Ein kleines Ding mit großer Wirkung prägte den Verlauf dieser GR-Sitzung, doch dazu später mehr.
Begonnen hat die Sitzung vor 7 Besuchern (später kam ein weiterer hinzu) mit einem kurzfristigen Antrag dreier Gemeinderatslisten (Hinweis: wir wurden nicht eingeladen, an diesem Antrag teilzunehmen – was wir vorbehaltlos getan hätten): Sie beantragten die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes. Konkret: der Gemeinderat zu Ehrwald sollte sich betreffend des Hallenbades klar und deutlich positionieren. Es sollte eine offene Diskussion und eine anschließende Abstimmung geben. Bgm. Köck verlas hierzu den entsprechenden § 35(3) TGO, laut dem die Aufnahme (zwecks Abstimmung) eines nicht in der Tagesordnung enthaltenen TOPs der Zuerkennung einer Dringlichkeit bedarf. Dies ist durch eine Abstimmung mit 2/3 Mehrheit festzustellen. Die Abstimmung verlief deutlich: Alle GR-Fraktionen waren sich einig => Liste “Ehrwald Eins!” stimmte geschlossen dagegen, während alle anderen Listen geschlossen dafür stimmten. Das war ein klares Bekenntnis, auch wenn Bgm. Köck im späteren Verlauf der Sitzung wieder etwas ganz anderes darzustellen versuchte:
Die Liste “Ehrwald Eins!” wehrt sich mit Händen und Füßen, offen und ehrlich Stellung zu beziehen und zu ihrer Verantwortung als Gemeindeführung zu stehen! Sie sind nicht einmal bereit, sich einem demokratischen Prozess zu stellen.
Meine persönliche Wahrnehmung dieser Haltung lässt keine andere Interpretation zu: Liste Ehrwald Eins! hat die (vorläufige) Schließung des Hallenbades veranlasst und unternimmt keinerlei Anstrengungen, dieses wichtige Infrastrukturelement zu retten. Sie machen sich damit zu Handlangern jener, welche aus eigenen wirtschaftlichen Überlegungen kein Interesse mehr an dieser für die Gesundheit der Bevölkerung so wichtigen Einrichtung haben.
Noch bevor Bgm. Köck idF die Sitzung mit dem ersten TOP beginnen konnte, unterbrach ich ihn mit einer Wortmeldung “…zur Geschäftsordnung gem. § 41 TGO…”, welchen der Amtsleiter mit dem Hinweis “…wir haben keine Geschäftsordnung…” zu unterbinden versuchte. Nach kurzem Hinweis auf den Wortlaut in der TGO setze ich meine Ausführungen fort und verwies auf den § 36 (1) TGO laut dem jedermann berechtigt ist, sich Aufzeichnungen zur GR-Sitzung zu machen und dies laut Erkenntnissen des LVwG auch mittels Audio-Aufzeichnungen zulässig ist. Nachdem Bgm. Köck den entsprechenden Paragrafen vorgelesen und damit meine Ausführungen bestätigt hatte, bestätigte ich mit Nachdruck, dass die ab sofort auch in allen weiteren GR-Sitzungen von mir angefertigten Audio-Aufzeichnungen (mittels des im Titelbild dargestellten Diktiergerätes) ausschließlich für meinen persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht als Audiodatei/-stream veröffentlich oder anderen zugänglich gemacht werden.
TOP 1 – Protokoll:
Wie bereits so oft musste ich auch diesmal wieder darauf hinweisen, dass die Protokollierung aus meiner Sicht die Inhalte nicht ausreichend wiedergibt:
- Betreffend des TOP 6 wurde nicht wiedergegeben, dass die Formulierung des ursprünglichen Antrages bereits von der zuständigen Fachabteilung am Land Tirol zurückgewiesen und eine alternative Formulierung vorgeschlagen wurde. Der Antrag wurde trotzdem mit der ursprünglichen Formulierung eingebracht und erst auf meine Rückfragen abgeändert.
- Im TOP 8 wurden die ausfälligen Bemerkungen von Ing. Florian Valentin in keinster Weise dargestellt. Insbesondere die ultimative Androhung einer Klage, wenn ich nicht einen Widerruf veröffentliche – wobei sich hier zwischenzeitlich herausgestellt hat, dass die von Herrn Ing. Florian Valentin erhobenen Vorwürfe jeder Grundlage entbehren und somit seine Ausführungen eine verleumderische Unterstellung und eine Ehrenbeleidigung meiner Person darstellen.
Das Protokoll wurde mit 10 x JA, 1 x Nein und 1 x Enthaltung angenommen. 3 Enthaltungen wegen Nichtanwesenheit in der 17. Sitzung.
TOP 2 – Bericht Überprüfungsausschuss
GR Barbara Bader als Vorsitzende des Ü-Ausschusses berichtete über die Prüfung – alles wie gewohnt sauber geführt, verbucht und ordentlich verarbeitet. Das Rücklagenkonto reduzierte sich um 800.000,- € und steht nun bei 1,45 Mio € => einstimmig angenommen
Anmerkung: Unter Einbeziehung der Kassastände der Agrargemeinschaften (siehe TOP 13) verfügt die Gemeinde Ehrwald aktuell somit über ein liquides Barvermögen iHv. 2,74 Mio €.
TOP 3 – Voranschlag 2024
Dieser wurde bereits in einer nicht öffentlichen GR-Sitzung am 15.11.2023 besprochen, worauf Bgm. Köck die Abstimmung eigentlich ohne weitere Diskussion durchziehen wollte, primär, da nach seiner Meinung ohnehin 90% vorgegeben sei. Dem widersprach allerdings GR Peter Spielmann und stellte fest, dass er versucht habe, sich das vorgelegte Dokument im Detail noch einmal durchzusehen, dies jedoch infolge dessen Komplexität nicht geschafft hat.
Auch ich widersprach den Ausführungen von Bgm. Köck sowie dem Hinweis des Amtsleiters, dass der Voranschlag von der BH-Reutte genehmigt und demgemäß in Ordnung sein müsse.

Im Wesentlichen unterstelle ich dem Voranschlag, dass er inhaltlich jeder positiven Aussicht entbehrt. Dass er keinerlei Konzepte beinhaltet, welche in Richtung einer Förderung der wirtschaftlichen Stärkung der Gemeinde, seiner Betriebe und Bürger/innen deutet. Das keinerlei Konzepte ersichtlich sind, wie man dem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Sturzflug der Gemeinde Ehrwald abfangen will. Keine Ansätze, wie dem erschreckenden Verlust an Infrastruktur (zB Restaurants, Geschäftslokale, Betriebe, etc.) entgegen gesteuert werden soll. Auch die von der Gemeindeführung öffentlich verkündete Schließung des Hallenbades (ohne entsprechenden GR-Beschluss) muss als weiterer Tiefpunkt gesehen werden, der die Zukunft des Dorfes gefährdet. Dies umso mehr, als an anderen massiv verlustbringenden Teilbetrieben vorbehaltlos festgehalten wird.
Zusammenfassend betrachte ich diesen Voranschlag und diese Planung als grob fahrlässige Vorgangsweise, an welcher ich mich nicht beteiligen kann und will. Aus diesem Grund lehne ich das vorgelegte Zahlenwerk vollinhaltlich ab.
In der Folge wurde der Voranschlag mit 1x Nein, 2x Enthaltung und 12x JA angenommen. Zwei weitere formelle Details wurden mit 14x JA zu 1x Nein angenommen. Die Veröffentlichung des Voranschlages wurde einstimmig angenommen.
TOP 4 – Vergaben im Gemeindebereich
- Bgm. Köck informiert, dass infolge des Nicht-Betriebes des Hallenbades der Bereich unter dem Becken, welches vom Bauhof genutzt wird, nun zu kalt ist und beheizt werden muss. Hierzu wurde ein Angebot eingeholt, welches sich auf 16.813,- € brutto für die Installation von 4 Stk. Heizkörpern bezieht. Auf meine Nachfrage hin ergab sich, dass diese Heizkörper lt. GR Mario Leiter bereits vor Ort wären – was mich zu der Nachfrage veranlasste, ob hier bereits eine Vergabe vor der Genehmigung durch den GR erfolgt sei. In der nachfolgenden Diskussion stellte sich heraus, dass die Vergabe durch die Freizeitbetriebe und nicht durch die Gemeinde zu erfolgen hat. Die Vorlage dieser Genehmigung entbehrt somit jeder Grundlage und der Punkt war somit gegenstandslos. Anmerkung: die Darstellung im formellen Protokoll des Amtsleiters entspricht nicht den tatsächlichen Abläufen, auch wenn es von zwei Gemeinderäten (die nicht der Liste Eins! angehören) unterfertigt wurde.
- Infolge einer Hangrutschung im Bereich der Quellfassung mussten umfangreiche Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden. Dies führte zu Mehrkosten des Gesamtprojektes (inkl. der Neufassung) von numehr ca. +30.000,- € netto (anfänglich wurden 69.500,- € angeboten) ==> mit 14x JA, 1x Enthaltung angenommen
- Die Gemeindeverwaltung hat den Wunsch nach einer zeitgemäßen, modernen und effizienten EDV-Software im Sinne eines optimierten Workflows. Hierzu wurde ein Angebot der KufGem vorgelegt, welches eine monatliche Gebühr von 706,33 € brutto (8.476,- € p.a.) nach sich zieht. Im Zuge der Diskussion zeigten die GR Verständnis für diesen Wunsch, allerdings wurde der Zeitpunkt infolge der finanziellen Lage der Gemeinde kritisiert. Der Antrag wurde mit 12x JA und 3x Nein angenommen.
- Ein weiteres Angebot der KufGem bezog sich auf ein Stundenkontingent für diverse Unterstützungs- und Hilfsleistungen im Zusammenhang mit den EDV-Produkten der KufGem, welche bereits von der Gemeinde genutzt werden (de facto alles, es gibt keine Alternativangebote – wie mehrfach von meiner Seite kritisiert) => Gesamtkosten 12.516,- € brutto. Das Stundenkontingent wurde bisher immer voll ausgenutzt, womit ein Kontingent finanziell günstiger als der Ankauf von Einzelstunden ist. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
TOP 5 – Bebauungsplan Alpenhof
Bgm. Köck informiert, dass der vor längerer Zeit eingebrachte Antrag auf Verlegung der Straßenführung nun nicht mehr umgesetzt werden soll. Somit ist auch der dafür erlassene Bebauungsplan obsolet und soll aufgehoben werden => einstimmig.
TOP 6 – Bebauungsplan Almkönig
Bgm. Köck präsentiert den Antrag der Bauherren auf Änderungen am Projekt, welcher sich im Wesentlichen auf optische Feinheiten (Giebel) beziehen und übereinstimmend als optisch ansprechender angesehen werden. Infolge des restriktiven Bebauungsplanes ziehen diese Änderungswünsche auch notwendige Änderungen an diesem sowie den zugehörigen anderen Dokumenten nach sich => 14x JA, 1x Enthaltung.
TOP 7 – Bebauungsplan Martinsplatz
Bgm. Köck berichtet, dass Familie Adrian Bucher ein umfangreiches Bauprojekt am Martinsplatz (Doppelhaus Zechl) samt Zusammenlegung dreier Grundstücke plant, wofür ein Bebauungsplan erlassen werden muss. Auf meine Rückfrage wie weit der “Ensembleschutz” des Martinsplatzes reicht (das Projekt befindet sich in “2. Reihe”), wurde ich aufgeklärt, dass es keinen Ensembleschutz gibt – dafür eben ein Bebauungsplan mit engen Vorgaben. Dieser umfasst die betroffenen Grundstücke vollständig => einstimmig.
TOP 8 – Flächenwidmungsplan Schmiede
Bgm. Köck berichtet, dass das in der letzten Sitzung an Fam. Klein verloste Baugrundstück noch über keine entsprechende Widmung verfügt, was nun nachgeholt werden soll => einstimmig.
TOP 9 – Gewerbegebiet Schanz
Bgm. Köck berichtet, dass das Unternehmen GeoAlpin, welches eine Fläche im Gewerbegebiet erworben hat, die im Kaufvertrag angeführten Voraussetzungen einer Bebauung binnen 2 Jahren nicht erfüllt hat. Somit fällt der Gemeinde Ehrwald ein Wiederkaufsrecht zu – alternativ könnte man dem Fristerstreckungsantrag der GeoAlpin nachkommen. Nach kurzer Diskussion entschloss sich der Gemeinderat für den Wiederkauf und Neuausschreibung – ggf. auch unter Aufteilung in mehrere kleinere Flächen. Als Kaufpreis wurden 120,- € netto/m² als Minimum genannt, allerdings noch nicht festgelegt (einzelne GR votierten für einen höheren Betrag, auch in Anlehnung an den Grundpreis Ehrwalder Alm Talstation – lt. Bgm. Köck 150,- €).
Abstimmung über Rückkauf => einstimmig.
Aushang (ohne Preis) zur Erhebung von Interessenten ca. 3.000 m² und idF Sondierungsgespräche – Gemeindevorstand soll dies vorbereiten und GR entscheidet.
Ich merkte diesbezüglich auch an, dass es weitere Unternehmen im Bereich Schanz gibt, welche die kaufvertraglichen Vereinbarungen ebenfalls missachten, bei diesen jedoch bis dato keinerlei Handlungen gesetzt werden.
TOP 10 – Wasserentnahme Wettersteinbahnen
Bgm. Köck berichet, dass von der Wettersteinbahnen GmbH ein Antrag auf Erhöhung der “Konsenswassermenge” für die Beschneiung auf 70.000 m³ mit 25 lt/sec vorliegt. Er führte auch aus, dass die Kapazität der Wasserleitung dies zulasse – da es eine eigene Versorgungsleitung in den Bereich Ebne gibt und diese dzt. bei weitem nicht ausgelastet ist. Meine Anfrage auf die tatsächliche Kapazität dieser Leitung konnte nicht beantwortet werden => 14x JA (inkl. meinereiner), 1x Nein
TOP 11 – Verordnung Waldumlage
Bgm. Köck berichtet, dass infolge der Änderung der Hektarsätze im Landesgesetz nun auch die Gemeinde Ehrwald diese in der bestehenden Verordnung der Waldumlage anpassen muss. Er hielt fest, dass die Privatwälder davon nicht betroffen sind => einstimmig.
TOP 12 – Verkauf Grundstücke Schmiede an WE
Bgm. Köck berichtet über ein vorliegendes Angebot der Wohnbaugenossenschaft WE für 3 Grundparzellen im Siedlungsgebiet Schmiede um 200,- €/m² zum Bau einer Mehrparteienwohnanlage mit 10 Wohnungen (siehe Gemeindeversammlung 2023). Auf meine Nachfrage ergänzte er, dass die Bedarfserhebung 11 Interessenten auf Mietbasis und insgesamt 30 Interessenten (inkl. Eigentum und Mietkauf) ergeben hat. In der weiteren Diskussion wurde festgehalten, dass die Anzahl der zu errichtenden Parkplätze der Stellplatzverordnung zu entsprechen hat (in Analogie zu den Vorgaben der Privathäuser in der Umgebung somit 1,4 bis 2,4 Parkplätze je Wohnung). GR Kerber weist darauf hin, dass die potentiellen Bewohner darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass sich auf dem Nachbargrundstück eine Weide mit den damit ortsüblichen Beeinträchtigungen befindet.
Meine Anfrage ob auch andere Wohnbauträger eingeladen wurden, beantwortet VzBgm Wilhelm “…die unterliegen alle dem Wohnbaugesetz und sind somit alle gleich teuer…”. Worauf ich darauf hinwies, dass sie ggf. andere oder bessere Lösungen in der Ausführung haben könnten. Es ist mir ein grundsätzliches Anliegen, dass mehrere Angebote eingeholt werden, was von der Gemeindeführung gewissentlich ignoriert wird – siehe zahlreiche Hinweise in meinen Blogs. Aus diesem Grund stimmte ich gegen den Antrag => 14x JA, 1x Nein.
TOP 13 – Agrarangelegenheiten
- GR Gerhard Bader berichtete, dass infolge des Abganges von Martin Draxler eine außerordentliche Kassaprüfung der Agrargemeinschaften durchgeführt wurde. Die Kassabeständer lauten wie folgt: GGA-Oberdorf = 724.613,- €, GGA-Unterdorf = 287.404,- € und GGA-Gemeinde = 287.404,- €.
- VzBgm Wilhelm fragt an, warum die Sanierung des Weges im Lärchenwald ohne vorige Information an den GR erfolgt ist und ob dies notwendig war. Substanzverwalter Wilhelm bestätigt, dass dies wieder eine Entscheidung in aller Kürze war, um Kosten einzusparen. Zudem gäbe es einen aufrechten Beschluss des alten GR
- Ich frage an, ob es den Tatsachen enspricht, dass dieser frisch gemachte Weg im Zuge der Futterballenlieferung durch die Jäger wieder stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Auch dies wurde bestätigt – die Reparatur soll im Frühjahr erfolgen.
- Auf Anfrage berichtete Bgm. Köck, dass die Agrargemeinschaft Oberdorf zu 20% an der Erhaltung des Seeben-Weges verantwortlich ist (Rest jeweils 40% Coburger Hütte und Seeben Alm).
TOP 14 – Anfragen, Anträge, Allfälliges
- GR Frei meldet sich hinsichtlich des zu Beginn der Sitzung eingebrachten Antrages zu Wort und unterstreicht mit Unterstützung insb. von GR Spielmann, dass sich die Gemeinde endlich eindeutig positionieren soll, wie sie zum Erhalt des Ehrwalder Hallenbades steht – egal wie das Ergebnis auch ausfallen möge. Die nachfolgende Diskussion zeigte sehr deutlich auf, dass die Liste Eins! hierzu nicht bereit ist. Sie wartet (im Sinne der Vorgaben aus Ibk) auf das Ergebnis der Bäderstudie und schiebt die Verantwortlichkeit auf das Land ab. Bgm. Köck wirft mehrfach ein, dass er eine große Sitzung des GR mit der TZA möchte, auf der die Zukunft des Hallenbades beschlossen werden soll. Zwischenzeitlich fordert Bgm. Köck mit Nachdruck von den Befürwortern des Hallenbades konkrete Zahlen und Angebote für die unterschiedlichen Varianten ein – eine Aufgabe, welche in Wirklichkeit seine als Bürgermeister der Gmeinde Ehrwald und Vertreter der Gemeinde im Aufsichtsrat der Freizeitbetriebe sowie der TZA ist. Im Zuge dieser Diskussion wurde von Bgm. Köck aus der Bilanz sowie der G&V der Freizeitbetriebe zitiert. Unterlagen, welche ich bereits seit Beginn unserer GR-Periode eingefordert und nie erhalten habe. Immer mit unterschiedlichen Ausreden. Da sie mir nun vorliegen, werde ich sie eingehend analysieren und idF einen eigenen Blog darüber verfassen (unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften).
- Weiters berichtet GR Frei, dass die Praxis von Dr. Ladinig bereits seit 1/2 Jahr leer steht, was verlorenes Kapital – gerade im Sinne der angespannten Finanzlage der Gemeinde (siehe Voranschlag 2024) – und wirtschaftlich bedenklich ist. Bgm. Köck berichtet von Gesprächen mit einem anderen Zahnarzt (im Zuge einer eigenen Behandlung bei diesem) sowie der Möglichkeit, die Praxis in Wohnungen umzubauen.
- GR-Frei fragt zudem an, warum es in Ehrwald keine E-Ladesäulen gibt. Sogar der Ortsausschuss des TVB wäre bereit, sich finanziell zu beteiligen. Bgm. Köck berichtet vom Interesse eines Lermooser Unternehmers, der solche im Bereich der Kletterhalle aufstellen wollte – noch zur Zeit des alten GR. IdF gab es mehrere Vorschläge für potentielle Standorte. Es wurde Bgm. Köck auch klar gemacht, dass dies ein (Beteiligungs)Geschäft für die Gemeinde sein könnte. Der einfachste Weg wäre eine Ausschreibung und Einladung von potentiellen Betreibern.
- GR Barbara Bader fragt an, ob es die Möglichkeit zur Einsicht in die Verträgen mit der Explorer-GmbH gibt – wurde von Bgm. Köck bejaht.
- Bgm. Köck berichtet stolz von einer Förderzusage des Landes Tirol für die Kunsteisbahn Ehrwald iHv 47.828,- €. Die Frage nach der Mithilfe/Leistung der TZA zur Erzielung dieser Förderung konnte nicht beantwortet werden – sie ist reiner Nutznießer.
- In der Folge stellte ich betreffend des Winterdienstes fest, dass mir zahlreiche Beschwerden hinsichtlich der Randwälle entgegen gebracht wurden. Diese werden durch das Pflugen insb. bei Einfahrten und anderen bereits geräumten Flächen aufgeschoben und idF nicht wieder entfernt. Bei kalter Witterung gefrieren diese und stellen damit auch eine Gefahr dar. GR Frei als Obmann des Winterdienstausschusses wird sich des Themas annehmen.
- Eine zweite Frage zum Winterdienst bezog sich auf die Zufahren im Bereich Martinsplatz 38/39. Hier ist im TIRIS in grün ein Weg eingezeichnet (auf öffentlichem Grund), der jedoch nicht geräumt wird, was die Zugänge zu den Häusern massiv erschwert. In der nachfolgenden Diskussion meldete sich auch der anwesende Fredy Wörndle zu Wort und man einigte sich schließlich, dass dieser Weg zukünftig geräumt werden soll.
- Eine dritte Frage bezog sich auf die Versickerung der Oberflächenwässer der Talstation Ehrwalder Almbahnen. Für diese hat der GR in seiner 13. Sitzung v. 3. Mai 2023 die Genehmigung erteilt, dass dies – entgegen den gesetzlichen Vorschriften – auf Gemeindegrund in einem bestimmten Bereich erfolgen kann, weil dies am Baugrund nicht möglich sei. Aus den Ist-Daten der Bebauung hat sich nun jedoch gezeigt, dass die Versickerung an einer anderen Stelle – immer noch auf Gemeindegrund – erfolgt und, dass sich meiner Ansicht nach, auf dem Baugrund mehr als ausreichend Flächen zur Versickerung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angeboten hätten. Auf die Frage, wer diese Verlegung genehmigt hat, wurde ich darauf verwiesen, dass die Versickerung auf demselben Grundstück erfolgt und die genaue Lage für die Behörde nicht relevant sei. Diese Antwort verstehe ich als Affron – das betroffene Grundstück reicht vom “Oberen Gatter” bis zum “Kässlängerli”. Und dass Wasser nicht aufwärts fließt, ist bei Privaten auch kein Entschuldigungsgrund – diese müssen entsprechende Hebewerke einbauen. Aber vielleicht ist dies technisch für eine derart große Fläche, die hier versiegelt wurde, nicht möglich – oder einfach für den Bauherrn finanziell nicht zumutbar. Die eigentliche Frage – Wer hat das genehmigt? – blieb unbeantwortet.
- VzBgm. Wilhelm macht darauf aufmerksam, dass es im Bereich Kreuzung Haag/Dr. Ludwig Ganghofer Straße zu sehr gefährlichen Situationen insb. mit Kindern auf dem Schulweg kommt. Dies umsomehr, als es in diesem und weiter verlaufenden Bereich auch keine Straßenlaternen gibt. Bmg. Köck schlägt vor, dass hier ein Warnmännchen aufgestellt werden soll. Zum Thema Beleuchtung wurde zwar einhellig festgestellt, dass dies eine große Gefahr sei, doch Bgm. Köck brach die Diskussion mit dem Hinweis ab, dass es auch andere unzureichend beleuchtete Bereiche in Ehrwald (konkret Lieschpuite) gibt.
- Bgm. Köck berichtet, dass ein Antrag der Musikkapelle auf Subvention einer 4-tägigen Wallfahrt nach Rom vorliegt. Der TVB gibt angeblich 2.500,- € => einstimmig befürwortet mit 2 Enthaltungen wegen Befangenheit.
- Ein weiterer Subventionsantrag des Haflingerzuchtvereins Reutte (25 Mitglieder, 50 Tiere) liegt ebenfalls vor => einstimmig abgelehnt.
- Bgm. Köck informiert, dass der Revisor am OLG Ibk die steuerliche Bemessungsgrundlage (in den von der Gemeinde verfassten Verkaufsverträgen Siedlungsgebiet Schmiede) beeinsprucht. Die bezahlten 120,- € entsprechen nicht dem Verkehrswert, sondern sind ein subventionierter Wert, der in der steuerlichen Anwendung korrigiert werden muss. Dies wird idF jeden Grundkäufer mit ~850,- € Nachforderung seitens des Finanzamtes treffen.
- Bgm. Köck informiert, dass DI Siegele der Gemeinde Ehrwald eine Rechnung für 1,5 Stunden zur Beantwortung einer Frage meinereits zum Vergabeverfahren der PV-Anlage Volksschule gestellt hat. In der folgenden Diskussion wies ich Bgm. Köck an, dass er diese Rechnung formell zurückweisen soll – DI Siegele soll sich das mit mir direkt ausmachen.
Insgesamt gesehen, kann man diese Sitzung als seit lägerem endlich wieder einmal als geordnet und großteils sachlich abgelaufen bezeichnen. Vielleicht ein positiver Effekt auf das im Titelbild dargestellte Aufnahmegerät…