den Zeitraum 19.02. bis 24.05.2024. Die Protokollierung ist somit sachlich nicht korrekt.
- Unter TOP 4 Lit c (Vorkaufsrecht Mader) wurde in der Sitzung von Bgm. Köck eine Vertagung vorgeschlagen, worauf GR P. Frei einen Gegenantrag auf sofortige Abstimmung einbrachte. Gemäß § 46 (1) lit d TGO sind ALLE Anträge in der Niederschrift anzuführen. Somit wären in diesem Fall zwei Anträge anzuführen gewesen: Der Antrag auf sofortige Abstimmung und idF der Antrag auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums wie beantragt. Im Protokoll findet sich nur letzter.
- In diesem Zusammenhang verwies ich auch auf die Tatsache, dass die sehr kurze und knappe Protokollierung die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung des Gemeinderates unmöglich macht. Dies wird insbesondere zum Problem, wenn spätere GRs ähnlich gelagerte Themen oder vielleicht sogar denselben Fall neu entscheiden sollen. Sie haben dann – ebenso wie die Bevölkerung – keine Möglichkeit nachzuvollziehen, warum die Entscheidung so getroffen wurde und welche grundsätzlichen Meinungen resp. Positionen es dazu gegeben hat. Genau das wäre eigentlich der Sinn und Zweck eines Protokolls, wie im § 46 (1) mit “Die Niederschrift hat zu enthalten … den wesentlichen Verlauf der Beratungen…” vorgegeben.

4. Auf die Frage was die Überschrift “Auszug aus der Niederschrift” bei dem auf der Gemeindehomepage veröffentlichten Protokoll der 22. GR-Sitzung bedeuten soll, bestritt der Protokollführer dies energisch – es heißt “Aushang der Niederschrift”. Dem ist jedoch nicht so, denn auf der Homepage befindet sich (zumindest bis dato) das Protokoll mit der Bezeichnung “Auszug” auch im Dateinamen.
Am Ende wurde die Korrektur der aufgezeigten Mängel von 13 GR abgelehnt und das Protokoll mit meiner Gegenstimme und einer Enthaltung (wegen Nichtanwesenheit) angenommen.
TOP 2 – Bericht Überprüfungsausschuss
GR B. Bader berichtete über die Sitzung des Überprüfungsausschusses vom 19. Aug. 2024 und die aktuellen Stände auf den Konten:
- Guthaben bei der Raika Ehrwald-Lermoos-Biberwier = 389.052 €
- Guthaben bei der Tiroler Sparkasse = 2.426 €
- Guthaben bei der BTV = 9.330 €
- Zahlungsmittelreserve (Sparbuch Raika) = 1.448.811 €
Der Gesamtstand an liquiden Mitteln beträgt somit 1.849.619 €
Es konnten keine Auffälligkeiten bzw. Abweichungen festgestellt werden. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Allerdings merkte GR B. Bader an, dass ein Detail im nicht öffentlichen Teil besprochen werden soll.
TOP 3 – Abgabengebührensätze 2025
Hier trat ein EDV-Problem auf, sodass die Zahlen nicht visualisiert werden konnten (später funktioniert die EDV wieder). Bgm. Köck verwies auf die umfangreichen Daten (24 Seiten) in der Vorbereitungsmappe, welche ja von allen GR regelmäßig eingesehen wird. Nach einem (sehr) kurzen Überblick schlug Bgm. Köck vor, dass alle Sätze gemäß dem Index um 2,912 % angehoben werden sollen – ausgenommen Wasser und Kanal, hier soll die Anhebung 12,912 % betragen. In einem kurzen Rechenbeispiel soll sich dies bei einer Durchschnittsfamilie mit einer Mehrbelastung von 53,- € p.a. niederschlagen. Für die Gemeinde ergibt das Mehreinnahmen iHv. 123.000,- € p.a.
Nach kurzer Diskussion, in welcher auch eine Erhöhung um 15% angesprochen (aber wieder verworfen) wurde, erfolgte die einstimmige Annahme des Antrages.
TOP 4 – Leasingfahrzeug Waldaufseher
Bgm. Köck berichtet, dass der bestehende Leasingvertrag ausläuft und schlägt den Abschluss eines neuen Vertrages für einen Suzuki Vitara Shine 1.4 AllGrip Mild Hybrid um 8.475,38 € p.a. zzgl. einmalig 804,70 € für Bearbeitung und Zulassung vor -> einstimmig angenommen
TOP 5 – Wasserentnahme Wettersteinbahnen
Bgm. Köck informiert, dass es betreffend der Wasserentnahme durch die Wettersteinbahnen GmbH zum Füllen des Speicherteiches dzt. einen vertragslosen Zustand gibt. Hierfür soll nun ein vom Amtsleiter erstellter Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet werden, welcher folgende wesentliche Punkte enthält:
- max. Entnahme 15 l/s = 860 m³/Tag bzw. 16.000 m³/Jahr ==> soll jedoch (später) auf 25 lt/s erhöht werden um schneller füllen zu können
- Zeitraum 5. Nov. bis 15. März => 131 Tage
- ausreichende (Rest)Druckverhältnisse in Wasserleitung müssen gewährleistet bleiben => Vorrang für Gemeindebedarf
- Entschädigungsansprüche bei Schäden infolge Nichteinhaltung
- Überwachungsanlage im Gemeindeamt ist bereits installiert
- Vorsorge gegen Druckstöße ist zu treffen
- Aufzeichnungen mit geeichter Anlage und Mengenvorlage zur Abrechnung von Seiten Wettersteinbahnen
- Tarif OHNE Begünstigung nach der jeweils geltenden Gebührenordnung
- Verzicht auf Anschlussgebühr – mangels Kubatur würde eine solche gar nicht anfallen
- weitere Wassernutzungsberechtigte (Klaus Kerber, Gudrun Kerber) dürfen nicht beeinträchtigt werden
- Rohrnetztrenner muss erhalten bleiben
- Vertragslaufzeit 1 Jahr – keine automatische Verlängerungsklausel
Nach kurzer Diskussion in welche VzBgm. R. Wilhelm ausdrücklich auf die max. 1-jährige Vertragslaufzeit und den Vorrang für den Gemeindebedarf bestand, wurde der Vorschlag einstimmig angenommen.
TOP 6 – Konsenswassermenge Immenquelle
Dieser Punkt steht im engen Zusammenhang mit der TOP 5. Bgm. Köck berichtet über einen Bescheid aus dem Jahr 1991, in welchem die Konsenswassermenge zur Entnahme aus der Immenquelle mit 55 lt/s festgelegt wurde. Diese 55 lt/s ergeben sich aus den ursprünglichen 45 lt/s und den damals dazu beantragten 15 lt/s für eine Beschneiungsanlage für die Wettersteinbahnen.
Bgm. Köck möchte nun an das Land Tirol herantreten, um die Konsenswassermenge dieses Bescheides auf 60 lt/s zu erhöhen. Als Argument soll hierfür die von Ing. Walch infrage gestellte Berechnung dienen: 45 lt/s zzgl 15 lt/s ergeben 60 lt/s und nicht 55 lt/s wie im Bescheid angeführt. Hierzu habe ich angemerkt, dass die Entnahme für Beschneiungszwecke nicht ganzjährig erfolgt, sondern nur in einem begrenzten Zeitraum, wodurch sich diese rechnerische Abweichung ergibt.
Festgehalten wurde auch, dass die Wasserentnahme durch die Almbahnen das Gemeindewassernetz nicht betrifft (ist komplett separat). Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
TOP 7 – Öffentliches Gut
- Julian Mayer sucht um Genehmigung für die Duldung von 4 Stk. Tiefenbohrungen für eine Heizungswärmepumpe unter Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Abstandes von 5 m von der Grundgrenze an – der Abstand zum öffentlichen Gut (Straße) soll nur 2 m betragen. Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.
- Herbert Spielmann such um nachträgliche Genehmigung für einen von ihm aufgestellten Pfosten im Bereich seines Hauseinganges an. Es handelt sich dabei um eine Selbstschutzmaßnahme, da es in letzter zeit zu mehreren Beinahe-Unfällen mit Bikern gekommen ist, welche mit hoher Fahrgeschwindigkeit auf der Bankette in diesem Bereich fahren. Diese sind von seiner Stiege aus nicht zu sehen – erst wenn man im Bereich des Pfostens steht, somit im unmittelbaren Gefahrenbereich. Herr Spielmann führt auch an, dass er den Pfosten in der irrigen Annahme aufgestellt hat, dass sich der betroffene Bankette-Streifen in seinem Eigentum befindet (was seit der Straßensanierung vor einigen Jahren nicht mehr der Fall ist). Nach eingehender Diskussion wurde das Ansuchen mit dem Hinweis auf eine Vorbildwirkung mit 14 zu 1 Stimme abgelehnt.
- Bgm. Köck berichtet, dass es bei Fam. Duller (Ebne) eine Anpassung der Grundgrenzen zum öffentlichen Gut Straße geben soll => flächengleicher Grundtausch im Ausmaß von je 13 m² -> einstimmig angenommen.
TOP 8 – Flächenwidmungsplan GStNr. 361/4 (Thörleweg)
Hierbei handelte es sich um eine Arrondierungswidmung im Ausmaß von ca. 3 m² von Freiland in Wohngebiet von Andreas Schennach. Diese ist notwendig, da für eine Bebauung zwingend eine einheitliche Widmung vorliegen muss, was hier nicht gegeben war -> einstimmige Zustimmung.
TOP 9 – Bebauungsplan Schanz Wörndle/Höller
Laut Bgm. Köck war dieser Punkt der Grund für die Verschiebung der GR-Sitzung (auf nach den Nationalratswahlen), damit alle notwendigen Unterlagen und Stellungnahmen vorliegen. Dies ist nun der Fall – einstimmig angenommen.
TOP 10 – Agrarangelegenheiten
Die drei Substanzverwalter berichteten über folgende Punkte:
- Es liegt ein Ansuchen der “Heli Ambulances Team GmbH”, welche den HeliPort Ehrwald in den Ponöfen betrieben hat vor, nach welchem der HeliPort saniert und wiederbelebt werden soll. Es wurden hierfür drei Varianten für einen Umbau eingereicht, der zur Wiedererlangung der Landegenehmigung notwendig ist. In der folgenden Diskussion wurde die generelle Notwendigkeit eines solchen Landeplatzes in Ehrwald hinterfragt. Auch die Frage, ob wir so einen Heli-Betrieb überhaupt wollen, wurde gestellt. Am Ende einigte man sich dass die “Heli Ambulances Team GmbH” zu einer Projektvorstellung eingeladen werden soll. Eine Abstimmung wird es dabei nicht geben. Dieser Antrag wurde mit 14 Ja und einer NEIN Stimme angenommen.
- Camping Dr. Lauth möchte die (neu) gepachtete Parkfläche auf eigene Kosten asphaltieren, samt Rückbau bei Beendigung des Pachtverhältnisses -> einstimmig angenommen
- Es wurde ein Protokollauszug aus der GR-Sitzung vom 12.02.2019 vorgelegt. In diesem ging es um den Verkauf von 41 m² an Wilhelm Christine (Andreas – Bäck Andi) um 131,80 €/m² aus GStNr. 95/105. Dies erfolgte damals unter der Auflage der Einräumung eines uneingeschränkten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht. Offensichtlich wurde dies nicht umgesetzt und muss nun neu bestätigt werden – was unter der zusätzlichen Auflage “…keine Schneeräumung und Erhaltung durch Gemeinde…” einstimmig beschlossen wurde.
- Die drei Agrargemeinschaften wollten gemeinsam einen Radbagger Neusson EW65 um ca. 171.200,- € brutto ankaufen. In der Vorbereitungsmappe fand sich nur ein Angebot (datiert mit 16.09.2024) sowie eine e-mail an zwei weitere potentielle Anbieter mit der Bitte um Angebotslegung datiert mit 24.09.2024. Darauf war handschriftlich zu lesen “Keine Angebote bekommen”. Die Diskussion wurde mit einer Frage von Bgm. Köck eröffnet: “In der Mappe befand sich nur ein Angebot, warum liegen heute nun plötzlich drei Angebote vor?”. Der zuständige Substanzverwalter antwortete “…weil ein Gemeinderat mit den Firmen gesprochen hat…”. Ja, das ist korrekt – das war ich, der sich erdreistet hat bei den beiden per e-mail angeschriebenen Firmen nachzufragen, ob sie noch ein Angebot bis Dienstag 8. Oktober 2024 legen werden, weil der Bagger auf der Tagesordnung der GR-Sitzung sei. Beide waren ob dieses Termines sehr überrascht, sagten jedoch zu, sich bemühen zu wollen noch rechtzeitig ein Angebot zu legen. In der Folge entbrannte eine heftige emotionale Diskussion, in welcher mir von Seiten der Liste Eins! und insb. Bgm. Köck unzulässiges eigenmächtiges Verhalten vorgeworfen wurde – gespickt mit persönlichen Angriffen. Dies stellt wieder einmal die Arbeitsweise der Liste Eins! deutlich dar: Anstatt sich über drei Angebot zu freuen und damit zu beweisen, dass man sich ernsthaft um Sachlichkeit bemüht, wird man emotional. Am Ende der Diskussion, in welcher bekannt wurde, dass noch Zusatzausrüstung im Wert von ca. 100.000,- € zusätzlich fällig werden würde, stellte Bgm. Köck den Antrag, dass SubV. Mario Leitner dieses Projekt weiterverfolgen und weitere Angebote einholen soll. Der Angesprochene bestand jedoch auf eine Grundsatzentscheidung, ob man den Bagger will oder nicht. Über diese wurde idF abgestimmt -> 14x JA, ich stimmte dagegen, weil ich die Notwendigkeit eines solchen Baggers ob der zahlreichen lokalen Dienstleistungsanbieter nicht erkennen kann. Eine zweite Abstimmung über den Antrag von Bgm. Köck (Weiterverfolgung des Projektes) fand nicht mehr statt!
- Im Zusammenhang mit den Vermurungen bei den Wettersteinbahnen erklärte SubV. A. Kerber, dass Subventionen für die Schadensbehebung nur dem Grundeigentümer zustehen – somit der Gemeinde (resp. Agrargemeinschaft), welche um diese ansuchen müsste. Bgm. Köck lehnt es ab hierbei in Vorleistung zu gehen und schlug einen Vertrag mit den Wettersteinbahnen vor, der dies entsprechend regeln sollte. Ersatz-GR A. Wilhelm schlug eine Art Baukonto vor, welches von der Gemeinde eröffnet und für diese geführt werden, allerdings die Bedienung (Rückzahlung) durch die Wettersteinbahnen GmbH und die einlangenden Subventionen erfolgen soll.
- SubV A. Kerber berichtete, dass im Kreuzungsbereich Seebeneck zunehmend parkende Autos beobachtet werden und schlägt diesbezüglich die Aufstellung eines Halte & Parkverbot Schildes vor. Im Zuge der Diskussion wurde darauf verwiesen, dass die Androhung einer Besitzstörungsklage effizienter sei und ein etwaiges Verkehrsschild “Halte- & Parkverbot” von der BH-Reutte zu verordnen sei.
- SubV A. Kerber berichtete, dass entlang der Zugspitzstraße vis a vis Einfahrt Neuberger einzelne Stichwege auf 3 m verbreitert und mit Schranken versehen werden sollen. Zudem schlug er vor, dass der dzt. Fußweg nach Obermoos verbreitert und idF als Fahrrad-Aufstiegsspur mitbenutzt werden soll. Nach eingehender Diskussion stellte sich der Gemeinderat gegen diese Verbreiterung des Fußweges, er ist zu schön und sollte so belassen werden.
- Abschließend wurde berichtet, dass man versuchen will für die Parkplätze Almbahnen, Zugspitzbahnen, Wettersteinbahnen für welche es dzt. unterschiedliche Park(Halbjahres)karten gibt, eine einheitliche Karte inkl. Parkplatz Ponöfen und ggf. neue Parkplätze der Agrar und anderer Interessenten anzustreben. Diesem Ansinnen stand der Gemeinderat positiv gegenüber und beschloss einstimmig, dass es weiterverfolgt werden soll.
TOP 10a – Hallenbad Förderung
Dies war der Dringlichkeitsantrag zu Beginn der Sitzung und nach kurzer Diskussion wurde vom Gemeinderat einstimmig der Grundsatzbeschluss gefasst, dass umgehend um Förderung für das vorliegende 9,5 Mio Projekt angesucht werden soll. Alles was hier an Förderung hereinkommt, wird der Gemeinde voll als ihr Finanzierungsbeitrag angerechnet. Auf die Rückfrage, welche konkreten Förderungszusagen (insb. deren Höhe) es gäbe, antwortete Bgm. Köck ausweichend, dass diese Information vom Land erst 2025 kommen wird.
Damit ist der Weg freigemacht, dass nun unverzüglich mit den Planungen und Vorbereitungen für diese Sanierung und damit die Wiedereröffnung des Ehrwalder Hallenbades begonnen wird.
TOP 11 – Anträge, Anfragen, Allfälliges
- Auf meine schriftliche Anfrage betreffend der Auflagen/Bedingungen für die Aufhängung von Plakaten gegen das Fernpasspaket (die Gemeinde hatte erklärt, dass diese gem. TBO einer Genehmigung durch die Baubehörde bedürfen), verlas Bgm. Köck eine Stellungnahme des Amtes der Tiroler Landesregierung. Diese erklärte sinngemäß, dass solche Plakate gem. der ständiger Rechtssprechung des VwGH (ohne bauliche Halterungen) keine Werbeeinrichtungen iSd. TBO sind und somit ohne Anzeige und ohne Ansuchen um Bewilligung aufgehängt werden dürfen – sofern sie den Verkehr nicht beeinträchtigen.
- Hinsichtlich einer weiteren schriftlichen Anfrage meinerseits betreffend der Verwendung von Bruchasphalt zur Befestigung von Frei- und insb. Parkflächen erklärte Bgm. Köck, dass die diesbezügliche Genehmigung durch den Grundeigentümer (im konkreten Fall der Parkplätze an der Talstation der Ehrwalder Almbahnen) bereits im Winter erfolgt ist. Diese Zustimmung erteilte der Substanzverwalter D. Wilhelm. Dass der Substanzverwalter damit seinem eigenen Arbeitgeber im Namen der Gemeinde die Freigabe erteilte, störte offensichtlich niemanden. Die Frage eines Interessenskonfliktes oder einer potentiellen Unvereinbarkeit oder Befangenheit auch nicht.
- GR. G. Bader erkundigte sich nach Problemen betr. der Quelle bzw. der Stromversorgung der Hochthörle Hütte. SubV. M. Leitner erklärte, dass mit der Quelle wieder alles in Ordnung sei und die angeblichen Probleme mit der Stromversorgung (PV-Anlage und Notstromaggregat) offensichtlich auf Unzulänglichkeiten des Hütttenwirtes zurückzuführen seien. Mit diesem gäbe es zudem weitreichende Unstimmigkeiten auf der persönlichen Ebene.
- Bgm. Köck sprach das Verkehrschaos in Ehrwald vom 7.10.2024 infolge der Tunnelsperre Lermoos an. Er habe dies an die BH-Reutte weitergeleitet, welche es ihrerseits wieder weitergeleitet habe…
- Bgm. Köck zeigte Bilder vom Gemeinde-Anhänger, der nun offensichtlich kaputt (zusammengerostet) ist und dringend ersetzt werden muss. Nach kurzer Diskussion über mögliche kurzfristige Lösungen wurde der Bgm. einstimmig ermächtigt eine solche zu suchen.
- Bgm. Köck informierte, dass die HAK-HTL-HLW-Reutte für den Maturaball ein Subventionsansuchen gestellt hat und schlug vor diesem iHv. 150,- € nachzukommen -> einstimmig angenommen.
- Bezugnehmend auf die TZA-Vollversammlung vom 19.09.2024 wollte ich von Bgm. Köck wissen, ob sich die Gemeinde Ehrwald an der Energiegemeinschaft Lermoos – TZS – Wörz beteiligen wird => dies soll erfolgen sobald die zweite PV-Anlage der Gemeinde errichtet worden ist.
- In einer weiteren Anfrage richtete ich mich direkt an VzBgm. R. Wilhelm, da er selbst bei der damaligen Beschlussfassung mit beteiligt war: Unter Bgm. Schnitzer hat der Gemeinderat zu Ehrwald meines Wissens nach beschlossen, dass in Ehrwald keine Wahlwerbung auf öffentlichem Gut stattfinden darf. Bei den letzten beiden Wahlen ist mir jedoch aufgefallen, dass intensive Wahlwerbung mit Plakaten auf den Lichtmasten der Gemeinde betrieben wurde. Während Bgm. Köck darauf gar nicht reagiert, meinte VzBgm R. Wilhelm, dass Wahlwerbung ein Teil der Demokratie sei und somit nicht verboten werden dürfe.
- In einer Anfrage wollte ich von Bgm. Köck wissen, warum externe Informationsschreiben, welche auch direkt an die Gemeinderäte/-innen gerichtet sind (zB Transitforum vom 15.07.2024) nicht auch an diese weitergegeben werden. Darauf antwortete Bgm. Köck: “…ich bin doch nicht der Postverteiler vom Fritz Gurgiser…”. Nach kurzer Diskussion fragte ich ihn, ob ich das so verstehen darf, dass er – Bgm. Markus Köck – entscheidet, was die (gewählten) Gemeinderäte zu interessieren hat und was nicht. Auf diese Frage antwortete er mit einem süffisanten Lächeln und ich glaube auch ein leichtes Nicken bemerkt zu haben.
- Als letzte Frage erkundigte ich mich nach der Schneeräumung auf dem GStNr. 3118/19 (Eigentum Gemeinde, offiziell als Weg eingezeichnet). Hintergrund war die Anfrage einer Gemeindebürgerin, weil ihr für die Räumung 300,- € p.a. von einer mit der Schneeräumung seitens der Gemeinde beauftragten Firma in Rechnung gestellt wurde. Bgm Köck machte klar, dass dies bereits in einer GR-Sitzung entschieden wurde, dass dies die Gemeinde bezahlt.
Dann erklärte Bgm. Köck das Nachfolgende zur “Sekunde bzw. Stunde des Bgm”. Er berichtete, dass er am 29. August 2024 ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Innsbruck betreffend einer Anzeige wegen Amtsmissbrauch erhalten hat. Diese sei von mir eingebracht worden. In der nachfolgenden sehr emotional geführten Diskussion, oder besser gesagt untergriffigen Angriffen gegen meine Person, stellte ich folgendes klar: JA, ich habe am 27.08.2024 eine Sachverhaltsdarstellung (keine Anzeige) bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingereicht. Dies beinhaltete die Darstellung, dass es laut dem mir vorliegenden Baubescheid aus dem Jahr 2018 betreffend des Objektes Schanz 3 dort kein 1. OG geben sollte. Ich habe Bgm. Köck diesbezüglich mehrfach angefragt, ob es weitere Baubescheide oder eine abweichende Bauausführung gäbe. Auf diese Anfragen erhielt ich mehrfach die Antwort: “Das geht dich nichts an, das ist eine Bauangelegenheit…” – eine sachlich vollkommen korrekte Antwort. In der 19. GR-Sitzung vom 6. Feber 2024 antwortete Bgm. Köck auf meine explizite Anfragen, dass es keine geänderte Bauführung und auch keine anderen Baubescheide gäbe. Somit war für mich schlüssig, dass hier der Verdacht eines Schwarzbaues bestehen könnte, wie er gegenüber zahlreichen Gemeindebürger/-innen in den letzten Jahren vielfach erhoben wurde (in aller Regel wegen wesentlich geringeren Abweichungen). Ich fand es somit angebracht dies einer endgültigen Klärung zuzuführen und habe mich an die Staatsanwaltschaft gewandt, weil vier Anfragen an den Bürgermeister keine Klärung brachten und von einer Aufsichtsbeschwerde an die BH-Reutte erfahrungsgemäß ebenso keine zu erwarten war. Die Staatsanwältin hat in ihren Ermittlungen idF. erhoben, dass es neben dem mir vorliegenden Baubescheid noch zwei weitere sowie ein einschlägiges Gutachten gibt, welche die Gesetzmäßigkeit des ausgeführten 1. OG bestätigten – worauf das Vorermittlungsverfahren eingestellt wurde.
Ich finde es schade und traurig, dass Bgm. Köck nicht in der Lage ist, auf Anfragen (insb. von meiner Seite) angemessen zu reagieren und sich den daraus resultierenden Konsequenzen offensichtlich nicht bewusst ist. Es wäre für ihn ein Leichtes gewesen meine Frage, ob es andere Bescheide gäbe, mit einem einfachen “Ja, solche gibt es und sie beinhalten ein 1. OG. Weitere Details kann ich nicht geben – Amtsverschwiegenheit.” zu beantworten. Damit wäre alles erledigt gewesen. Doch dazu ist Bgm. Köck und auch die Mitglieder seiner Liste Eins! offensichtlich weder willig noch fähig. Somit drängt sich mir der Eindruck auf, dass persönliche Gespräche, offene Diskussionen und eine sachliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe nicht in ihrem primären Interesse liegen.
In einem Punkt muss ich Bgm. Köck allerdings Recht geben: Ja, es ist schade, dass wir ein solches Niveau erreicht haben. Dies allerdings (allein) meiner Person zuzuschreiben bestätigt die Uneinsichtigkeit und Kurzsichtigkeit jener, welche jede Gelegenheit nutzen mir Vorwürfe zu machen, dass ich konsequent das mache, was wir alle den Wählern versprochen haben: Uns für sie und das Dorf einzusetzen – unabhängig und unbeugsam. Ich setze mich dafür ein, dass alle gleich behandelt werden und dass gleiches Recht für alle gilt. Ich wehre mich gegen Übervorteilung und Willkür. Die Politiker, Beamte und Verwaltungsmitarbeiter sind für die Bürger/-innen da und nicht umgekehrt.
Wir leben (noch) in einem Rechtsstaat, in welchem ein klar definiertes Prozedere existiert, mit dem man gegen Unrecht, Rechtsbrüche und Nichterfüllung übertragener Aufgaben vorzugehen hat. Dazu zählen Instrumente wie Aufsichtsbeschwerden, Sachverhaltsdarstellungen und auch das Einschalten von Gerichten. Ich bedaure, dass ich diese Mittel in Anspruch nehmen muss, weil sich mir der Verdacht aufdrängt, dass Verfehlungen/Unzulänglichkeiten begangen wurden. In einem Rechtsstaat wird der Mörder verurteilt und nicht jener, der seine Tat aufgezeigt hat.
[20.10.2024] … Anmerkung: Ich habe versucht das Thema sachlich und den Ball flach zu halten, doch Bgm. Köck hat es in seiner ganz speziellen Art in den öffentlichen Teil der GR-Sitzung gebracht. Er hat sogar die Presse eingeladen und damit wurde das Thema am 18. Okt. 2024 noch einmal in der Tiroler Tageszeitung hochgekocht. Man hätte all das auch ganz anders lösen können, aber ein Hirsch im Porzellanladen kann einfach nicht anders…