…heißt es immer wieder, wenn es um rechtliche Themen geht.
Bei der Jahreshauptversammlung der TZA im Dezember 2018 wurde die Erhöhung der Kurtaxe von 2,- auf 3,- Euro ab 2020 beschlossen. Diese war zweckgewidmet für die anstehenden Investitionen und insbesondere für die Sanierung des Ehrwalder Hallenbades. Erwartet wurden damit 1,2 Mio Euro zusätzliche Einnahmen jährlich.
Im Oktober 2022 präsentierte die TZA Führung ein “fantastisches Ergebnis” mit 1,56 Mio Nächtigungen. In den Jahren 2018/19 waren es ~1,64 Mio, 2019/20 ~1,40 Mio und 2020/21 pandemiebedingt gerade einmal ~0,84 Mio – doch da flossen massive Stützungsgelder aus der Staatskasse (somit Steuergelder).
In Summe hat die TZA damit erhebliche Mehreinnahmen lukriert, was von ihrer Seite auch gerne als die von ihr “erledigten Hausaufgaben” bezeichnet wird. Mit dem Wegfall des Hallenbades wird diesen (zumindest zum Teil) die ursprüngliche Grundlage (wir erinnern uns: die Sanierung des Hallenbades in Ehrwald) entzogen. Wenn sich jetzt die TZA aus dieser Vereinbarung mit den Mitgliedern, basierend auf der Abstimmung der Jahreshauptversammlung im Dezember 2018, zurückziehen will, stellt sich die Frage, ob damit der § 877 ABGB erfüllt sein könnte. Falls JA, müssten auch die daraus lukrierten Vorteile wieder zurückgegeben werden – was sich in der Praxis allerdings als sehr kompliziert erweisen könnte. Sicherlich ein interessantes Spielfeld für Juristen.
Uns wurde vorgerechnet, dass sich der jährliche Abgang der Freizeitbetriebe im Wesentlichen auf das Hallenbad konzentriert und zwischen 600.000 und 1 Mio € pro Jahr betragen könnte. Ein Schelm, der jetzt denkt, dass mit dem Zusperren des Hallenbades die ganze Angelegenheit erledigt ist. Die grundlegenden Probleme bleiben nach wie vor bestehen. Das Hallenbad war nur die deutlich sichtbare Spitze des Eisberges.
Aus einer nicht öffentlichen Beantwortung meiner kritischen Fragen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Freizeitbetriebe Tiroler Zugspitze geht hervor, dass hier offensichtlich zuerst das Geld ausgegeben, dann geplant und dann mit der Ideenfindung für die Vermarktung begonnen wird. Für den neu renovierten Zugspitzsaal sind im Jahr 2023 ganze 21 Veranstaltungen geplant (davon 9 Theateraufführungen und 4 Hochzeiten) – und es ist keine einzige Gemeindeversammlung vorgesehen. Rechnet man pro Veranstaltung mit Vor-/Nacharbeiten jeweils 3 Tage ein, macht das zusammen 63 Tage. Meine lieben Damen und Herren, das Jahr hat 365 Tage und so ein Saal muss möglichst ganzjährig vermietet werden, um wirtschaftlich zu sein. Was ist mit den restlichen 300 Tagen?
Auf der Präsentation stand auch deutlich: “…Hier ist klar zu deponieren, dass der Saal nicht als Renditeobjekt zu sehen sein kann…” Es ist somit offensichtlich ein geplanter Verlustbetrieb. Hier stellt sich mir die Frage, ob das im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen der Gemeinde (in der damals prekären finanziellen Situation) und denen für Tourismusverbände (in welche auch nicht touristische Betriebe und Unternehmen einzahlen müssen) steht.
Aus diesem (und weiteren) Gründen bin ich der festen Überzeugung, dass weder die TZA noch die Gemeinde Ehrwald ihre viel zitierten Hausaufgaben auch nur ansatzweise gemacht haben. Das Zusperren des Hallenbades ist in meinen Augen der Versuch, sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Wer fremde und öffentliche Gelder und Vermögenswerte verwaltet, hat eine besondere Verantwortung. Ob diese Vorgangsweisen (es betrifft auch die anderen Teilbetriebe) dem gerecht werden, wage ich nicht zu beurteilen.
Wir sind der Meinung, dass sich die Verantwortlichen der Öffentlichkeit zu stellen haben und der Bevölkerung Rede und Antwort schuldig sind:
Keine Entscheidung OHNE eine vorherige Gemeindeversammlung,
auf der alle Informationen offen gelegt werden! Dies betrifft insbesondere die Folgekosten des Zusperrens und die Konzepte samt Kosten für die angeblich geplanten Alternativprojekte.
Es liegt an uns ALLEN, die Gemeindeführung dazu zubewegen, sich unseren Fragen zu stellen. Jeder ist aufgefordert, den Gemeinderäten seine Meinung zu sagen und diese auch vor der Gemeinderatssitzung lautstark kundzutun. Denn noch ist es nicht zu spät, noch können wir etwas bewegen, wenn wir es auch wirklich wollen. Nicht einzelne alleine, alle zusammen!