Gesundheit geht vor Freizeitvergnügen

So in etwa könnte man die aktuelle Entscheidung in Brüssel zu Gunsten der Lärmschutzverordnung des Landes Tirol deuten, wie die Tiroler Tageszeitung heute berichtete. Der Einspruch/Beschwerde gegen das Motorradfahrverbot auf der Namloserstraße und im Lechtal wurde zurück gewiesen.

In meinen Augen eine zukunftsweisende Entscheidung. Bestätigt sie doch, dass das Recht auf Gesundheit und Erhalt einer intakten Umwelt höher einzustufen ist, als das Recht auf persönliche Freiheit, wenn man diese dadurch gefährdet. Einen kleinen Schritt weiter gedacht, müsste dieser Grundsatz auch auf den Transitverkehr und ausufernden Massentourismus anwendbar sein.

Damit ergäben sich Möglichkeiten für die vielerorts geplagte einheimische Bevölkerung, sich gegen die negativen Auswüchse der vergangenen Jahre erfolgreich zur Wehr setzen zu können. Wir werden dies insbesondere in Hinblick auf unsere Region im Auge behalten.

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