Bereits im Mai 2021 habe ich mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Entsorgung des Materials der Schneeräumung im Ausgleichsbecken Gaisbach keine Lösung ist. Dabei stieß ich auf taube Ohren – sowohl vonseiten der Gemeinde als auch der BH-Reutte.
Als sich im November 2021 abzeichnete, dass es auch diesen Winter wie gewohnt weitergehen würde, habe ich in meiner Eigenschaft als Einsatzstellenleiter der Tiroler Bergwacht am 21. Dezember 2021 eine formelle Anzeige bei der BH-Reutte mit Kopie an den Landesumweltanwalt eingebracht. Am Rande angemerkt: Ich sah mich zu diesem Schritt gezwungen, da ich als Exekutivorgan des Tiroler Naturschutzgesetzes gesetzlich dazu verpflichtet bin, mir bekannte Gesetzesübertretungen in meinem Zuständigkeitsbereich entsprechend zur Anzeige zu bringen (§78 StPO). Andernfalls würde ich mich einer Amtsanmaßung schuldig machen und müsste selbst mit empfindlichen Strafen rechnen.
Passiert ist offensichtlich nichts. Aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes erhalte ich über den weiteren Verlauf solcher Anzeigen keinerlei Informationen. Vor-Ort ist auch nichts Erkennbares passiert und somit ergibt sich aus der diesjährigen Schneeräumung die gleiche Situation wie zuvor. Es wird weiterhin mit Streusalz und Splitt verunreinigter Schnee (dieser gilt als Abfall gem. Abfallwirtschaftsgesetz) illegal in den Bereich eines Fließgewässers entsorgt. Der Splitt ist hierbei als “sonstiger Abfall” anzusehen, der einer Wiederverwertung oder einer geeigneten Deponie zuzuführen ist. Eine solche geordnete Entsorgung/Wiederverwertung ist aufgrund der Geländegegebenheiten nun so gut wie unmöglich.
Zudem wurde das Ausgleichsbecken von Bibern als Lebensraum erobert und unterliegt somit der EU-Habitatsverordnung mit höchster Schutzkategorie.
Aus diesem Grund sah ich mich nun erneut in der Verpflichtung, die BH-Reutte, mit Kopie an den Landesumweltanwalt, diesbezüglich in Kenntnis zu setzen (siehe hier).
Im neuen Gemeinderat werden wir mit Nachdruck dafür eintreten, dass sich hier nachhaltig etwas ändert und geltende Gesetze entsprechend eingehalten werden. Diesbezügliche Lösungsansätze haben wir bereits skizziert (Beiträge “Wohin mit den Schneebergen?” sowie “Freiflächen für Schnee und Kommunikation“).