15. Sitzung v. 4.07.2023

Diese Sitzung war kurz in der Tagesordnung, allerdings umso heftiger in der Diskussion. Sie fand vor 11 Besuchern statt, von denen einer Vortragender zu einem TOP war.

TOP 1 – Protokoll

Bedauerlicherweise musste ich auch dieses Mal wieder um Korrektur von Unzulänglichkeiten in der Protokollierung hinweisen, welche offensichtlich niemandem aufgefallen sind (obwohl das Protokoll von vier Personen unterzeichnet und für richtig befunden wurde – und ich davon ausgehe, dass ich nicht das einzige Gemeinderatsmitglied bin, das das Protokoll durchliest).

Konkret wurden im nicht öffentlichen Teil zwei von mir genannte Zahlen falsch interpretiert (als Vertragssummen, obwohl es lediglich abgerechnete Rechnungsbeträge waren, welche zumindest um den Faktor 40 niedriger als die Vertragssummen sind; da allerdings diese Verträge der Gemeinde nach übereinstimmenden Aussagen nicht vorliegen, mag das niemandem aufgefallen sein).

Die zweite Korrektur betraf einen inkorrekten Namen: Einen als anwesend geführten GR Thomas Somweber gibt es nicht – es handelte sich um den diesmal unter den Besuchern sitzenden Thomas Schennach.

Vorbehaltlich der Einpflege dieser Korrekturen wurde das Protokoll einstimmig angenommen.

TOP 2 – Vergaben im Gemeindebereich

Bevor Bgm Köck mit dem ersten Punkt dieses TOP beginnen konnte, wurde er von seinem Stellvertreter GR VzBgm GV Robert Wilhelm unterbrochen, der einen Antrag stellen wollte: Die Gemeinde soll eine PV-Anlage auf dem Dach der Tennis-/Kletterhalle errichten. Er berief sich dabei auf die Gemeinde Gampern, welche sich in einem Vorzeigeprojekt mithilfe der 50%-igen Kommunalförderung über 100.000,- € erspart hätte. Bgm Köck wies diesen Antrag mit der Begründung zurück, dass dieses Dach nur zu 50% im Gemeindeeigentum stünde und der GF der Freizeitbetriebe dafür zuständig sei. In der Folge kam dabei auch zutage, dass die Gemeinde die Ausschreibung einer PV-Anlage auf dem Dach der Neuen Mittelschule in Auftrag gegeben hat. Auf meine Rückfrage, ob zu dieser Ausschreibung auch heimische Betriebe eingeladen würden und wo man diese abfragen kann, kam die Gegenfrage “…welche heimischen Betriebe bieten PV-Anlagen an?”. Offensichtlich hat sich der Inhalt des aktuellen Gemeindeblattes noch nicht durchgesprochen – in diesem gibt es eine diesbezügliche Werbeeinschaltung. Es freut mich natürlich ganz besonders, dass hiermit unsere bereits am 30.01.2021 vorgestellte Forderung nach Nutzung aller Dachflächen mit Gemeindezugriff im Sinne der Energieautarkizität auch von den anderen Fraktionen endlich aufgegriffen wird – es hat lange genug gedauert.

  • Subventionsansuchen betreffend Zugspitzsaal-Miete von der Bürgermusikkapelle für Frühjahreskonzert sowie Bezirksfeuerwehr für den Bezirksfeuerwehrtag. Beiden Vereinen wurde die bereits stark ermäßigte Saalmiete iHv 1.000,- € von den Freizeitbetrieben Tiroler Zugspitze vorgeschrieben und sie ersuchten um Förderung von je 500,- € durch die Gemeinde (und idF auch von der TZA). Im Zuge der Diskussion wurde mehrfach auf Transparenz betreffend der Saalmiete hingewiesen. Diese liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung der Freizeitbetriebe. Ebenso wurde Transparenz hinsichtlich der zusätzlichen Förderungen (eine reduzierte Saalmiete ist bereits als Subvention zu sehen, da der Fehlbetrag zu den effektiven Kosten durch die Gesellschafter und somit auch von der Gemeinde zu tragen sind) hingewiesen, was bei einzelnen GR auf offene Ablehnung stieß. Die Ansuchen wurden schließlich beide einstimmig genehmigt.
  • Bgm Köck präsentierte den Wunsch des Technologieausschusses (oder zumindest des Obmannes dieses Ausschusses, da andere Mitglieder nichts davon wussten und die letzte Ausschusssitzung im Februar 2023 stattfand), ein GPS-Positionsbestimmungsgerät im Wert von ~15.000,- € brutto anzukaufen. Dies würde benötigt, um die exakten Positionen bei der Verlegung des LWL-Netzes zu bestimmen. In einer heftigen Diskussion hinsichtlich der tatsächlichen Notwendigkeit dieser Anschaffung wies ich auf die schon mehrfach gestellte Forderung nach Vergleichsangeboten hin. Die Entscheidung wurde zur Einholung solcher vertagt.
  • In der Vorbereitungsmappe fand sich ein Angebot der deutschen Firma Hans Völk für den Austausch der zwei Kotflügel des Gemeindetraktors iHv 2.438,- € brutto – ohne Gegenangebote (obwohl es auch heimische Unternehmen gäbe, welche so eine Reparatur durchführen könnten). Mit der Erläuterung des Bauhofleiters wurde plötzlich deutlich, dass der nunmehr über 20 Jahre alte Gemeindetraktor noch weitere Mängel an der Kabine hat, welche bis zur nächsten technischen Überprüfung zu beheben sind. Auch eine Neuanschaffung stand plötzlich im Raum. Hier wurde entschieden, dass sich GR Peter Somweber das ansehen soll und weitere Angebote eingeholt werden sollen.
  • Aus der Presse ist hinlänglich bekannt, dass die im 100% Eigentum des Tiroler Gemeindeverbandes stehende GemNova in Insolvenz ist. Somit muss der Gemeindeverband in Summe bis zu 4 Mio € aufbringen, um eine 80% Quote zu erfüllen. Dafür soll der Mitgliedsbeitrag je Einwohner von dzt. 1,35 um 2,00 auf 3,35 € angehoben werden – das ist eine Steigerung um den Faktor 2,5. Für Ehrwald bedeutet das einen zusätzlichen Betrag iHv 5.176,80 € jährlich. In der anschließenden Diskussion führte ich aus, dass mit dieser Erhöhung alleine (nur die 2,- € gerechnet) jährlich 1,28 Mio € einzuzahlen sind und die erforderlichen 4 Mio € somit bereits nach 3 Jahren abbezahlt sind. Der vorliegende Antrag auf Zustimmung des Gemeinderates zu Ehrwald zu dieser Erhöhung des Mitgliedsbeitrages beinhaltet jedoch keine verbindliche Zusage, dass diese Erhöhung danach wieder zurückgenommen wird, noch dass dieses Geld zweckgebunden ist. In der Folge richtete Bgm Köck einen flammenden Appell an die Gemeinderäte, dass es dabei um das Überleben des Gemeinverbandes gehe und wie wichtig dieser für Tirol und die Gemeinde Ehrwald sei. Am Ende fand der Antrag jedoch keine Zustimmung – nicht ein GR stimmte für diese Erhöhung. Auf meine Klarstellung, dass diese einheitliche Ablehnung ein klarer Auftrag für den Bgm bei der anstehenden Abstimmung beim Gemeindetag sei, antwortete Bgm Köck, dass er gar nicht abstimmen werde, sondern sich durch VzBgm Köpfle vertreten lasse. Dieser bestätigte, dass er im Sinne der gerade getroffenen Entscheidung abstimmen werde.

TOP 3 – Schenkung

Daniela Marie-Luise Höfler und Alexander Papp wollen auf der GstNr. 95/146 im Siedlungsgebiet Schmiede gemeinsam ein Haus errichten. Im Kaufvertrag vom August 2022 scheint jedoch nur Alexander Papp auf. Herr Papp will nun Frau Höfler einen 1/2-Anteil per Schenkung übertragen, wozu die Zustimmung des Gemeinderates (infolge Vorkaufs- und Wiederkaufrechte) erforderlich ist. Der Gemeinderat sieht keinerlei Hinderungsgründe und stimmt dem einstimmig zu.

TOP 4 – Agrarangelegenheiten

  • Karl Posch beantragt eine Widmungsänderung auf der Parzelle 1067 (Hölzli 61) infolge einer Umschreibung einer Teilfläche von der benachbarten Parzelle => einstimmig angenommen.
  • Ehrwald verfügt über ein ausgeprägtes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln (konkret 4 Buslinien mit 27 Haltestellen). Vonseiten des Landes Tirol wurden nun betreffend einzelner Haltestellen besondere Voraussetzungen festgelegt (Ausbildung von Parkbuchten, Wartehäuschen, udgl.). Bei 7 dieser Haltestellen ist die Zustimmung des Gemeinderates für die Nutzung von Agrargrund notwendig. Konkret bei den Haltestellen Schöneweis, Ebene, Thörleweg, Tannenhof, Hofkapelle, Confettialm und Diana Thörle. Da insb. letztere besonders aufwändig (und somit teuer) erscheint, habe ich generell infrage gestellt, ob Ehrwald ein derart ausgeprägtes Öffi-Netz benötigt – insbesondere, da Einheimische dafür gesondert zahlen müssen. Die Frage, ob es Beförderungs-Statistiken (insb. Verteilung Gäste/Einheimische) gibt und wo diese seien, konnte bzw. wollte nicht beantwortet werden. Klargestellt wurde, dass die Wartehäuschen vollständig Gemeindeangelegenheit sind. Trotz der teils hitzigen und emotional geführten Diskussion wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt.
  • Substanzverwalter Andreas Kerber präsentierte zwei Pachtverträge für die Holzplätze der Agrar-Unterdorf. Hierbei wird zwischen “Eingeforsteten” und “Sonstigen” Gemeindebürger/-innen unterschieden. Insgesamt stehen 140 Plätze zur Verfügung und es gibt 120 “Eingeforstete” sowie bis dato 60 Anträge der “Sonstigen”. In der folgenden Diskussion brachte ich meine Bedenken zum Ausdruck, ob es wirklich notwendig ist, hier ein 2-Klassen System aufzubauen. Ich vertrat die Meinung, dass die Verträge für alle gleich sein sollten – ganz im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes, dem die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist. Abgesehen von sachlich notwendigen Abweichungen, welche jedoch nicht die wesentlichen Punkte betreffen sollten. Konkret ging es um den Pachtbetrag (50,- vs. 100,- €), die Verfallsdauer bei Nichtnutzung (2 vs 1 Jahr), die generelle Laufzeit (unbefristet vs 5 Jahre mit jährlicher Weiterverlängerungsmöglichkeit) und die Verpflichtung der “Sonstigen” zu Frondiensten, welche für die “Eingeforsteten” nicht gelten. Während sich der zuständige Substanzverwalter durchaus gesprächsbereit zeigte, bestanden andere GR vehement auf Beibehaltung dieser Ungleichbehandlung. Schließlich wurde gefordert, die vorgelegten Vertragsentwürfe ohne weitere Änderungen zur Abstimmung zu bringen. Diese wurden idF mit 2 Gegenstimmen angenommen. Da ich persönlich diese Vorgangsweise als Diskriminierung betrachte, habe ich ein “Votum Separatum” gem § 46 (2) TGO eingebracht.
  • Auf Betreiben der Substanzverwalter wurde ein Vertreter des Unternehmens “ImWind” eingeladen, um die Pläne bzw. Absichten der Errichtung eines Windparks mit 9 Stk. Windräder (Nabenhöhe ~120 m, Rotordurchmesser ~80 m – zum Vergleich: Die Stütze Nr. 2 der Tiroler Zugspitzbahn ist ~70 m und der Kirchturm ~37 m hoch) in den Thörlen (Bereich Hochthörle Hütte und NW davon) zu präsentieren. Die Gemeinde würde dafür eine jährliche Pacht iHv 35.000,- € pro Windrad erhalten. Die somit in Aussicht gestellten 315.000,- € pro Jahr trieben Bgm Köck und den Substanzverwaltern Daniel Wilhelm und Mario Leitner deutlich sichtbare Euro-Symbole in die Augen. Gerade letztere schmetterten jegliche Einwände und kritische Fragen sehr emotional ab. Der Vortragende erläuterte auch, dass die Verlegung der Anschlussleitungen ein kritischer Kostenfaktor sei und man so aus wirtschaftlichen Gründen jeden Standort maximal ausbauen würde. Kleinere oder weniger Windräder sind demnach unrentabel. Meine 5-malige Bitte, man möge den österreichischen Windatlas als Vergleich zu den präsentierten Winddaten zeigen, wurde wiederholt abgelehnt. Ganz am Ende der Diskussion gab mir VzBgm Köpfle zu verstehen, dass er nachgesehen hat und weiß, worauf ich hinaus wollte. Da diese Information dem Gemeinderat vorenthalten wurde, hier nun jene Karte, welche das lokale Windpotential in Österreich und Ehrwald aufzeigt:

Dieses Bild zeigt gute Standorte in Rot bis Grün und schlecht geeignete Standorte in Blau an. Damit wird wohl sehr deutlich, warum Windparks vorwiegend im Osten Österreichs sowie in einzelnen lokalen Bereichen Kärntens und der Steiermark gebaut werden. Ein zusätzliches Argument von Bgm Köck, warum Ehrwald hier unbedingt Vorreiter in Tirol sein muss, sind die vom Land Tirol ausgelobten 100.000,- € für die erste Windkraftanlage in Tirol. Am Ende einigte man sich, dass keine Entscheidung getroffen wird, sondern weitere Informationen eingeholt werden. Irgendwann muss dies auch der Bevölkerung präsentiert werden – ob dies auf der Gemeindeversammlung, welche nun für 5. September 2023 geplant ist, erfolgen wird, wurde nicht gesagt. Weiters müssen noch ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren abgewickelt und konkrete Windmessungen während eines Jahres vorgenommen werden.

TOP 5 – Allfälliges, Anträge, Anfragen

  • VzBgm Robert Wilhelm beschwerte sich über den katastrophalen Zustand der Zuschauerränge am Fussballplatz. Dies führte zu Erstaunen seitens des Substanzverwalters Daniel Wilhelm, dass das Holz dafür bereits letztes Jahr dem Fussballclub zur Verfügung gestellt wurde (siehe auch 2. GR-Sitzung v. 19.04.2022 – TOP 9)
  • Bgm Köck präsentierte ein Heimatbuchprojekt von Peter Linser aus Bichlbach als Herausgeber. In diesem sollen die lokalen Dialekte behandelt werden. Herr Linser benötigt dazu 280,- € je Gemeinde. Der Vertrieb soll über die Gemeinden erfolgen, welche dafür 2,- € Aufwandsentschädigung erhalten => einstimmig angenommen
  • Wie bereits im Beitrag “Transparenz das leere Versprechen” ausgeführt, habe ich am 23. Juni 2023 eine Anfrage hinsichtlich Transparenz und Richtlinien für die Vereinsförderung in Ehrwald gestellt. Diese Anfrage stieß auf derart großen Unmut insb. auf Seiten der Liste Eins!, dass auf die Fragen gar nicht eingegangen wurde. Stattdessen wurde mir mehrfach unterstellt, dass ich damit gegen Vereine sei und diese gar nicht fördern wolle. Dazu kann ich nur sagen “PISA lässt grüßen, wer lesen kann, hat mehr vom Leben” – auf der zweiten Seite meines Antrages ist genau das Gegenteil beschrieben. Am Ende stellte der frisch angelobte Ersatz-Gemeinderat Benedikt Bader sogar den Antrag, dass die Anfrage gar nicht beantwortet wird. Das widerspricht klar dem § 42 TGO. Im Zuge der extrem emotionalen Diskussion – respektive Anfeindungen gegen meine Person – wurde klar, dass sich die aktuelle Gemeindeführung (genau wie die vorherige) massiv gegen Transparenz und klare Regelungen zur Gleichbehandlung wehrt. Dem mir gegenüber vom genannten Ersatz-GR gemachte Vorwurf, ich würde damit die Bevölkerung spalten, halte ich die Frage entgegen: “Wer ist der Spalter? Der, der die Bevölkerung in concreto die Vereine ungleich behandelt, oder der, der diese Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aufzeigt?” Um es ganz klar zu sagen: Ich habe bei meinem Antritt gelobt “…die Rechtsordnung der Republik Österreich zu befolgen, mein Amt uneigennützig und unparteiisch auszuüben, zum Wohle der Bevölkerung…”. Dazu gehört insb. mich für Transparenz und Gleichbehandlung einzusetzen. Ganz sicher nicht gehört dazu einen Kuschelkurs zu fahren und die Augen vor Missständen und Problemen zu verschließen – das ist die Kernaufgabe einer Oppositionstätigkeit.
  • Auf meine Frage, wo nun die von mir angeforderten Verträge mit Marco Holzer seien und wann wir diese bekommen würden (Anm.: diese betreffen die Planungskosten für das 24 Mio € Hallenbad-Projekt der vorigen Gemeindeführung sowie die Zugspitzsaalrenovierung. Die Gemeinde ist zu 50% daran beteiligt und hat somit die Kosten mitzutragen, was sich in den Ausgleichszahlungen an die Freizeitbetriebe widerspiegelt), antwortete Bgm Köck ausweichend, dass diese an das Hallenbad-Gremiums übergeben worden sein sollten – was allerdings bis dato nicht erfolgt ist. Ich habe den Bgm ersucht, die Verantwortlichen diesbezüglich noch einmal an die Übergabe zu erinnern.
  • In der letzten Sitzung habe ich von Verunreinigungen im Bereich der Baustelle Almkönig auf Agrargrund berichtet und idF Fotos an den zuständigen Substanzverwalter Daniel Wilhelm übermittelt. Auf Nachfrage berichtete dieser, dass “alles in bester Ordnung” sei. Die eingearbeiteten Abfälle seien bereits alt. Herr Mader wird dies dennoch bereinigen.
  • Betreffend der Beantwortung meiner Anfrage hinsichtlich der Ausbringung des Aushubmaterials von der Talstation Ehrwalder Alm auf die Schipiste (siehe Beitrag “Autobahnbau in den oberen Mädern“) und der Beantwortung in der letzten Sitzung unter Verweis auf ein Gutachten (siehe Beitrag “Das Loch muss nur groß genug sein“), habe ich ua auf eine Darstellung in diesem Gutachten verwiesen. In dieser heißt es, dass die Genehmigung für die Nutzung der Parkplätze (im Eigentum der Agrargemeinschaft) für die Zwischenlagerung und Aufbereitung des Aushub- und Abbruchmaterials (inkl. Brechen des Asphaltes) vom Substanzverwalter GGA-Oberdorf Herrn Daniel Wilhelm erteilt wurde. Dies wurde von Bgm Köck bestätigt, ebenso wie die Frage, ob er dafür die erforderliche Kompetenz habe. Die Frage, ob auch die für den Betrieb dieser Aufbereitungsanlagen (Brecher) ggf. erforderliche Betriebsbewilligung auf eben diesem Gelände vorliegt, konnte nicht beantwortet werden. Diesbezüglich verweise ich insb. auf den § 15 (3) AWG.
  • Meine Anfrage, ob die letzte Sitzung des Gemeindevorstandes am 10.04.2023 und die des Technologieausschusses am 10.02.2023 waren, wurde bestätigt – ebenso, dass es seither keine weiteren Sitzungen dieser Ausschüsse gab.

TOP 6 – Personal

Wie gewohnt wurde dieser TOP unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen. Da allerdings Bgm Köck den TOP 5 abgewürgt hat und keine weiteren Fragen mehr zuließ, musste ich meine letzte Anfrage unter diesem TOP vorbringen – sie gehört jedoch sachlich in den TOP 5, weshalb ich sie hier anführe.

  • Ich fragte konkret, warum es nicht möglich ist, dass die Vorbereitungsmappe für die Gemeinderäte vollständig sein kann. Das ist keine Good-Will-Aktion der Gemeindeführung, sondern klar im § 40 TGO geregelt: Mit Bekanntgabe der Tagesordnung (sprich Einladung zur GR-Sitzung) sind die Unterlagen vollständig und geordnet zur Einsichtnahme durch die Mitglieder des Gemeinderates bereitzuhalten. Für diese Sitzung fehlten konkret die oben genannten Verträge betreffend Holzplätze Agrar Unterdorf. In (fast) jeder der bisherigen 15 GR-Sitzungen war diese Mappe unvollständig – meist im Zusammenhang mit den Agrarangelegenheiten. Argumentiert wurde immer wieder damit, dass man in letzter Sekunde noch etwas Dringendes in die Sitzung aufnehmen wollte. Das ist meines Erachtens ein Eingeständnis fehlender Planung und klarer Arbeitsstrukturen.

Dass es hier latente und offensichtliche Probleme auch in der Gemeindeverwaltung gibt, zeigte sich ebenso an anderer Stelle.


[07.07.2023] … Da sich insb. Substanzverwalter GR Mario Leitner (er verbietet sich übrigens zukünftig mit seinem Spitznamen angesprochen zu werden) in der GR-Sitzung massiv darüber erregt hat, dass auf der Facebook Seite von Zukunft-Ehrwald die Adresse “Kirchplatz 1” angegeben war, sei hiermit informiert, dass diese Eintragung nie von uns vorgenommen wurde. Dieses Feld blieb bei der Erstellung im April 2021 leer und wurde später von Seiten Facebook/Meta per KI befüllt. Da es sich um eine “politische Organisation” im Gemeindegebiet Ehrwald handelt, schloss diese KI messerscharf auf die Adresse “Kirchplatz 1”. Dies ist übrigens auch bei der Liste Ehrwald Eins! passiert und wurde zwischenzeitlich in beiden Fällen korrigiert. Es diente jedoch als der große Aufreger in der Sitzung und wurde wörtlich als “…Frechheit…” bezeichnet. Wenn dies das größte Problem in dieser Sitzung gewesen wäre, könnten wir uns glücklich schätzen.

[10.07.2023] … Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der Ehrwalder Kirchturm 37 m hoch ist – der falsch angegebene Wert wurde korrigiert.