19. Sitzung v. 06.02.2024

Diese Sitzung fand vor 9 Besuchern statt und zeigte erneut einige interessante Interpretationen der Wahrnehmungen der Realität – doch alles der Reihe nach.

TOP 1 – Niederschrift:

Hier zeigten sich sowohl der Amtsleiter als auch Bgm Köck erstaunt, als ich auf einen Einspruch zum Protokoll der letzten Sitzung vom 15.12.2023 verwies. Dieser Einspruch sei bei ihnen nicht angekommen – offenbar im Spam gelandet. Ich verwies darauf, dass dieses e-mail damals in Kopie auch an VzBgm Wilhelm und Peter Frei gegangen und dort auch angekommen sei. Zudem habe ich am 30. Jänner 2024 ein diesbezügliches Transkript an alle Gemeinderäte/-innen versandt – inkl. Amtsleitung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte es auffallen müssen, dass hier ggf. ein vorangegangenes e-mail fehlt. Es ist nunmehr das dritte Mal, dass von Seiten der Amtsleitung mir gegenüber argumentiert wird, dass meine e-mails an die Behörde im Spam landen. Ich verwende diesbezüglich dieselbe e-mail Adresse, an welche auch die Behörde die Einladungen zur GR-Sitzung versendet. Sollte es hier Probleme mit der EDV geben, sind diese von Seiten der Behörde zu beheben – es gibt diesbezüglich einen Servicevertrag mit der KufGem (wie wir aus mehreren GR-Sitzungen wissen).

Doch zum Inhalt dieses “verloren” gegangenen Einspruches: Im offiziellen Protokoll der 18. GR-Sitzung schreibt der Protokollführer unter TOP 4 (A): “Bgm Markus Köck informiert, dass die Freizeitbetriebe Tiroler Zugspitze die Heizung für den Gemeinde-Bauhofbereich im Hallenbad im Sinne der Beratung der Arbeitssitzung an die Firma Haustechnik Schennach in Auftrag gegeben hat.

Meine Wahrnehmung ist im entsprechenden Blog der 18. GR-Sitzung vom 12. Dez. 2023 nachzulesen. Wie in dieser Sitzung angeführt, gibt es eine Audioaufzeichnung des Sitzungsverlaufes. Mit dem diesbezüglichen Transcript kann sich jeder selbst ein Bild des tatsächlichen Sitzungsverlaufes machen und für sich entscheiden, ob die Darstellung im offiziellen Protokoll dies korrekt wiedergibt. Einfach auf das nebenstehende Icon klicken…

Um diese Entscheidung habe ich auch die BH-Reutte als zuständige Aufsichtsbehörde gebeten und auch ihr dieses Transkript mit der Bitte um Überprüfung übermittelt.

In der nachfolgenden Abstimmung enthielten sich 3 GR der Stimme wegen Nichtanwesenheit in der letzten Sitzung – 11 GR stimmten gegen eine Änderung der Protokollierung und damit für eine Übereinstimmung der Wiedergabe im Protokoll.

TOP 2 – Flächenwidmung Hotel Alpenhof:

Unter diesem Punkt erfolgte infolge des Zurückziehens eines seit längerem bewilligten Projektes eine notwendige Anpassung der Widmung im Bereich der Alpenhofstraße direkt vor dem Hotel – Angleichung der rechtlichen Situation an die realen Gegebenheiten ==> mit einer Gegenstimme angenommen.

TOP 3 – Abtretung an das öffentliche Gut:

Im Zuge eines bereits seit längerem geplanten Bauprojektes auf der freien Fläche NO Austriakeller, vis a vis Minigolfplatz, durch das Unternehmen Tscharnuter Bau, wurde mit dem Bauwerber eine Abtretung eines 1,5 m breiten Streifens zur Errichtung eines Gehsteiges vereinbart. Im Zuge der Diskussion wurde ua. die Frage gestellt, ob dabei die Breite der Straße ggf. an gesetzliche Erfordernisse anzupassen wäre (im Sinne gleich richtig zu machen). Von meiner Seite wurde auch vorgeschlagen zu prüfen, ob der Gehsteig nicht gleich auf der Seite der Schule resp. des Minigolfplatzes angelegt werden soll – damit die Schüler/-innen (insb. 1. Klassler) nicht unnötig die Straße queren müssen. Die Diskussion verlief ohne konkretes Ergebnis, sodass nur ein Grundsatzbeschluss abgestimmt wurde ==> 14x JA, 1x Enthaltung.

TOP 4 – Ausgleichsabgabe Spielplatz:

Der § 12 der Tiroler Bauordnung verlangt bei Wohnbauprojekten mit mehr als einer bestimmten Anzahl an Wohneinheiten die Errichtung eines eigenen Spielplatzes. Auf Antrag des Bauwerbers ist diesbezüglich eine Ausnahme zu gewähren, wenn ein öffentlicher Spielplatz innerhalb von 300 m erreichbar ist. Im § 23 der Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz werden die Gemeinden ermächtigt, dafür eine Ausgleichsabgabe zu verrechnen. Die Einnahmen stehen ausschließlich der Gemeinde zu. Die Höhe der Abgabe ist laut Landesverordnung fixiert und nicht durch die Gemeinde anpassbar. Für die Einhebung dieser Abgabe muss die Gemeinde eine eigene Verordnung beschließen. Im Zuge der Diskussion wurde angemerkt, dass diese Verordnung eine Art Umgehung für den Bau von Spielplätzen interpretiert werden kann. Die Mittel sollen zweckgebunden der Erhaltung von Spielplätzen zukommen ==> 14 x JA, 1x NEIN (Abstimmung erfolgt in zwei Stufen: die Verordnung und die Zweckbindung).

TOP 5 – Vertragsübernahmen Firma Neuberger:

Zu diesem TOP wirft Substanzverwalter Andreas Kerber ein, dass komplett das Gleiche noch einmal unter Agrarangelegenheiten (Ehrwald Unterdorf) vorliegt und die beiden gemeinsam behandelt werden sollen. Es gibt Nutzungsverträge zwischen Herrn Alfred Neuberger und der Gemeinde Ehrwald bzw. der Gemeindegutsagrargemeinschaft Ehrwald Unterdorf betreffend der Deponie Ponöfen. Die Bescheide (Betriebsanlagen, etc.) laufen jedoch auf die jeweiligen GmbH’s von Alfred Neuberger. Hier soll nun eine Vertragsübernahmevereinbarung dahingehend unterschrieben werden, dass der bisherige Nutzungsberechtigte Herr Alfred Neuberger auf die Alfred Neuberger GmbH übergeht. In Abstimmung mit der Rechtsvertretung der Gemeinde wurde noch eine persönliche Haftungsklausel für Herrn Alfred Neuberger mit aufgenommen – jedoch ausschließlich bezogen auf den Insolvenzfall.

Auf meine Rückfrage, wie es mit der Haftung im Fall von etwaigen (bis dato unbekannten) Altlasten aussieht (ob es für die Gemeinde hierbei günstiger ist, sich an eine Privatperson oder eine GmbH halten zu können), zückte Bgm. Köck ein laut seinen Aussagen gestern (Mo. 5.02.2024) eingegangenes und an die Gemeinderäte adressiertes Schreiben der Alfred Neuberger GmbH und las daraus vor. In diesem wird mir rufschädigendes Verhalten und Versuche der Störung von Betriebsabläufen der Firma Neuberger durch Aufstellung tatsachenwidriger Behauptungen vor. Zudem wirft er mir regelmäßige und wiederkehrende Anzeigen bei Bezirks- und Landesbehörden vor. Er zweifelt insbesondere meine Objektivität ihm gegenüber an. Konkret wirft er mir auch vor, dass ich im Jahr 2020 die Bürgerinitiative “Reglementierung Deponie Ehrwald”, mit der ich unter Verbreitung von Falschinformationen zahlreiche Unterschriften gesammelt und große Teile der Gemeindebürger gegen ihn aufgebracht hätte. Zudem hätte ich die Falschinformation verbreitet, dass Radon im Erdreich sei. Betreffend der Mengenangaben soll ich um den Faktor 3-5 daneben liegen, was in der Absicht der Firma Neuberger zu schaden erfolgt sein soll. Im Endergebnis wirf er mir mangelnde Objektivität und volle Befangenheit gegenüber seiner Person vor und verlangt, dass ich mich zukünftig bei Beschlussfassungen betreffend seiner Person und all jener Unternehmen, an denen er beteiligt ist, für befangen erkläre und nicht daran teilnehmen soll.

Zu diesem Punkt äußerte sich einzig und allein VzBgm Robert Wilhelm in einer angemessenen Art und Weise: Er wies darauf hin, dass dieses Schreiben gar nichts mit dem aktuellen Thema zu tun hat, und dass es sinngemäß als unzulässige Beeinflussung eines gewählten Mandatars zu werten ist – er legte formell Protest ein. Ich schließe mich dieser Meinung voll und ganz an.

Betreffend des eigentlichen Themas wurde von Substanzverwalter Andreas Kerber eindringlich darauf hingewiesen, dass er infolge der Haftungsklausel keinen Unterschied erkennen kann, ob nun die GmbH oder Herr Alfred Neuberger persönlich haftet – was er ja im Insolvenzfall damit jedenfalls tut. Bgm. Köck erteilt idF Herrn Alfred Neuberger das Wort. Die Bescheide lauten alle auf die GmbH und es sei alles eingehend geprüft und für in Ordnung befunden – alles ganz normal. Auf die Frage, was im Falle eines Verkaufes passieren würde, antwortet Herr Neuberger, dass Bescheide nicht verkauft werden können. Hier präzisierte ich, dass Bescheide sehr wohl übertragbar sind – ein Vorgang, der in jedem Unternehmensverkauf üblich ist.

Am Ende wurde die Vertragsübertragung mit 12 x JA, 1x Befangen, 1x Enthaltung und 1x NEIN (ich) angenommen – sowohl für die Gemeinde als auch GAG-Unterdorf.

TOP 6 – Agrarangelegenheiten:
  • Alois Schretter jetzt Monika Alberti (Im Tal 30) wurde in Verträgen aus dem Jahr 1959 ein 3 m breiter Zufahrtsweg sowie 40 m² Grund für den Bau einer Kleingarage zugesprochen. Dies wurde jedoch nie im Grundbuch umgesetzt. In der folgenden Diskussion ergaben sich Ungenauigkeiten, was jetzt tatsächlich wo und wie vereinbart wurde und wie die örtliche Situationen insb. Zufahrten und ggf. Servitute bestehen. Am Ende entschloss man sich zu einem Grundsatzbeschluss dieser Vergebücherung zuzustimmen – eine etwaige Übertragung allerdings erst nach Abklärung der Details (insb. Vermessung) ==> einstimmig.
  • Antrag der TZA auf drei Mountainbike-Trail-Strecken (davon eine neu, nicht in den bisherigen Diskussionen enthalten). Hierzu erläutert Herr Benedikt Bader (Ortsausschussobmann TZA) die Details. Die Strecken führen hauptsächlich durch das Waldgebiet, um ein naturnahes Mountainbikeerlebnis zu ermöglichen (kein Autobahnfeeling). Dies soll eine Erweiterung des erschlossenen Schigebietes für einen Sommerbetrieb darstellen. VzBgm Robert Wilhelm äußert sich negativ zu den in letzter Zeit vorgenommenen Änderungen im Bereich Racing-S und der damit verbundenen Eingriffen in den Schutzwald. Substanzverwalter Daniel Wilhelm verlangt, dass sichergestellt wird, dass die Schafe den Lähngraben auch während der Bauarbeiten nicht überqueren können – entsprechende Maßnahmen sind bei Baubeginn einzurichten. Ich bemerkte, dass mir diese Trails zuviel sind – insbesondere, da es ja in diesem Bereich auch den Rutschenpark geben soll. Grundsätzlich stehe ich der Erschließung von Mountainbikestrecken unter der Maßgabe des E-Bike Booms sehr negativ gegenüber, weil nun Personen entgegen ihrer fahrtechnischen Fähigkeiten in Gebiete vorstoßen, wo sie nichts verloren haben. Diesem Trend ist Einhalt zu gebieten und nicht zu fördern => 9x JA, 4x NEIN, 1x Befangen, 1x Enthalten.
  • Pachtvertrag Andreas Mader: der Pachtvertag lautet auf Herrn Andreas Mader, letztes Jahr gab es jedoch eine Umfirmierung in eine GmbH. Es geht um 2.000 m² (der untere Carport). Analog zu Alfred Neuberger – mit persönlicher Haftung ==> 14x JA, eine Enthaltung.
TOP 7 – Antrag Hallenbad – Liste Güne/Huamat, Liste Frei, Dorfliste:

VzBgm Robert Wilhelm bezieht sich auf die 12. GR-Sitzung und dem damaligen Beschluss zur Einrichtung eines Gremiums, welches ein neues Betriebskonzept gemäß den zur Verfügung stehenden Mitteln erarbeiten soll. In der kurzen Diskussion wird der ursprünglich eingebrachte Antrag formell zurück gezogen und der neuen Formulierung (letzter Satz) erneut eingebracht. Diesem wurde zunächst die notwendige Dringlichkeit vom Gemeinderat einstimmig zuerkannt – was für die inhaltliche Abstimmung erforderlich war.

Anschließend wurde über den neuen Antragstext abgestimmt: “Der Gemeinderat soll eine Grundsatzentscheidung über den Weiterbetrieb des Ehrwalder Hallenbades mit Wasser berichten. Unabhängig von der Finanzierung oder der zu erwartenden Bäderoffensive der Landesregierung” ==> einstimmig angenommen.

TOP 8 – Anfragen, Anträge, Allfälliges:
  • Bgm. Köck trägt ein Schreiben der “Frauen im Brennpunkt” vor. Es geht um die Finanzierung der Zugspitzzwerge, welche im Budget mit 25.000,- € vorgesehen ist, wofür jedoch von Seiten der Gemeinde nun mind. 35.000,- € benötigt werden. Die Hauptposition stellen die Personalkosten (133 T€) dar. Bgm. Köck schlägt vor, dass jetzt die 25.000,- € bezahlt werden, der Rest wird dann nach der Budgetierung im Herbst, Anfang 2025 ausgezahlt ==> einstimmig.
  • Bgm. Köck trägt vor, dass die IT der Gemeinde erneuert werden muss – weil zahlreiche Geräte demnächst aus der Garantie herausfallen. Es liegt ein Angebot der KufGem vor, dieses lautet auf 47.985,- € Im Budget sind jedoch nur 21.500, € vorgesehen. Die KufGem will das Projekt jedoch jetzt gleich durchziehen und bietet dafür eine Stundung des darüber hinausgehenden Betrages an – soll dann im Budget 2025 abgerechnet werden. Nach kurzer Diskussion wurde beschlossen, dass dieses Angebot von Herrn Florian Valentin geprüft werden soll ==> 14x JA, 1x NEIN weil ich grundsätzlich die Prüfung von Alternativangeboten verlange, was hierbei wieder nicht gegeben war.
  • Bgm. Köck berichtet, dass die “Wildbach” nach eingehenden Vorbesprechungen mit den zuständigen Abteilungen (insb. Naturschutz und Biberschutz) das Projekt Sanierung Geschiebebecken Gaisbach nun soweit fertig hat, dass mit einem Baubeginn im Jahr 2025 gerechnet werden kann. Es sollen keine Spundwände mehr kommen, sondern spezielle Betonbauten (bis auf eine Tiefe von 10 m). Die Gesamtkosten belaufen sich auf geschätzte 2,4 Mio €, wovon die Gemeinde voraussichtlich 25% somit 600.000,- € zu tragen hat.
  • Bgm. Köck bereichtet, dass die PV-Anlage der Volksschule nunmehr endabgerechnet die Gemeinde 10.887,- € gekostet hat (nach Abzug aller Förderungen – gesamt 49.051,- €)
  • Bgm. Köck verliest einen Antrag der Volksschulkinder betreffend der Gestaltung des Pausenhofes (sieht so leer und traurig aus) – insb. Sitzbänke, Schattenplätze, mehr Rasen und Gras sowie einige Spielgeräte/-sachen.
  • Betreffend meiner Anfragen zum Gewerbegebiet Schanz Nr. 3 (insb. zu den diesbezüglichen Verkaufsanzeigen) führt Bgm. Köck aus, dass als Betriebsstätte iSd Vertrages eine Lagerhallte seit 2016 besteht, der geforderte Bebauungsgrad von 25% mit 17,5% erfüllt sei, betreffend des Ausbaues des 1. OG gäbe es keine “geänderte Bauführung” bezüglich des Baubescheides – weitere Informationen hierzu gäbe es nicht mehr, da es Sache der Baubehörde sei. Die gesetzlichen Grundabstände werden überall eingehalten, eine Parifizierung (zwecks Verkauf von Büroflächen) ist nicht erfolgt – weitere Maßnahmen seien aufgrund des in den Verträgen enthaltenen Vorkaufsrechtes der Gemeinde nicht zu ergreifen. Zu dem selben Schluss käme auch eine eingeholte Rechtsauskunft, lt. der keinerlei Handlungsbedarf besteht. In der Folge führt Herr Alfred Neuberger aus, dass es immer das Ziel war, dieses Grundstück der Öffentlichkeit gewinnbringend zur Verfügung zu stellen – somit war schon immer ein Mehrzweckgebäude geplant (Zitat aus dem Kaufvertrag v. 24.05.2016: “…Der Käufer erwirbt das Kaufobjekt zur Errichtung eines betrieblichen Gebäudes für sein Unternehmen…”). Die aktuellen Ausschreibungen als “Verkauf” dienen lediglich um das potentielle Interesse zu erkunden – ein Verkauf liege jedenfalls im Bereich des Möglichen (aber nicht vorrangig). Auf die explizite Rückfrage betreffend seiner Ausführungen hinsichtlich eines Verkaufs, verweigerte mir Alfred Neuberger die Antwort. Die Gemeindeführung bezog sich diesbezüglich erneut auf das vertragliche Vorkaufsrecht.
  • Betreffend meiner Anfrage hinsichtlich eines “Desaster Recovery Planes” im Zusammenhang mit der Umstellung der Gemeindeverwaltung auf “papierloses Büro”, wollte Bgm Köck wissen, was dies sei. Die Antwort der KufGem bezog sich lediglich auf eine Datensicherung lokal (jeweils in 14-Tage-, 2 Wochen- und 3 Monatsstände) sowie Tagessicherung lokal als auch in der KufGem Cloud. Eine Datensicherung der Office 365 Daten (zB Mails) wurde von der Gemeinde nicht gebucht. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sind nicht im System eingestellt – jedoch von der Gemeinde einzuhalten. Es geht einfach um die Beweisbarkeit von Vorgängen und Beschlüssen über längere Zeiträume und deren Sicherung gegen Datenverlust. Es zeigte sich recht deutlich, dass hier die notwendige Sensibilität und das Verständnis potentieller Probleme faktisch nicht existent ist. Es muss somit offensichtlich erst etwas passieren, damit etwas passiert.
  • Betreffend meiner Anfrage betreffend Anzeigen und Einschaltungen von Xenia Hirmer mit zahlreichen Fotografien, welche nicht im Zusammenhang mit den betroffenen Objekten steht sowie Wohnungen mit der Eigenschaft “Freizeitwohnsitz” (zB Zugspitzresidenzen), Schanz Nr. 3 “Flächen zum Verkauf” erklärte sich die Gemeinde nicht für zuständig bzw. desinteressiert.
  • Anfrage GR-Peter Spielmann betreffend E-Ladesäulen – lt. Bgm Köck kommen zwei Ladesäulen (ges. 200 A) auf dem Gelände der Freizeitbetriebe.
  • Anfrage GR-Peter Spielmann betreffend Zahnarzt Praxis im Mehrzweckgebäude, insb. die Weiterverwendung zur Vermeidung toten Kapitals. Hier wirft GR-Peter Frei auch ein, dass diese Räumlichkeiten für eine Nachmittagsbetreuung von Kindern gut geeignet wären – dies wird von Bgm. Köck abgelehnt (mit dem Ziel eines zentralen Hortes).
  • Anfrage GR-Peter Spielmann betreffend Hallenbad: dieses ist nun bereits seit einem Jahr geschlossen. Es müssten somit endlich Zahlen und Kosten da sein. Bgm- Köck und VzBgm Köpfle weisen auf den Bilanzstichtag der Freizeitbetriebe hin. Auch sie hätten keine Zahlen. Zudem gibt es erneut einen GF-Wechsel.
  • Anfrage GR-Peter Spielmann betreffend Parkgebühren insb. auf bekannten Parkplätzen wie in den Ponöfen und hinter dem Viadukt. Bgm. Köck verweist auf die angestrebte Bezirkslösung (scheitert nach wie vor an dem nicht vorhandenen Koordinator/-in) und auf den Auftrag der Erfassung der potentiellen Parkflächen durch VzBgm. Wilhelm.
  • Anfrage GR-Peter Spielmann betreffend Müllabgabe durch nicht ortsansässige Personen im Recyclinghof. Dies ist lt. Bgm. Köck nicht exekutierbar.
  • Anfrage GR-Peter Spielmann betreffend Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen insb. auf der Garmischer und Innsbrucker Straße. Er schlägt die Aufstellung von Radarboxen vor (auch wenn diese nicht scharf geschalten werden). Bgm. Köck verweist auf die regelmäßige Kontrolle durch die Polizei – welche jedoch sehr oft kein Ergebnis bringt. Er redet das Problem deutlich klein, dem von einer GRin aus der Nachbarschaft widersprochen wird.
  • GR-Peter Spielmann verweist auf einen lockeren Kanaldeckel im Bereich “Heiligen Wirt”.
  • Anfrage GR-Peter Spielmann betreffend Glühweinstände, die sehr gut angenommen werden – ob dies nicht auch im Sommer genutzt werden kann – zB beim Platzkonzert. Die Anfrage wurde durchwegs positiv aufgenommen.