Wieder eine Sitzung, welche in die Annalen der Ehrwalder Gemeindepolitik eingehen wird. 15 Gemeinderäte/-innen diskutierten dabei vor 8 Besuchern über die folgenden Themen:
TOP 1 – Niederschrift
Wurde einstimmig angenommen – diesmal waren keine Einwände notwendig 😉
TOP 2 – Vortrag Revitalisierung “Rossmoos”
Ing. MMSc Felix Lassacher von der Abt. Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung präsentierte den Plan, das südlichste Ende unserer Gemeinde – hinter dem “Holzplatz Obere” bis an die Gemeindegrenze zu Biberwier – als Moor wieder zu rekultivieren. Diese Fläche war lt. Bgm. Köck eine Ausgleichsfläche für den Golfplatz im Moos und wird genutzt.
Es handelt sich dabei um eine Fläche von ca. 5 ha und soll Teil einer 2021 gestarteten Initiative sein, welche 2022 in der “Moorstrategie Österreich 2030+” aufgegangen ist. Dabei sollen mit einer 60%-igen EU-Förderung (Life-Projekt) insgesamt ca. 44,23 Mio € für die Renaturierung von ausgewählten Flächen verwendet werden. Somit wird dies die Gemeinde nichts kosten (abgesehen von den späteren Ausgaben für Pflege und Erhaltung etwaiger touristischer Anlagen wie Moorlehrpfad uä. – dafür gibt es allerdings auch weitere laufende Förderungen).
Starten will man mit einem hydrologischen Monitoring und einer Beweissicherung (insb. für die Nachbarflächen, um eine etwaige ungewollte Vernässung nachweisen zu können). Wenn das positiv verlaufen ist, sollen für die Rekultivierung Entwässerungsgräben durch Einbau von Spundwänden (welche bei Bedarf wieder kurzfristig entfernt werden können – zB zum Mähen/Pflegen) aufgestaut und somit der Wasserspiegel angehoben werden. In der Folge soll ein touristischer Steeg/Moorlehrpfad durch das Gebiet geführt werden. Der ganze Prozess wird 10 Jahre begleitet.
Nach kurzer Diskussion wurde dieser mE. sehr positive und nachhaltige Ansatz für unsere Natur und Umwelt in Form eines Grundsatzbeschlusses freigegeben. Dies betrifft allerdings erst das hydrologische Monitoring und Beweissicherungen. Die konkreten Maßnahmen werden dann noch gesondert in einer GR-Sitzung beschlossen -> einstimmig.
TOP 3 – Vergaben Gemeindebereich
Konkret geht hier um die Fundamentierung zu dem Buswartehäuschen, welches in der letzten Sitzung beschlossen wurde. Es lagen zwei Angebote vor:
- Tscharnuter Bau = 17.898,- € brutto
- Fröschl Bau = 36.891,- € brutto
Auf die Frage, wer diese Angebote evaluiert habe und insb. worin der doch sehr massive Preisunterschied begründet ist, antwortete Bgm Köck, dass der Bauhofleiter vor der Angebotsabgabe einen Schätzpreis von 15.000,- € genannt habe. Auf dieser Basis wurde vom Land auch eine Bedarfsförderung iHv. 15.000,- € beantragt. Die konkrete Frage konnte/wollte er nicht beantworten. Nunja, bei so einem massiven Preisunterschied muss auch gar nicht weiter nachgefragt werden (“super Schnäppchen”) – bleibt nur zu hoffen, dass da nicht doch plötzlich irgendwelche Regiearbeiten oder unvorhergesehenes auftaucht.
Die Vergabe wurde einstimmig beschlossen.
TOP 4 – Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
Diese dient zur Milderung von besonderen Härtefällen im Bereich Wohnen und wird wohnbauförderungswürdigen Personen inkl. Unionsbürgern ODER sonstigen Personen, die seit mind. 5 Jahren Hauptwohnsitz in Tirol haben (Drittstaatsangehörige), gewährt. Diese Beihilfen werden zu 80% vom Land Tirol bezahlt – 20% hat die Gemeinde zu tragen. In Ehrwald gibt es lt. Amtsleiter Fuchs ca. 20 Berechtigte.
Das Land Tirol hat nun die entsprechende Richtlinie für die Bandbreite des anrechenbaren Wohnungsaufwandes auf zwischen 4,- bis 6,- € geändert, wodurch auch für Ehrwald die Möglichkeit einer Erhöhung von 3,5 auf 4,- € besteht –> einstimmig angenommen.
Nähere Details zu dieser Beihilfe finden sich auf der Homepage des Landes Tirol.
TOP 5 – Verlängerung Bebauungs- und Betriebsfrist
Mit Kaufvertrag vom 13. Dez. 2021 hat die Tscharnuter Bau GmbH das nördlichste Grundstück im Gewerbegebiet Schmiede angekauft – Beschluss in der GR-Sitzung vom 29. Juni 2021. Es handelte sich um eine Fläche von 3.019,- € um 77,75 € je m². In diesem Kaufvertrag gibt es eine übliche Klausel, welche eine Bebauungspflicht binnen 3 Jahren vorsieht, mit der Option eines Wiederkaufes durch die Gemeinde, bei Nichteinhaltung. In einem Schreiben erklärt A. Tscharnuter, dass diese Frist – infolge betriebsinterner Gründe -nicht eingehalten werden kann und ersucht Fristerstreckung um 2 Jahre.
Im Zuge einer kurzen Diskussion wurde festgehalten, dass der Gemeinderat in der Sitzung vom 19. März 2024 den Verkauf eines Geländes an die Firma GeoALpin aus demselben Grund rückabgewickelt hat. Einziger Unterschied: Firma GeoAlpin ist kein einheimisches Unternehmen, Firma Tscharnuter sehr wohl, womit der Vorwurf hier mit zweierlei Maß zu messen sowie ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz resp. Diskriminierungsverbot im Raum steht –> der Antrag wurde schließlich mit 11 x JA, 2 x NEIN und 2 x Enthaltung angenommen. Ich erlaube mir festzuhalten, dass ich bereits seit mehreren Jahren konsequent auf die Einhaltung von Verträgen insb. seitens der Gemeinde dränge. Aus diesem Grund habe ich mit NEIN gestimmt, auch wenn ich der Meinung bin, dass die Firma Tscharnuter dieses Grundstück behalten und wie vereinbart bebauen soll.
TOP 5a – Nutzung Teilfläche GP 233
Dies Punkt war NICHT in der Tagesordnung der Einladung enthalten. Somit musste ihm zuerst die notwendige Dringlichkeit zur Aufnahme zuerkannt werden –> einstimmig beschlossen.
Es geht um ein Grundstück vor dem Haus zwischen Große Gasse und Viehgasse (ehemals Roland Schennach). Hier wurde im Dez. 2022 eine 50 m² große Fläche an Julian Posch “verpachtet” unter der Auflage, dass der geplante CarPort nicht so wie dargestellt gebaut werden darf (ohne Angabe wie er auszusehen hat). Daraus resultierte die Notwendigkeit einen Teil des Daches an der Garage abzutragen, was Herr Posch vermeiden möchte und eine neue Bauvariante vorlegte, welche jetzt zur Abstimmung gebracht wurde. Aus den Planunterlagen ergab sich jedoch eine nunmehr Bauführung parallel zu Hauskante (früher parallel zur schräg dazu verlaufenden Straße), welche zu einer Unterschreitung der vereinbarten Grundabstände führen würde. Laut Amtsleiter Fuchs ist die Darstellung in den Unterlagen irreführend und falsch. Die Dachkante werde jedenfalls parallel zur Straße errichtet.
Dem Antrag wurde in der Folge einstimmig zugestimmt. Auf meine Nachfrage, was wir hier genau beschlossen hätten – es sei doch eigentlich eine Bauangelegenheit und somit NICHT die Kompetenz des Gemeinderates, sondern des Bürgermeisters, wurde auf die Vereinbarung verwiesen. Diesbezüglich erlaubte ich mir darauf hinzuweisen, dass auch diese eine falsche Benennung beinhaltet: Es kann keine Pacht vereinbart worden sein, da Pacht ein Benutzungsrecht mit dem Ziel einer Fruchtziehung und somit Gewinnabsicht voraussetzt und es auszuschließen sei, dass Herr Posch den Carport wohl nicht als Vermietungsparkplatz betreiben will. Damit wäre die korrekte Bezeichnung “Miete”.
TOP 6 – Verkauf Baugrund Schmiede
Es lag ein Antrag von Frau Martina Klotz (seit Anfang 2023 Leiterin der Finanzabteilung der Gemeinde Ehrwald) zum Kauf eines Grundstückes im Siedlungsgebietes Schmiede vor. Zunächst wurde davon ausgegangen, dass ein noch nicht gewidmetes Grundstück (GST 95/148) zur Diskussion steht. Kurzfristig wurde jedoch ein bereits gewidmetes und verkauftes Grundstück von einer damaligen Käuferin der Gemeinde zurück gegeben – GST 95/131. Nach kurzer Diskussion wurde festgestellt, dass es für alle Beteiligten ggf. günstiger wäre, wenn der Verkauf gleich zwischen den beiden Frauen abgewickelt werden könnte und die Gemeinde diesem nur noch zustimmen muss.
In der Folge wurde zunächst formell der Kaufantrag und auch die beschriebene Vorgangsweise in zwei getrennten Beschlüssen einstimmig genehmigt.
TOP 7 – Verkauf Areal ehem. Kompostierung
Es handelt sich um das Gelände nördlich der Kläranlage – bzw. besser gesagt nur um die Hallen/Flugdächer darauf – auf welcher bis zur Neueröffnung des Biomasseablagerungsplatzes der Gemeinde Lermoos ebendiese Abfälle abgeladen werden konnten. Der Grund selbst gehört schon immer der Gemeinde Lermoos, die Hallen dem Abwasser- und Bioabfallverwertungsverband Ehrwald-Lermoos-Biberwier.
Es liegt ein Schätzwertgutachten des Büros Walch & Partner lautend auf 210.000,- € vor. Davon entfallen anteilig 111.300,- € auf Ehrwald, 71.400,- € an Lermoos und 27.300,- € an Biberwier. Von Seiten der Gemeinde Lermoos wurde ein Angebot iHv. 100.000,- für Ehrwald und Biberwier gesamt vorgelegt.
Dieses Angebot wurde lt. Aussage Bgm. Köck kurzfristig auf 75.000,- € reduziert, was neuen Gesprächsbedarf auslöst. Der vorliegende Antrag wurde somit einstimmig vertagt.
TOP 8 – Änderung Flächenwidmungsplan GP 528 – Hauptstraße 68
Hier geht es um das Wohnhaus samt ehemaliger Werkstatt von Franz Zirknitzer, jetziger Eigentümer sein Sohn Thomas, der die Werkstatt bereits zum Teil in Wohnungen umgebaut hat und nun die letzte Teilfläche ebenfalls in eine Wohnung umbauen möchte – Schaffung von Wohnraum in Ehrwald.
Dies stößt jedoch auf rechtliche Grenzen, da es sich um ein Gebäude im Freiland handelt – ein Umstand, der heute nicht mehr der Bauordnung entspricht. Wie wir aus zahlreichen Arrondierungswidmungen der letzten Jahre kennen, ist zudem eine flächeneinheitliche Widmung für die ganze Parzelle notwendig. Es handelt sich somit um eine Altlast, welche mE von Amts wegen zu beseitigen ist – in Form einer Umwidmung von Freiland in Bauland für ein Grundstück samt Gebäude, welches seit Jahrzehnten besteht und im Eigenbesitz einer Ur-Ehrwalder Familie steht.
Aus diesem Grund ist das, was hier passierte, für mich in keinster Weise nachvollziehbar (wie so manch andere Beispiele der jüngeren Geschichte). Mit welcher Arroganz versucht wurde, dem Ansuchen auf Schaffung neuen Wohnraums Prügel in den Weg zu werfen. Prügel in Form eines zivilrechtlichen Raumordnungsvertrages samt Knebelungsvereinbarungen, Vertragsstrafen iHv 1000,- € je m² und Überbindungspflicht an Rechtsnachfolger (erneut mit einer Vertragsstrafe iHv. 20.000,- € verbunden). Dies gipfelte idF in der Forderung eines Gemeinderates, man möge in diesen Vertrag auch ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde als Bedingung eintragen lassen -> für ein Grundstück samt Gebäude welche sich schon immer in Privatbesitz befanden und nie von der Gemeinde angekauft wurden.
Ein Lichtblick war die Abstimmung über den Antrag zur Einbindung eines Vorkaufsrechtes, der mit 14 : 1 Stimmen abgelehnt wurde. Der Antrag, den vorliegenden Vertrag nun Thomas Zirknitzer zur Unterfertigung vorzulegen – als zwingende Vorraussetzung für eine Umwidmung – wurde mit 12 x JA, 2 x NEIN und 1 x Enthaltung angenommen.
Dieser groteskten Tragikomödie werde ich in Abstimmung mit dem Betroffenen einen eigenen Beitrag widmen. Wenn das die Art und Weise ist, wie sich die Gemeinde und auch die Mehrheit der Gemeinderäte/-innen den Umgang mit Gemeindebürger/-innen und deren Eigentum vorstellt, befinden wir uns auf einem ganz falschen Weg. Einem Weg, der uns in Bereiche führt welche an Zeiten von Willkür, Nötigung und Erpressung erinnern. Zwei pikante Details: der hier in einer öffentlichen GR-Sitzung präsentierte Vertrag wurde dem Betroffenen bis dato noch nicht vorgelegt. Ebenso wurde Thomas Zirknitzer nicht einmal informiert, dass dies alles als Tagesordnungspunkt in dieser Gemeinderratssitzung behandelt wird. Meines persönlichen Erachtens ein Spiegelbild der Unprofessionalität der handelnden Personen.
TOP 9 – Subventionsansuchen
- Es liegt ein Ansuchen der Tiroler Kaiserjäger vor. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür diesen Traditionsverein (dem kein Ehrwalder Gemeindebürger angehört) mit 100,- € zu unterstützen.
- Ohne Vorankündigung überreichte, der als Besucher anwesende, Maximilian Klotz zwei Subventionsansuchen der Musikkapelle an den Gemeinderat. Eines davon die übliche bereits budgetierte Vereinsförderung, das zweite 500,- € für das Frühjahreskonzert. Letzteres wurde vom Gemeinderat einstimmig genehmigt – OHNE jedoch vorher diesem Antrag die erforderliche Dringlichkeit zuzuerkennen.
TOP 10 – Agrarangelegenheiten
In der Vorbereitungsmappe befanden sich keine Informationen.
- Substanzverwalter Andreas Kerber berichtete, dass der Durchlass unter der Bahn im südlichen Bereich des Gewerbegebietes tiefer gelegt werden soll -> das ist mit der ÖBB abzustimmen
- Substanzverwalter Daniel Wilhelm berichtete, dass die Verpachtung der Ehrwalder Alm in die Endrunde geht.
TOP 11 – Anträge, Anfragen, Allfälliges
- In der Mappe war bereits der Jahresbericht der MOJA-Zwischentoren aufgelegt. Hierzu führte Bgm. Köck aus, dass es rund um das Gebäude einiges zu tun gibt, während der Zustand im Inneren sehr gut sei.
- GR-Gerhard Bader wollte wissen ob es möglich wäre, die Bushaltestelle im Bereich Schöneweis zu ändern. Die aktuelle Ausführung ist sehr verkehrsbehindernd. Bgm. Köck entgegnete, dass die Planung vom Land erfolgt sei und diese Ausführung eine “Sprintstrecke” verlangsamen würde – Kurzversion: “…kommt von oben und da will ich nichts dagegenreden….” (Anmerkung: meine Interpretation).
- GR-Barbara Bader wollte wissen, ob bzw. warum nicht die Jagd von Helmut Klotz ausgeschrieben wurde. Bgm. Köckerklärte, dass dies bereits in der letzten GR-Periode passiert sei und es eine Vereinbarung betreffend der Rechtsnachfolge gäbe, gemäß der die Jagd auf seinen Sohn übergegangen ist.
- Bgm. Köck erläuterte, dass der GR schon einmal besprochen habe, dass etwa 100.000,- € jährlich für Asphaltierungen aufzuwenden sind – derzeit noch ohne Budgetansatz. Nun sei aus dem Budget des Winterdienstes noch einiges übrig, wovon er 50.000,- € für die Asphaltierung umschichten will. Der GR drückte sein Wohlwollen aus – zu einer Abstimmung ist es nicht gekommen (es lag auch nichts diesbezügliches in der Mappe und eine Dringlichkeitsbestätigung wurde ebenfalls NICHT eingeholt), sodaß dies NICHT als formeller GR-Beschluss zu werden ist.
Unter diesem Punkt stelle auch ich einige kritische Fragen an den Bgm. und die Gemeindeführung:
- Wann dürfen wir mit den ersten Ergebnisberichten der Freizeitbetriebe rechnen? Das Hallenbad ist nun eine ganze Persiode geschlossen und das sollte sich deutlich niederschlagen. Ich verwies auch darauf, dass die Gemeinde Ehrwald als Miteigentümer auch das Recht habe, hier VOR der fertigen Bilanz, auf Grundlage der Saldenlisten und Kostenrechnung informiert zu werden. Dem widersprach Bgm. Köck und verwies (wie üblich) auf die noch nicht erstellten Bilanzen. Nach kurzer Diskussion kam jedoch auch aus den Reihen seiner GR der Wunsch, dass man den Geschäftsführer einladen soll, diesbezüglich dem GR Bericht zu erstatten.
- In meiner zweiten Frage wollte ich wissen, ob das Hallenbad Ehrwald von der Bäderstudie umfasst sei. Bgm. Köck erwiderte, dass diese demnächst veröffentlich werde und man dann sehen wird, ob das so ist. Meine Interpretation: “…weiß ich nicht, nehme ich an, interessiert mich nicht…”. Auf Rückfrage bestätigte Bgm. Köck jedoch, dass die Studienautoren bei den Freizeitbetrieben nach Unterlagen gefragt haben. Ich ergänzte hierzu noch, dass am Mittwoch, den 15.05.2024, im Tiroler Landtag eine Dringliche Anfrage zum Thema Erhalt der Tiroler Hallenbäder von der geschlossenen Opposition eingebracht wird. Darin wird das Ehrwalder Hallebad explizit erwähnt. Dies auch als ein Ausfluss der Veranstaltung vom 27. April 2024 am Landhausplatz in Innsbruck.

In meiner nächsten Frage wollte ich wissen, warum man das Ehrwalder Hallenbad wissentlich und absichtlich verfallen lässt. Der Bauzaun ist komplett offen, das Gelände frei zugänglich. Die seit einem Jahr bekannten undichten Stellen im Dach sind noch immer nicht geflickt. Bgm. Köck antwortete hierauf, dass es stimme, dass der Bauzaun offen sei und der Rasen wieder einmal gemäht gehört. Auf Nachfrge zum Dach meinte er, dass dies nicht so schlimm sein könne. Dem widersprach ich und nach kurzer allgemeiner Diskusion warf ich der Gemeindeführung – und im Prinzip auch dem gesamten Gemeinderat – diesbezüglich Untätigkeit vor. Als Eigentümervertreter und Verwalter eines öffentlichen Gutes könnte man dies uU. sogar als grobe Sorgfaltspflichtverletzung iSe Unterlassung ansehen, mit allen Konsequenzen.
- Meine letzte Frage lautete: “Wann wird der Bgm. zu Ehrwald den Gemeinderat von dem geplanten Projekt Fernpasstunnel formell informieren und dies im Gemeinderat zu Diskussion stellen?” Antwort von Bgm. Köck sinngemäß: Er sieht keine Veranlassung dazu, jeder Bürger ist mündig sich selbst zu informieren, Zeitungen zu lesen und Veranstaltungen zu besuchen.
Abschließend erlaube ich mir festzuhalten, da mir mehrfach vorgeworfen wurde, dass ich grundsätzlich gegen alles bin, dass ich in dieser GR-Sitzung (ähnlich zu den anderen) 12 x mit der Mehrheit der GR und nur 2 x dagegen gestimmt habe.
Ebenso erlaube ich mir festzuhalten, dass es sich bei meinen Schilderungen der Abläufe dieser (und aller anderen) GR-Sitzungen trotz aller Bemühungen der Objektivität, immer um meine persönlichen subjektiven Eindrücke handelt, welche ich hier niederschreibe.