Das große 1×1…

Wenn man die öffentlichen Äußerungen bestimmter Personen verfolgt, kann es schon mal passieren, dass man an seiner eigenen Wahrnehmung zweifelt. “…das habe ich doch ganz anders in Erinnerung…” ist da noch die unverfänglichste Selbstäußerung.

Ein Beispiel: Im Dezember 2018 wurde auf der Jahreshauptversammlung der TZA beschlossen, die Kurtaxe (auch Luftsteuer genannt) von 2,00 auf 3,00 Euro anzuheben. Dieser Schritt war laut Führung der TZA unbedingt notwendig, um die vorgestellten größeren Investitionen zu finanzieren. Konkret ging es dabei um:

  • 7,9 Mio € für die Sanierung des Ehrwalder Hallenbades
  • 1,5 Mio € für die Sanierung des Freibades in Lermoos
  • 1,5 Mio € für einen Almerlebnisweg

Besonders der erste Punkt wurde offenbar heiß diskutiert. Die Erinnerungen daran gehen in den heutigen Meinungen auseinander. Viele Ehrwalder/-innern sind fest davon überzeugt, dass es immer geheißen habe, dass diese Erhöhung mit 1,- € dem Ehrwalder Hallenbad zukommen sollte. Der aktuelle Obmann der TZA argumentiert heute immer wieder lauthals, dass das so nicht stimme und immer nur von 30 Cent für das Ehrwalder Hallenbad die Rede war.

Kommen wir jetzt zur Mathematik, die eine exakte Wissenschaft darstellt. Die Summe obiger Teilbeträge beträgt 10,9 Mio €. Somit schlägt das Ehrwalder Hallenbad mit 72,5 Prozent der Summe zu Buche – macht nach Adam Riese 72,5 Cent der Kurtaxen-Erhöhung, welche für das Ehrwalder Hallenbad bestimmt waren. Das sind nicht der 1,- €, den viele in Erinnerung haben, allerdings mehr als das Doppelte dessen, woran sich der TZA-Obmann zu erinnern glaubt.

Ihm zur Ehrenrettung gereicht die Tatsache, dass er in der damaligen Sitzung noch gar nicht Obmann war, und somit über die Details gar nicht so genau Bescheid wissen muss. Allerdings sollte er als damaliger Aufsichtsratsvorsitzender die Protokolle kennen. Jetzt – wider besseres Wissen – etwas völlig anderes zu vertreten, gehört sich einfach nicht.

Diese Erhöhung wurde per 01.01.2020 umgesetzt. Erwartet wurden damals 1,2 Mio Euro zusätzliche Einnahmen jährlich. Glaubt man dem Tätigkeitsbericht der TZA betrugen die Nächtigungszahlen in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 3.937.664. Damit würden auf das Ehrwalder Hallenbad 2,85 Mio € entfallen. Ein Betrag, der bereits eingenommen wurde und gemäß JHV-Beschluss zweckgewidmet ist.

Aus der 18. Gemeinderatssitzung v. 12.12.2023 wissen wir, dass die Gemeinde Ehrwald (entgegen aller Behauptungen der Gemeindeführung) über ein liquides Barvermögen iHv. 2,74 Mio € verfügt. Zusammen sind das 5,59 Mio € an Barmitteln, welche auf Sparkonten liegen und jederzeit für eine Sanierung des Hallenbades verwendet werden könnten.

Die Betonung liegt hierbei auf “…könnten…”, denn es fehlt offenkundig am Willen der Verantwortlichen. Am Willen jener, welche immer wieder lautstark betonen, dass sie nicht gegen eine Sanierung des Ehrwalder Hallenbades sind – aber offensichtlich auch nicht für eine solche. Oder fehlt es ihnen einfach nur am Mut, das zu tun, wofür sie gewählt wurden: zu Handeln, für das Wohl der Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft.

Ihnen seien auch drei Zitate aus dem Bericht des Tiroler Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2021 mit dem Titel “Kommunale Schwimmbäder” ans Herz gelegt: “…Die Bereitstellung
von Infrastruktur (z.B. Schwimmbäder) ist Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge und zählt zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung
…” (Seite 5) und “…Nach Ansicht des LRH werden beim Betrieb eines Schwimmbades berechtigte schulische, gesundheitsfördernde, sportliche und touristische Ziele verfolgt. Angesichts der Tatsache, dass der Betrieb vor allem bei kleineren Anlagen betriebswirtschaftlich unwirtschaftlich ist, spricht sich der LRH für Kooperationen und gemeinsam betriebene Schwimmbäder aus. Damit würde dem verfassungsrechtlichen Effizienzprinzip eines wirtschaftlichen, sparsamen und zweckmäßigen Betriebes entsprochen…” (Seite 68) und auch “…Der LRH verweist in diesem Zusammenhang auf den Tiroler Sportstätten Strategieplan 2020, den die Tiroler Landesregierung am 27.9.2011 beschloss. Dieser Plan baute auf frühere Sportstättenleitpläne auf und soll als Basis für Entscheidungen über Infrastrukturmaßnahmen im Sport dienen. Ziel war die Sicherstellung eines am lokalen Sportbedarf orientierten Angebotes an Bewegungsräumen für Menschen aller Altersgruppen mit ihren jeweiligen sportlichen Interessen und Ansprüchen…” (Seite 3).

Die “hohe Politik” wird somit auch vom Landesrechnungshof an ihre Verantwortung für die Gesellschaft und deren Gesundheit erinnert. Eine Verantwortung, welcher sie sich durch Aussitzen des Problems nicht entziehen kann und darf. Oder wie es der erst kürzlich verstorbene Politiker Henry A. Kissinger so treffend formulierte:

hat mir nicht gefallenhabe mir mehr erwartetwar recht gut und interessanthat mir sehr gut gefallensuper Beitrag! (14 Bewertungen, Durchschnitt: 3,71 von 5)
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