Deponie Ponoefen – Amtstafelaushang

Dem aufmerksamen Bürger wird nicht entgangen sein, dass auf der Amtstafel der Gemeinde Ehrwald vom 9.9. bis 7.10.2022 eine Kundmachung betreffend der Deponie Ponoefen veröffentlicht wurde.

Kurz sinngemäß zusammen gefasst: Es hat sich gezeigt, dass die angelieferten Deponie-Materialien nicht geeignet sind, eine laut Bescheid erforderliche Sperrwand entlang der unteren Grenze der Deponie auszubilden. Ebenso hat sich gezeigt, dass die Deponie-internen Straßen stellenweise zu steil sind. In beiden Fällen ist externes Material mit bestimmten Eigenschaften erforderlich, welches mittels LKW-Transport zur Deponie gebracht werden muss. In Summe 190.000 m³, was geschätzte 9.000 Fahrten mit 40-to LKWs verursachen wird.

Wir erinnern uns an die bescheidgemäße Errichtung der Bergbaustraße innerhalb der Deponie und den damit verbundenen Verkehrsbelastungen für die Anrainer und Bevölkerung des gesamten Talkessels in den Jahren 2020 und 2021. Zwei solche Anrainer haben sich damals ganz besonders lautstark gegen diese Transporte in Szene gesetzt. Beide sitzen nun im GR, keiner hat sich zu diesem Thema geäußert.

Anfrage zur Deponieänderung

Am 18. September 2022 habe ich die beiliegende Anfrage an die Gemeindeführung gerichtet und um Antworten gebeten.

Anfrage zur Deponieänderung

Am 3. Oktober 2022 habe ich beiliegende Antwort aus dem Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Umweltschutz von Herrn Mag. Lukas Czakert erhalten.

Dieses Schreiben enthält keinerlei Vertraulichkeitshinweise und wurde auch in der 7. GR-Sitzung verlesen. Ich sehe somit keine Gründe, warum es hier nicht publiziert werden dürfte. Sollte ich mich diesbezüglich im Irrtum befinden, bitte ich um entsprechende Aufklärung (damit ich das Dokument löschen kann).

Im Wesentlichen enthält diese eine Darstellung der bekannten Gegebenheiten und legt dar, dass sich die Deponie samt der beantragten Änderungen und der damit verbundenen Transporte vollumfänglich im Rahmen der geltenden Gesetze und bescheidlichen Bewilligungen bewegt. Auf potenzielle gesundheitliche Schädigungen (infolge von Lärm, Abgasen, Staub), die erhöhte Unfallgefahr oder auch die potenzielle Gefährdung der systemrelevanten Infrastruktur (Wasser, Strom, Abwasser, Gas udgl.), welche innerhalb der Straße(n) verlegt ist und diese auch niemals für eine derartige Belastung ausgelegt wurde, wird nicht eingegangen. Beispielsweise: was würde passieren, wenn nicht eine Wasser-, sondern eine Gasleitung undicht wird?

Ebenso wird nicht auf die Asymmetrie zwischen Nutzung und Erhaltung eingegangen. Fakt ist, dass öffentliche Straßen von jedem und jederzeit genutzt werden können. Für Abnutzungsschäden an der Straßeninfrastruktur muss i.d.F. die Allgemeinheit aufkommen, auch wenn diese überwiegend durch eine übermäßige und u.U. nicht auslegungskonforme Nutzung Einzelner verursacht wurden.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass ich bereits in der 2. Sitzung des neuen Gemeinderates am 19.04.2022 einen Ausschuss beantragt habe, welcher sich mit Lösungsmöglichkeiten zum Schutz der Bevölkerung und der systemrelevanten Infrastruktur in unserem Straßennetz (insb. Zugspitzstraße) beschäftigen soll. Dieser Antrag wurde 13/2 abgelehnt.

Ich muss eingestehen, dass es (zumindest für mich) beschämend war, dass unsere Gemeindeführung offensichtlich nicht bereit ist, für den Schutz und das Wohlbefinden unserer Bürger/-innen einzutreten und nach Lösungen zu suchen. Bis dato ist noch nicht einmal ein Verkehrsausschuss eingesetzt, der sich damit befassen könnte. Vielleicht ändert sich die Einstellung Einzelner, wenn das für diese baulichen Maßnahmen anzuliefernde Material nicht nur über die Zugspitzstraße, sondern auch über die Innsbrucker Straße angeliefert wird…

hat mir nicht gefallenhabe mir mehr erwartetwar recht gut und interessanthat mir sehr gut gefallensuper Beitrag! (11 Bewertungen, Durchschnitt: 4,36 von 5)
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