7. GR-Sitzung v. 3. Okt. 2022

Zu dieser Sitzung war die Reihe der Zuhörer wieder gut befüllt – 12 Personen verfolgten die Sitzung (vier davon verließen sie wieder nach dem TOP-2). Doch alles der Reihe nach.

  • Bei TOP-1 gab es meinerseits einen schriftlichen Einspruch zum Protokoll: Meiner Erinnerung nach wurde in der letzten Sitzung zwar über die Finanzierung des Radladers (70.900,- € brutto) abgestimmt, allerdings ohne die Anbauplatte für die (alte) Schneefräse, welche noch einmal 2.925 € brutto kosten soll. Diese Anbauplatte kam in den Diskussionen zwar vor, nicht jedoch der Preis dafür und somit konnte sich die Abstimmung nur auf die 70.900,- € für den Radlader beziehen. Die Änderung wurde mit 13 Stimmen bei einer Gegen- und einer Enthaltungsstimme abgelehnt. Am Ende der Sitzung stellte sich dann heraus, dass die Anbauplatte gar nicht mehr benötigt wird, da eine neue Schneefräse bereits 2019 vom damaligen GR genehmigt und in der Folge vor zwei Jahren bestellt wurde. Ein Umstand, der offenbar ohne den Einspruch nach wie vor nicht aufgefallen wäre – was hätte man dann wohl mit der nicht passenden Anbauplatte gemacht?
  • Unter TOP-2 wurde die aktuelle Projektversion von “Almkönigin” (ehemals “Alpenglühn”) vorgestellt. Diese entspricht nun sowohl von der Grundfläche als auch der Kubatur in sehr engen Grenzen dem Altbestand (“…sehr identisch…” lt. Planer) => 4 Geschoße, Gesamtgebäude um 1/2 m niedriger, 9 Gästezimmer mit 18 + 6 Betten, 5 Personalzimmer, 1 Betreiberwohnung, Restaurant mit 55 Plätzen innen und 50 außen, kein Außenpool mehr. Nach kurzer Diskussion äußerte sich der GR zu diesen Plänen mit 14x JA und 1x Enthaltung grundsätzlich positiv. Damit wurden die weiteren Schritte (Raumordnungskonzept samt Widmung und Bebauungsplan) zur Vorbereitung freigegeben.
  • Zu Beginn des TOP-3 berichtete BGM Köck vom Bürgermeistertag, auf welchem das Land Tirol seinen Wunsch deponierte, dass die Gemeindegebühren im Sinne der aktuellen Teuerung NICHT angehoben werden. Allerdings gibt es hierzu eine Ausnahme: die Wasser- und Kanalgebühren. Hier bestehen Förderungsvoraussetzungen lt. denen diese Förderungen nur zuerkannt werden, wenn die Gebühren in einem bestimmten Bereich liegen. Ehrwald orientierte sich hier immer an der unteren Grenze und somit besteht die Gefahr, dass wir bei einer Indexanpassung damit aus diesem Bereich nach unten herausrutschen und i.d.F. keine Förderungen mehr bekommen. Somit werden die Gebühren im Zusammenhang mit Wasser/Kanal im Mittel um 9,4% angehoben. Dies ist nach übereinstimmender Aussage des BGM und des Amtsleiters das absolute Minimum der notwendigen Anhebung => dagegen stimmte nur 1 GR.
  • Im TOP-4 wurde beschlossen, die Sätze für die Freizeitwohnsitzabgabe um 5% anzuheben (Orientierung an den Höchstsätzen). Bei der neu zu beschließenden Leerstandsabgabe (auf leer stehende Wohnungseinheiten), welche ab 2024 einzuheben sind, wurden die vom Land Tirol empfohlenen Mindestsätze beschlossen – beide Entschließungen einstimmig.
  • Der TOP-5 bezog sich auf die notwendige Sanierung der Aufbahrungskapelle i.H.v. 9.441,- € brutto sowie die Entscheidung, dass zumindest für diesen Winter ein Salzsilo um 4.700,- € netto p.a. angemietet wird (Option Mietkauf besteht lt. GR M. Leitner). Die erste Vergabe wurde mit 1 Gegenstimme angenommen, die zweite einstimmig.
  • Im TOP-6 wurde heftig über Energieeinsparungspotentiale, insb. im Zusammenhang mit der Winterbeleuchtung, diskutiert. Dabei stellte sich heraus, dass es nur mehr wenig Potenzial durch die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel gibt (Straßenbeleuchtung fast komplett und Eislaufplatz ebenfalls schon auf LED umgestellt). Schließlich einigte man sich, dass die beiden großen Christbäume jedenfalls bleiben, ebenso die LED-Bäume, jedoch auf die Kugeln und die allseits beliebten “Seesterne” verzichtet wird. Dabei gab es lediglich eine Stimmenthaltung. Die auch in anderen Gemeinden/Städten praktizierte Dimmung der Straßenbeleuchtung sei technisch nicht möglich bzw. aufgrund des Verfahrens ergibt sich lediglich eine Reduktion der Leuchtstärke und nicht der benötigten Energie.
  • TOP-7 bezog sich auf eine Fehlvermessung in der Vergangenheit und die daraus resultierenden Folgen im Zuge der notwendigen Korrektur im Zusammenhang mit einem flächengleichen Grundtausch zw. Gemeinde und Familie Marizi. Pikantes Detail: Infolge des Vermessungsfehlers wurde damals Gemeindegrund (der eigentlich gar nicht der Gemeinde gehörte) um 15.000,- ATS zzgl. ein Mahd verkauft. Das Geld wird nun 1:1 umgerechnet zurückerstattet, das Mahd nicht mehr – einstimmig angenommen. Weiters wurde einem Antrag von A. Mader betreffend Duldung der Führung einer Fernwärme- und Wasserleitung durch die Ganghofer Straße (Bereich ehem. Karl Posch) einstimmig zugestimmt.
  • Im TOP-8 wurden die notwendigen Änderungen des Bebauungsplanes betreffend des Bauansuchens von Ignaz Guem (siehe auch 6. GR-Sitzung TOP 6) einstimmig beschlossen – es geht um eine Verschiebung der Baufluchtlinie um 2,66 m in Richtung Straße. Auf Nachfrage erklärte der BGM, dass die gesetzlich notwendigen Parkplätze in der Tiefgarage (Erweiterung) geschaffen werden sollen.
  • Unter den Agrarangelegenheiten – TOP-9 – berichtete der Substanzverwalter A. Kerber, dass es vonseiten der Behörde noch keine Bescheide hinsichtlich des neuen Holzplatzes gibt. Abgesehen von einer Anfrage der Deutschen Bahn betreffend der Ableitung von Oberflächenwässern gab es keine Einwände.
  • Unter TOP-10 wurden folgende Anfragen beantwortet:
    • Geschiebebecken Gaisbach: Das Projekt wird über den Winter ausgearbeitet und soll 2024 begonnen werden, Kosten für die Gemeinde i.d.R. ca. 3-5% der Gesamtkosten. Siehe hierzu auch TOP-2 der GR-Sitzung vom 5.10.2021)
    • Schlaglöcher Zufahrt Schnitzer Zita, Martinsplatz: Lösung wurde vereinbart, wird erledigt.
    • Im Sinne der allgemeinen Energieeinsparungsdebatte habe ich angeregt, dass sich die Gemeinde bei Genehmigungsanträgen sowie Anfragen hinsichtlich Nachtschifahren (inkl. Rodeln) negativ äußern soll.
    • Als Antwort auf meine Anfrage betreffend Deponie Ponoefen, wurde ein Schreiben von Mag. Lukas Czakert (Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Umwelt) verlesen. (Details siehe eigener Beitrag). Die Gemeindevertreter zeigten sich auffällig desinteressiert, Maßnahmen gegen die damit zu erwartenden negativen Schwerverkehrsbelastungen zu ergreifen. Besonders jene beiden GR, welche im Zuge des (Vor)Wahlkampfes sehr deutlich gegen den Schwerverkehr im Zusammenhang mit den Transporten für die Bergbaustraße argumentiert hatten, zeigten sich erneut wortlos. Wenngleich er aus dem Schreiben den Ansatz für eine Lösungsmöglichkeit vorgelesen hatte, konnte bzw. wollte der BGM nicht weiter auf diese eingehen. Es wird also wieder an uns (Zukunft-Ehrwald) liegen, die einheimische Bevölkerung zu unterstützen, sich gegen die Belastungen und den Verlust an Lebens-/Wohnqualität sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen zu wehren. Dieser Verantwortung werden wir – so wie auch in der Vergangenheit – nachkommen, weil wir zu dem stehen, was wir im Wahlkampf versprochen haben.
    • Meine Anfrage betreffend Verlustgebiet Schanz: Die Äußerungen der Gemeindeführung beschränkten sich auf Hinweise auf den Datenschutz bzw. rechtliche Definitionen und dem Hinweis, dass dies alles von der vorangegangenen Gemeindeführung so umgesetzt wurde. Details siehe obigen Link zum eigenen Beitrag – hier zwischenzeitlich der Originaltext der Gemeindeführung.

Bei einigen Punkten zeigte sich deutlich, dass die Gemeindeführung in Lermoos bei Lösungsstrategien offensichtlich innovativer und effizienter vorgeht. Nicht umsonst ist Lermoos die finanzkräftigste Gemeinde im Bezirk (Rang 55 in ganz Österreich) – siehe auch Beitrag zur Finanzlage Ehrwald.

Eine positive Schlussbemerkung unseres BGM (im nicht öffentlichen Teil): “…die 4-Tage-Betreuung im Herbst steht…”. Anmerkung in eigener Sache: somit haben die konstruktiven Vorschläge unserer drei weiblichen Listenmitglieder, die in den letzten Monaten immer wieder beim BGM Köck insistierten, gefruchtet. Das Sprichwort “…steter Tropfen höhlt den Stein…” hat sich offenbar erneut bewahrheitet – im positiven Sinne für unsere Kinder.